Typisierung von Lichtanlage

Wünsche einen schönen Tag und wende mich mit einer Frage an die Community, möglicherweise hat der/die eine oder andere eine Antworten parat - da es bekanntlicherweiser nix gibt was nicht schon mal da war…

Zur Vorgeschichte: Ich habe vor 5 Jahren von einem Händler ein gebrauchtes Motorrad gekauft, bei dem der Vorbesitzer die originalen Blinker/Brems- und Rücklicht durch Kellermann-microLED ersetzt hatte. Alle Jahre wieder zittere ich der §57a Überprüfung entgegen, Bisher habe ich das Pickerl 3x anstandslos erhalten, aber 2x wurde das Pickerl wegen fehlender Typisierung der Lichtanlage nicht erteilt. Die Überprüfung fand immer bei unterschiedlichen Stellen statt (2x ÖAMTC, 1x kleine Werkstätte, 2x große Generalvertretung). Diesmal wurde mir bei derselben Werkstätte, wo ich vor 2 Jahren das Pickerl erhielt dasselbe nicht gegeben. Auf meinen Frage wieseo ich es vor 2 Jahren bei ihnen bekommen habe, war die Antwort „…das liegt im Ermessen des Prüfers und der damalige Prüfer hat die Firma verlassen…“

Nun wäre meine Idee, dass ich, um zukünftig diesen Spießrutenlauf zu vermeiden, die Lichtanlage in den Typenschein eintragen lasse. Wenn die Typisierung gut geht, wäre ja alles Paletti, wenn die Typisierung abgelehnt wird, und ich muss so weiterwurschteln wie bisher, wäre zwar nicht erfreulich aber akzeptabel. Allerdings habe ich folgende Bedenken: kann es sein, dass, wenn die Typisierung abgelehnt wird, ich sozusagen aktenkundig bin, und zur Vorführung mit behobenen Mängel verpflichtet werde ? Das wäre das Letzte was ich wollte…

Freue mich über jede Erfahrung oder Tip! Dankeschön

99% der kellermanteile haben ABE und sind somit eintragungsfrei. nur den zettel solltest mitführen.

frag mal bei der landesregierung nach wegen dem

grüsse

… und mit de richtigen Obständ montiert san, brauchst nix eitrogn.

Gibts de E-Zetteln ned aufn Köllamau seina Homepätsch? (Ois zusätzliche Obsicharung. Brauchen tuast as ned)

Dank euch für eure Antworten und die aufbauenden Worte…

Die Kellermann-Teile haben ABE und von den Abständen her ist auch alles im richtigen Bereich.

Was den Begutachter beim Pickerl zu einem negative Bescheid bewegt hat war:

  1. Das Blinksignal vorne bei den Lenker-Endblinkern auch von hinten sichtbar
  2. Die hinteren Leuchten (2 Blinker, zentrales Rücklicht & Bremslicht) wurden abmontiert und nicht durch gleichartige ersetzt (sondern mit einem kombinierten Blinker/Brems- und Rücklicht in einer Leuchteinheit, jeweils links und rechts)
    …und damit komme ich in einem Prüfzug lt. seiner Meinung nicht durch (was dann auf ihn zurückfällt)

Auch wenn das alles legal ist und ich alle Papiere mitführe liegt es anscheiend doch letztendlich im Ermessen des Begutachters.
Abgesehen davon ist es nervig jedes Jahr beim Pickerl hausieren gehen zu müssen, bis es mir einer gibt.

… an klanen, feinan Mechaniker (am besten an ölteren, de scheißen si ned weng an jeden Dreck ins Hemad), der da jeds Johr Dei Pickal mocht, und guat is.

da du quasi die (an)bauart verändert hast, sollts eingetragen werden. ist aber keine hexerei wenn die teile selbst bereits genehmigt sind (e zeichen haben).
illegal is es auch ned, jedoch eher so eine grauzone.
hab mal mit an gesprochen der solche umbauten macht und auch typisiert. selbst wennst des ori rücklicht wegmachst, und auf die kellermann teile E drauf is, sollts wurscht sein. nur meckern könnens l´halt.

andre pickalstelle suchen.
vorzugsweise eine 2radfachwerkstätte die sich auskennt.

mfg

Ich wollte es ein für alle mal amtlich haben, und bin in die Sprechstunde zur Landesfahrzeugprüfstelle (in Wien MA 46) gefahren.

Ein sehr netter und entspannter Beamter der MA 46 hat mir folgende Information gegeben:

  • Solche Änderungen sind nicht genehmigungspflichtig, die Prüfer sollten endlich mal begreifen dass das ok ist.
  • Es liegt nicht im Ermessen des Prüfers, sondern es ist schlicht und einfach legal, und da kann er jederzeit bei ihnen anrufen.
  • Selbst wenn ich freiwillig trotzdem eine Eintragung verlangen würde, sie machen es nicht weil es 1.) nicht notwendig ist und sie 2.) den Kunden damit kein Geld abnehmen wollen.
  • Falls ein übereifriger Polizist einmal deswegen eine Anzeige schreiben sollte, komme ich mit den ECE Papieren bei einer Beeinspruchung sicher durch.
  • Im beanstandeten Punkt, dass die vorderen Lenker-Endblinker auch nach hinten leuchten, hat er dem Prüfer Recht gegeben, da soll ich die nach hinten gerichteten Leuchten einfach mit einem Isolierband abkleben.

PS: mittlerweile hab ich beim ÖAMTC das Pickerl ohne Beanstandung bekommen.