Linzer Polizist

Guten Morgen

Ich bin mit mein Motorrad, auf der Linzer Stadtautobahn gefahren, als ich gesehen, das ein lange Kolonne vor mir ist, Sofort ein Ausweg, ein abfahrt gesucht, und mein rechte spur verlassen, wollte mich auf ein abfahrt spur einreihen, hatte ich aber auf der stelle nicht können, niemand mit hereingelassen, so das ich 4-5 auto mit Schrittempo überholt, und ein platz gesucht.
Einmal ein Motorrad Polizist hinter mir angeschrien, ( kein Folgeton ) nur geschrien,. Bin stehengeblieben, und er fangt mit mir schreien an, das ich ein Rettungsgasse ignoriere !!! ??? …
Ich habe gefragt, wo ist hier ein Rettungsgasse? Verkehr ist flüssig, steht kein einzige Fahrzeug, eine Rettungsgasse zum bilden ist überflüssig, wenn es notwendig wäre, hätten die andere Verkehrsteilnehmer das schon längst getan ! Ich will nichts anders, als ein andere Strasse, ein andere Weg suchen, und Autobahn verlassen
daraufhin schaltet sein Folgetonhorn ein, damit schaft Platz, und mich durch rechte Fahr-Spur , auf ein sehr schmale Rand ,angehalten , meine Papiere Photographiert. . . Anzeige, wegen Behinderung einen Rettungsgasse
Finde unglaubliches Irrtum, wenn niemanden steht, niemanden ein Rettungsgasse Bildet, , Verkehr ist langsam, aber Läuft, wie könnte ich irgendjemanden Blockieren ?
Er hat ein Blaulicht, ein Folgetonhorn, wenn er vorwärts fahren will, soll es einschalten, und die Autos machen Platz.

Kostet angeblich 1800 Juro strafe
Soll ich jetzt ein Anwalt einschalten ? DAS habe ich .

Danke

Anwalt ist immer gut.

Lg

durch die du die 4-5 Autos überholt hast :grin: und du konntest sie nur nicht erkennen.

die rettungsgasse ist bei staubildung vorausschauend zu bilden, denn wenn alle bereits stehen geht’s nimmer

eben nicht.
steht da.
bei mir in schwarz auf weiß.
andere ‚mögliche‘ sachverhalte an den haaren herbeizumuten ist nicht nur destruktiv, sinnlos und ließe sich bis in alle phantasielosigkeit fortsetzen, sondern ausgesprochen dumm.
außerdem: ‚blockieren durch vorbeifahren‘ ist sowieso eine aussage, die eines idioten würdig ist.

Buuhhhh, der muss aber ein lautes Organ haben

Deinem Anwalt erklären woher du wissen sollst das es einen Grund für die Rettungsgasse gegeben haben soll
. Am Moped hört man doch keinen Verkehrsfunk.

Anwalt kannst dir meiner Meinung nach aber sparen, außer du hast eine Rechtschutzversicherung, - deine Aussage gegen die eines Polizisten - schlechte Karten

das sehe ich grundsätzlich auch so - doch wenn sich der typ die rettungsgasse herbeivorgestellt hat, kann er’s nicht mehr so häufig tun, um unglaubwürdig zu erscheinen - auch in kollegenkreisen…
eine andere möglichkeit der feststellung des tatsächlichen sachverhaltes wären verkehrsüberwachung-cams - ob es ev solche auf der linzer stadtautobahn an der inkriminierten stelle gibt ?

Allein die Aussage das der Polizist gerufen hat um ihn aufmerksam zu machen ist schon sehr dubios, wenn der was will, dann soll er sein Blaulicht einschalten.
Cams in Linz? keine Ahnung.
War wohl auch ein sehr eifriger , laut Aussage oben wollte er sich einreihen in Schritttempo, hätte der Uniformierte auch erkennen sollen, wenn der Wille dazu angezeigt wurde durch Blinksignale

vielleicht wars so einer wie ich - ich hasse motorradfahrer … und besonders die, welche im stau schneller sind als ich … :wink:

dann hat er eh glück gehabt das der am Motorradl gsessen ist,- sonst hätt er ihm viell die Autotür auch noch aufgemacht

Soll heißen, im Auto MUSS ich immer das Radio aufdrehen??? :eyes: …Ich bin mehr fürs „selbständige Mitdenken“!! :smiling_face: …Wichtig wärs hald, genügend Abstand zu halten! So blieb eine „zähe Schlange“ flexibel! :dizzy_face: …Aber das „Aufeinanderkleben“ scheint heutzutage Etikette zu sein!!! :worried:

mit irgendwas muss er ja versuchen sich raus zureden. - ich hab auch noch nie gesehen das man mit dem Motorrad zwischen 2 Autos nicht durch kommt im langsam fließendem Verkehr. notfalls muss man eben Handzeichen geben um drauf aufmerksam zu machen das man durch will

Und ist, für mich, immerhin ein Mit-Grund, einspurig unterwegs zu sein! :hushed:

Mir hat mal einer die Tür aufgemacht als ich durch wollte, sein Problem war dann aber, er hat sie nicht mehr zugebracht weil ich so knapp drann gestanden bin, 35° im Schatten und die Hitze vom laufendem Motor schön abbekommen, der wird sich gefreut haben als er nach ein paar Minuten und dem blöden grinsen von mir wieder seine Klimaanlage gespürt hat

Polizist hat sich geärgert, weil er AUCH nicht (meinetwegen ) durchgekommen, wenn er aber sein Signalhorn eingeschaltet hätte, wäre alles anders abgespielt.
Über Rettungsgasse braucht niemand in diese Situation debattieren, weil niemanden stehen geblieben, war einfach nicht notwendig, wegen langsam fließende Verkehr

Mein extra Problem ist noch das, das ich jetzt in Ungarn bin, wegen Todesfall,
( Abgelaufene Grab-zeit Verlängerungen, usw, ) und ich weis nicht, wann ich zu Hause mein Anzeige bekommen . . .was muss ich Endeffekt Zahlen, . .was wird das ganze für mich kosten, welche Anwalt übernehmt ein Verteidigungen usw.
Blöde Missverständnis , ich wollte keine unerlaubtes, mit volle Absicht machen
Belastet mich das ganze

Wenn man längere Zeit im Ausland ist, macht man einfach vorher eine Abwesenheitsmitteilung. Kostet nichts, man muss nur 1x ein Konto bei der Post anlegen:
https://www.post.at/privat_empfangen_brief_abwesenheitsmitteilung.php

Ich mach das immer. Damit werden keine RSA/RSB-Briefe zugestellt, sondern die Post teilt mit, dass die Person nicht da ist. Und das ganze ist auch rechtlich voll gedeckt, dass man so keine Fristen versäumen kann.

Auf diese Weise könnte man sogar tatsächlich mit den Behörden Katz und Maus spielen und alle Briefe als unzustellbar zurückleiten lassen. :wink: Am besten bis zur Verjährung. Wie gut dieses Spielchen aber ankommt, weiss ich nicht. Vielleicht wird die Kieberei nach Monaten hin und her vielleicht auch mal persönlich vorbeigeschickt, um zu kontrollieren, ob man tatsächlich monatelang nie zuhause ist.

In deinem Fall würde ich mich nicht verkopfen. Die Strafe wird wohl nicht soooo hoch wie angedroht ausfallen. Und genügend Zeit wirst auch noch haben, um dich mit dem Rechtschutz in Verbindung zu setzen, aber wahrscheinlich bringts eh nichts. Aussage gegen Aussage - da zählt das der Polizei mehr und du schaust durch die Finger. Vorallem wenns tatsächlich mehr Interpretationssache ist, was vorgefallen ist.

denn die Verjährung tritt im verwaltungrecht dann ein wenn nicht innerhalb der vorgesehenen frist das verfahren eröffnet wurde, ist der zustellversuch fehlgeschlagen ist das verfahren bereits eingeleitet und dann läuft es mindestens 3 jahre aber am besten du liest das selber nach

(1) Die Verfolgung einer Person ist unzulässig, wenn gegen sie binnen einer Frist von einem Jahr keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs. 2) vorgenommen worden ist. Diese Frist ist von dem Zeitpunkt zu berechnen, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat; ist der zum Tatbestand gehörende Erfolg erst später eingetreten, so läuft die Frist erst von diesem Zeitpunkt.
(2) Die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt. In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet:

die Zeit, während deren nach einer gesetzlichen Vorschrift die Verfolgung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann;

die Zeit, während deren wegen der Tat gegen den Täter ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft, beim Gericht oder bei einer anderen Verwaltungsbehörde geführt wird;

die Zeit, während deren das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung einer Vorfrage ausgesetzt ist;

die Zeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof, vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

(3) Eine Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn seit ihrer rechtskräftigen Verhängung drei Jahre vergangen sind. In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet:

die Zeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof, vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union;

Zeiten, in denen die Strafvollstreckung unzulässig, ausgesetzt, aufgeschoben oder unterbrochen war;

Zeiten, in denen sich der Beschuldigte im Ausland aufgehalten hat.

Möchte mich aber nicht verdrücken, sondern erreichen, das ich mich mit alle ruhe in Augenhöhe sprechen kann, und mein Argument versteht , Zahle wenn es berechtigt ist
Bin kein Österreich - feind, Terrorist, oder Saboteor :)))
Danke für Euch !

Wer weist wie lang dauert, bis Strafzettel -Anzeige - kommt ?
Wegen den Todesfall, müsste ich für längere zeit in Ausland verweilen, ( Grabgeschichte-Notar-Anwalt, usw ) und habe keine Nerven ständig auf Sch…s Anzeige zum warten

es noch Aktuell ist weiß ich nicht - evtl .Anwalt fragen !

http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=637852

Wenn du 2 Wochen schon als längere Zeit betrachtest!?!?

Aber keine Sorge, du hast sicher nix verpasst,- 3-5 Wochen dauert es sicher bis du von den Behörden ein Schreiben bekommst.
In deinem Fall wahrscheinlich einen eingeschriebenen Brief, Rsa vermutlich, - die Abholfrist dieses beträgt 2/3 Wochen ab Zustelldatum der Verständigung.
Wenn du vom Postler erreichbar bist und er dir den Brief persönlich aushändigen kann, gegen Unterschrift hast den eben gleich.
Aber Achtung - Einspruchsfrist beginnt mit dem Datum des 1. Zustellversuchs zu laufen und beträgt4 Wochen.

Naja, wenn man Scheiß macht, muss man auch mit Scheiß Anzeige rechnen. Um das zu vermeiden gilt es sich an die StVo zu halten, dann werden die Scheiß Nerven auch geschont