Verhüllungsverbot

In Österreich dürfen ab Heute den 1. Oktober generell Gesichter nicht mehr verhüllt werden. Das betrifft alle Trägerinnen von Burkas oder Nikabs sowie Menschen, die ohne medizinische Notwendigkeit Atemschutzmasken tragen. Wie sieht es mit eine Sturmhaube aus? Viele Motorradfahrer fahren ja mit einer Sturmhaube und damit ist ja das Gesicht genauso verhüllt und verstößt gegen das Verhüllungsverbot…

:grin: :grin: … gehst du mit dem Sturmhaubal daunn Kaffee trinken ?
Weil wenn ned dann müsst ma ja auch die Helme generell verbieten … :wink:

Ein Helm ist vom Gesetz ja vorgeschrieben, eine Sturmhaube dagegen nicht, fällt aber eindeutig in Verhüllungsverbot, das ist doch Glas klar.

Ist angeblich auch verboten!! …Außer bei Frost, hab ich gelesen!!! …Heißt wohl: Ganz flugs abstreifen (zumindest übers Gesicht), nachdem man den Helm abgenommen hat, …sonst kanns sein, daßt br€nnst!!! :cold_face:

Tja, …vor lauter Angst oder Schadenfreude, merken wir scheinbar garnicht, wie unsere Bürgerrechte geraubt werden!!! :dizzy_face: …Dämliches Schafsvolk??? :eyes:

da hast recht.
Laut (edit, war kein Kapplschtända, sondern: Leiter ARBÖ Rechtsabteilung) ist Sturmhaube unterm Helm erlaubt, muss aber auf Schergenverlangen gleich mitm/nachm Helm ausgezogen werden.

ohne jetz klugscheissn zu wollen… das vermummungsverbot gibts schon ewig. nur geahndet wurde es bisher ned.

de sturmhaum unterm helm is genauso banane wie der helm. nur wennstn helm runternimmst, solltest halt a de haum owe nehman.

greeeeez

…an Grund, dass’ das obenlosst?
so schiach wiast jo wohl a net sein :grin: :grin: :grin:

beim Geldabheben ohne Koarten!