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dersklave
Anmeldedatum: 03.05.2015
Beiträge: 41
BeitragVerfasst am: 09.03.2017, 15:21 Titel: Anonymverfügung/Strafverfügung Schnellfahren, Wartezeit? Antworten mit Zitat
Hallo Leute!
Mich würde interessieren
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Wie lange wartet man hier zu lande auf die Zustellung von Strafzetteln für zu schnell fahren?
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Wenn man sich zur elektronischen Zustellung angemeldet hat, funktioniert das schon, sprich; nutzen das die österr. Behörden auch im Rahmen von Anonymverfügungen/Strafverfügungen?
PS: Ich weiß schon, dass die Verfolgungsverjährung 1 Jahr beträgt, aber möchte gerne wissen, ob jemand weiß wie das in der Regel in der Praxis abläuft, wenn wer zu schnell gefahren ist, geblitzt wurde, bis Post kommt.