Strafe Schnellfahren

Forum Recht Foren-Übersicht -> Straßenverkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen
Autor Nachricht
dersklave

Anmeldedatum: 03.05.2015
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 09.03.2017, 15:21 Titel: Anonymverfügung/Strafverfügung Schnellfahren, Wartezeit? Antworten mit Zitat
Hallo Leute!

Mich würde interessieren

  1. Wie lange wartet man hier zu lande auf die Zustellung von Strafzetteln für zu schnell fahren?

  2. Wenn man sich zur elektronischen Zustellung angemeldet hat, funktioniert das schon, sprich; nutzen das die österr. Behörden auch im Rahmen von Anonymverfügungen/Strafverfügungen?

PS: Ich weiß schon, dass die Verfolgungsverjährung 1 Jahr beträgt, aber möchte gerne wissen, ob jemand weiß wie das in der Regel in der Praxis abläuft, wenn wer zu schnell gefahren ist, geblitzt wurde, bis Post kommt.

Anonymverfügung - hab bis jetzt 2 bekommen, immer so ca 3 - 4 Wochen nach der Tat. Normales Kuvert, auf normalem Postweg.

Strafverfügung - da geht sum was gröberes, hab ich bis jetzt 1x bekommen (mein berechtigter Einspruch wurde anerkannt), bekommst als Rsa zugestellt. Abholfrist und Einspruchsfrist beachten (Einspruchsfrist beginnt am Tag des 1. Zustellversuchs). Auch ca 4Wochen nach Tat.

Danke!

Die 3-4 Wochen ist das aktueller Stand oder wars etwa schon vor 5 Jahren?