Kneedown

Frage:
Ist es Verboten mit den Knien am Asphalt zu schleifen wenn man eine Kurve fährt oder gibt es dagegen keine rechtlichen Mittel (zb. Aggresives Fahrverhalten, unsachgemäße Nutzung eines Fahrzeuges…)

Mit was für Strafen muß man rechnen wenn hinter der Kurve ein Schönwetterkapplständer steht

(wenn möglich §§)
cu
Yams

Am Knie ist ein fahrstil (engl.). Ob du drückst oder rutscht is egal, nur darfst dabei nicht auf die andere Spur kommen!!!
Ausser dem glaube ich kaum, wennst am Knie um die Kurve kommst, daß dich irgend jemand aufhalten könnte! Ausser vielleicht ein Steyr Traktor.
MfG Schelli

nach dem Crash

dasu

mir halt mal, dass es nur Probleme geben könnte, weil die Kiwara dann sicher glauben, dass du zu schnell bist.
Also kontrollieren könnten sie dich schon, aber passieren wird wohl nichts…

Mehr kann ich dir leider auch nicht sagen, weil ich nichts gefunden hab.

lg Walter

Also vorausgesetzt die restlichen Bestimmungen der StVo (zB §§ 7, 20 StVO 1960) werden eingehalten (Rechtsfahrgebot, Tempolimits) gibt es nur eine Bestimmung die dagegen stehen könnte und zwar den § 102/2 KFG 1967.

Da steht: Der Lenker hat den Lenkerplatz in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen. Er hat dafür zu sorgen, daß die Sicht vom Lenkerplatz aus für das sichere Lenken des Fahrzeuges ausreicht …


Daraus könnte man ableiten das das Fahren im Hang-off auf Grund der erstens in dieser Art nicht vorgesehenen Körperhaltung und zweitens wegen der eingeschränkten Sichtmöglichkeit verboten ist. Eine entsprechende Judikatur dazu habe ich allerdings nicht gefunden.

Nebenbei: englischer Stil ist meines Wissens nach ziemlich genau das Gegenteil vom Hang off, nämlich Kurvenfahren mit Knieschluß und Sitzhaltung in Löngsachse des Motorrades (klassischer Stil)

Servus
Ully-Bär

servus ulli:
wenn ich deine aussage richtig interpretiere, ist der knee-down (bzw. hang-off) bei allen motorrädern welche nicht in die kategorie roller, chopper bzw. tourenbike fallen, pflicht. muss ja so sein, wenn der lenkerplatz auf einer supersport in bestimmungsgemässer weise einzunehmen ist.
aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass die sicht bei knee-down bzw. hang-off nicht beeinträchtigt ist (es sei denn, der fahrer ist so klein, dass er bei hang-off nicht mehr über armaturen oder tank drüber schauen kann).
nix für ungut.
gefährlich ist der hang-off selber an und für sich nicht. das bei ordnungsgemäßer fahrweise im hang-off der handlungsspielraum für korrekturen in notsituationen (ausweich- bzw. bremsmanöver) eingeschränkt ist, gebe ich gerne zu. das ist aber ein anderes thema.
lg
STEEL

Solltest Du in die Lage kommen gegen eine solche Anzeige den Rechtsweg beschreiten zu müßen, kannst Du es mit diesem Argument ja beim OGH versuchen. Vielleicht gehts sogar durch.

Beim Großteil der Kurven ist es aber so, das die Kurvengeschwindigkeit einen solchen Fahrstil nicht erfordert (solange man innerhalb der StVO bleibt). Das Argument mit dem Ausweichen bzw Linienkorrektur ist natürlich im Straßenverkehr extrem wichtig. Schließlich steht ja nicht in jeder Kurve ein Streckenposten und Gegenverkehr gibts ja auch.

Servus
Ully-Bär

Ich fürchte daß man damit nicht durchkommen würde. Hab interessanterweise gerade gestern im FSZ Ludersdorf lange mit dem Gustl Auinger diskutiert und auch diesbezüglich trainiert. Die eingeschränkte Möglichkeit bei plötzlich auftretenden Gefahrenmomenten im öffentlichen Straßenverkehr adäquat reagieren zu können hat sich dabei eigentlich wieder manifestiert.
Meiner Meinung nach würden die bei einem Rechtsstreit eingeforderten Gutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnliches belegen.

lg Harry

PS: Eigentlich könnten wir da ja ausprobieren ;-). Ich fahr im Hang-Off mit Kneedown durch dein Rayon, du zeigst mich an, ich beeinspruche, eure neue Verkehrsreferentin bestätigt sicher die Strafe und ich berufe beim UVS bzw. gehe dann noch weiter. Kostet fast nix und wir wissens in der nächsten Saison ;-).

Ich denke auch das diese Argumente nicht ausreichen. Ich versuche das auch immer so weiterzugeben. Doch manche Motorradfahrer denken eben einfach das man nur dann „dazugehört“ wenn man auch auf öffentlichen Straßen im Racing-Modus unterwegs ist.

Das mit der Anzeige ist eine gute Idee. Da kann dann niemand behaupten, das ich bei den Motorradfahrern zu nachsichtig bin. Ich kann dann immerhin auf einen tollen Rechtsstreit hinweisen. Andererseits, wenn der Bescheid der BH bestätigt wird, bleiben wir über und die Strafe ist zum Zahlen. Um das Geld könnten wir vernünftigere Dinge machen.

Servus
Ully-Bär

2 Instanzen in einem Jahr ?

:wink:

dasu

Realismus ;-).
UVS Entscheidungen bei uns in der Steiermark zwischen 1-1,5 Jahre ab Zeitpunkt des Deliktes, zumindest meiner Erfahrung nach.

lg Harry

zahlt eh mein Rechtsschutz und wenn ich verlieren sollte, was sehr wahrscheinlich ist ;-), ist der Werbeeffekt für mich dermaßen groß, daß ich die Strafe entweder als Werbungskosten absetzen kann oder ich nehms als Weiterbildungskosten in die Steuererklärung lol.

lg Harry

aber nicht vergessen, dass man das Knie auch am Boden bekommen kann, wenns man nicht so schnell unterwegs ist. Bzw umgekehrt, dass manche mit Knie am Boden langsamer sind, als andere im „englischen“ Stil. Alles eine Frage der Schräglage und der Länge der Oberschenkel.

Übrigens, der Plan den der Psychoharry da ausgeheckt hat, davon halt ich garnix. Weil im wahrscheinlichsten Fall hamma dann eine Entscheidung und dann is Sense mit Ermessensspielraum. Lassma dem schlafenden Hund lieber in Ruh und die Exekutive soll die strafen, die zu schnell sind, unabhängig vom Fahrstil.

lieber Freund ;-).
Vielleicht wäre es ja gerade von Vorteil wenn wir eine Entscheidung hätten. Hängt doch sehr von der Argumentation ab!

lg Harry

was Kneedown im Straßenverkehr angeht. Allerdings mit welcher Begründung würde eine diesbezügliche Anhaltung bzw. Bestrafung erfolgen? Darum geht es ja eigentlich ;-).

lg Harry

die sind aber flott

Kannst mir bitte sagen nach welchem Paragraphen man bei einem Wheelie bestraft wird? Ist das nicht irgend so was mit " …unsachgemäßes Verwenden eines KFZ…"? Danke!

lg Harry

§ 102 KFG Pflichten des Lenkers. Ansonsten wüßte ich keine Bestimmung, wenn nicht andere Normen gleichzeitig übertreten werden (Tempo, Rechtsfahrgebot usw …)

Servus
Ully-Bär

… der englische fahrstil ist nicht am knie … sonder knie am tank und gerade sitzposition…

sg
KlausL

Wer hat ihn erfunden?