Wer bim Unfall verletzt wird ist doppelt bestraft...

Am 11.04.04 hatte ich eine unangenehme Begegnung mit einem Autofahrer, auf einer Kreuzung. Ich wurde vom Autolenker übersehen was zu einem Zusammenstoß führte. Aufprallgeschw.: etwa 50km\h Aufprallpunkt: Beifahrertüre direkt hinter dem Reifen. Die nagelneue 6er Fazer (3 Tage alt) war Schrott und ich wurde von netten Leuten in eine fahrenden Disco (coole Lichtefekte schräger Sound) ins UKH Meidling verfrachtet. Obwohl ich eine Goretex Dainese mit Protektorn trug konnten mir diese nix helfen, da der Rückenprotektor nur bis zu den letzten 3 Wirbeln geht und ich genau auf diese Stelle fiel war zu befürchten, dass etwas gebrochen ist. Gott sei Dank hatte ich Glück und kam mit ein paar Prellungen davon.
Ich erholte mich ein paar Tage und rief meine Versicherung (Vollkasko)an.
Dort wurde mir mittgeteilt, dass wenn nicht ich den Unfall verschuldet habe (was auch der Fall war) ich mich doch bitte an die Vers. des Unfallgegners wenden soll, denn meine Vers. gehe das nichts an.
Das tat ich dann auch und erfuhr das man den Schaden erst bezahlt wenn das Unfallprotokoll der Polizei eingesehen wurde. Da es sich aber um einen Unfall mit verletzen handelt ging der Polizeiakt direkt an die Staatsanwaltschaft. Dort wird nun entschieden ob Anklage erhoben wird, und solange kann der Akt von der Vers. nicht angefordert werden und in der folge wird auch nichts ausgezahlt werden.
Nach 8Wochen Wartens wandte ich mich am 9.06.04 persönlich an die zuständige Staatsanwältin mit der Bitte um eine Beschleunigung der Prozedur oder zumindest um die Übersendung einer Kopie der Pol.Unf.Aktes an die gegnerische Versicherung. Mir wurde mittgeteilt dass eine Übersendung des Aktes nur geschieht wenn dieser von der Versicherung ANGEFORDERT wird, was jedoch laut Aufzeichnungen der Staatanw. nicht der Fall ist.
Ich wurde sauer, stieß aber auf eine Menge Verständnis und mir wurde angeboten eine Kopie des Aktes zu meine Händen zu schicken ( von BEIDEN Versicherungen wurde mir vorher erklärt, dass der Akt nur an die Vers. oder einen Anwalt, jedoch nicht an eine Privatperson geschickt wird…)

Nun sind 10 Wochen vorbei und ich bin voller Zuversicht, dass ich den Scheiss Akt erhalte und damit die Schadenssumme von der Versicherung einfordern kann.
Gott Lob war das Wetter dermaßen zum kotzen, dass ich nicht komplett durchgedreht bin.
Das war meine traurige Geschichte am Montag, ihr seht also :
WER BEIM UNFALL DER VERLETZTE IST DER IST GLEICH 2mal GEFICKT!!!

PS:
Ein Freund von mir hatte ca. 2 Wochen nach mir einen Unfall mit seine R6, auch er wurde übersehen (Frau fuhr aus Garage, Peter fuhr in Auto von Frau).
Auch er hat nun einen Totalschaden (und Gips) wurde verletzt und lag etwa eine woche im AKH.
Bin neugirig ob es bei ihm auch so lange dauert alles zu klären.

Gruss an Peter gute Besserung

gregor

dass bei dir die schuldfrage klar is und du dein geld hoffentlich bald bekommst.

bei nem sehr guten freund von mir ist die schuldfrage nicht so klar, der wartet jetzt schon 1 jahr … und er muss immer noch auf die gerichtsverhandlung warten die bereits 1x verschoben wurde weil ein zeuge nicht aufgetaucht ist. erst danach wird das ganze aufgrund des ergebnisses (schuldfrage) von der vesicherung geklärt…
nächster termin für die verhandlung ist im august. kannst dir also ausrechnen wie lange das noch dauert.

aber du kannst wenigstens die Zinsen (derzeit 4%) von der Versicherung seit dem Unfall verlangen, erkundige dich beim Anwalt.

jörg

bei vollkasko muss meine versicherung in vorlage treten…

ruf doch mal schett peter beim yamaha rainer wien 11 simmmeringer hauptstrasse 279,tel 601 66/301 dw

wenn es so stimmen sollte,das du unschuldig bist unterschreibst du eine zession(abtretung) und müsstest sehr bald wieder fahren können.
die holen klarerweise auch dein unfahrbares mopperl ab…

hoffe gehelft zu haben, gruss kurt

da ich letztes jahr einen frontalen mit einem amerikanski hatte. meine 6er gixn hatte natürlich nen totalen, ich das komplette handgelenk zertrümmert in folge verplattet kann jetzt noch nicht arbeiten (am bau ) und keine ahnung wer schuld ist-(i war bewusstlos und da amy sag i bin eam einigrauscht) fazit: amy in amyland, i krankenstand, koa gixn mea und an morts schleim
gott sei dank a private unfallvers

10 monate auf den termin bei gericht weil mich so ein idiot mit seinem bürgerkäfig von meiner XJR geholt hat. er nimmt mir die vorfahrt und fängt dann zu prozessieren an das arsh!!! schaden er:ca 2000€…bei mir 1600€…allein der kühler fast 700€…und was passiert? warten…warten…warten!!! wäre besser ich hätt ihm eine aufs maul ghaut…dann hätts sich wenigsten ausgezahlt!! so long,yamahafahrer

auch bei PKW kann es lange dauern, obwohl die Schuldfrage (eindeutige Vorrangverletzung) zu 100% von Anfang an geklärt war - meine bessere Hälfte hat von Nov. 2001 - Dec. 2002 auf ihr Geld warten müssen.

Du kannst dabei aber Verzugszinsen einfordern - im Endeffekt sogar ein „Geschäft“, wenn du die Kohle vorher nicht mit Kredit aufstellen musstest …

LG, Peter

…willkommen im klub der versicherungsverarschten…
sei froh dass ned mehr passiert is

Ich bin auch ein versicherungsgeschädigter.
Hatte leider auch einen Zusammenstoß mit einem irren Taxilenker, der natürlich seine Schuld abstreitet. Warte auch noch angeblich lt. VErsicherung auf das Protokoll der Polizei.
Vielleicht kannst Du mir mitteilen wie DU den
zuständigen Staatsanwalt ausfindig machen konntest.
Das Warten kotzt mich auch schon an.

Danke im Voraus
Richard

Meine Schwester hatte sich mein Mopperl ausgeborgt. Vor ihr hält einer an, um einzuparken, Schwesterchen blinkt rechts um vorbeifahren zu können, hält an und sieht nach hinten, ob dort was kommt. Plötzlich kracht es und ein Käfigfahrer rauscht ihr hinten in mein Mopperl. Daten werden ausgetauscht und 2 Tage später kommt die Meldung von der gegnerischen Versicherung: „Sie zahlen gar nichts, weil meine Schwester am Unfall Schuld hat“.

Jetzt möchte ich bloß wissen, wie das funktionieren soll!!!

LHG, Schlucki

Bei meinem Unfall im Oktober 2001 (ich Auto, Mopedfahrer erlegt) hat es bis September 2002 gedauert, bis sich der Bezirksanwalt (er entscheidet, ob es Verhandlung gibt oder nicht) dazu durchgerungen hat für eine Verhandlung zu entscheiden.

lg Salwie

draus. Mir ist letztes Jahr am 03.08.2003 ein Besoffener hinten rein gefahren (ungebremst) und hat mich vorn auf ein Auto drauf geschoben und ich hab noch keinen einzigen Cent gesehen. Das mit dem Schmerzensgeld ist mir klar, dass länger dauert, aber ich hab noch nicht mal was wegen dem Totalschaden bekommen :frowning:
Rechtsanwalt versucht natürlich immer wieder, dass es schneller geht, doch leider hilft das nicht viel :frowning:

lg Walter

Darum hast ja eine Vollkasko. Mich hat auch ein Auto abgeschossen und nach 1 1/2 Jahren war der Prozeß endlich zu Ende (Hätte 1 1/2 Jahre keinen Cent gesehen). → So lange die Schuldensfrage bei Gericht nicht geklärt ist wirst wahrscheinlich von der gegnerischen Vers. kein Geld sehen. Darum eigene Vers. zahlen lassen, restl. Saison noch geniessen und anschließend in Ruhe den Prozeß abwarten und Selbsthalt inkl. Schmerzensgeld von der generischen Vers. kassiern.

Seit wann klären versicherungen die Schuldfrage? Das ist immer noch Gerichten überlassen.

… aber ein paar Anwälte werden das sicher richtig stellen!

LHG, Schlucki

mal wieder typische Vertröstungsstrategie,…

kann deine Rechtschutz nicht die Sache beschleunigen…

tom

kurz aber aussagekräftig

Danke

die situation ist bei mir etwas anders…

ich will nix von meiner Vers. da ich gesehen habe, dass von denen werder hilfe nich beratung zu erwarten ist…

das geld für ne neue hab ich auch, aber ich will die alte sache vom tisch haben bevor ich auf ein neues eisen steig.

ich hatte vor 2 jahren einen unfall - allerdings mit Käfig.
Mir ist einer hinten reingeknallt.
da ich auch einen Fehler begannen hatte, nämlich nicht zu blinken, ging ich von einer teilschuld aus… (waren einige umstände, die auch mein anwalt einräumte).

Was kam raus (ich dachte ein Schwein pfeift):
Die gegnerische Versicherung beauftrage einen S(chw)achverständigen, der zur Ansicht kam, dass ich zu 100% Schuld sei - teilte mir MEINE Versicherung mit - und ich könne binnen einer bestimmten Zeit einspruch erheben → was ich auch machte.

Das Schreiben MEINER Versicherung lautete in etwa: …„Wir konnten keine Anhaltspunkte finden, die an der Schuldfrage was ändern würde“…

Ich hatte mal angerufen, ob sie viell. zuviel saufen würden etc…
Es wurde mir mitgeteilt, dass ich selbstverständlich ein gegengutachten beibringen könne, um dies vor Gericht (ERST AB DIESEM ZEITPUNKT WÄRE ES ANS GERICHT GEGANGEN) einzubringen…

Fazit war damals, dass sich die Kosten des Gutachters nicht im Ausmaß des Schadens gegenübergestanden wären…

Ich hatte ein Auto mit totalschaden - dass ich zufälligerweise am Unfalltag verkaufen wollte - 14 Tage Krankenstand, und besoffene Versicherungsmenschen bzw. Schwachverständige…

Aber das ist unser Rechtsstaat, und die Versicherung klärte sehr wohl die Schadensfrage…

chris

sich drauf einlässt. Wenn man aber vor Gericht zieht, klärt das ein gerichtlich beeideter Sachverständiger.

Usw…

Hört sich aber schon seltsam an, Deine Geschichte.