Interessant so manche Naivität.
- Jemand will ein Fahrzeug kaufen und dieses hat kein Pickerl… dazu sollte man sich fragen warum denn dem so ist.
- Pickerl gibt’s nicht weil diverse Mängel bestehen, welche erst behoben werden müssen. Auf dies kann vom Verkäufer hingewiesen werden oder auch nicht. Da scheidet sich das erste Mal die Spreu vom Weizen, denn jetzt kommt’s drauf an was der Verkäufer sagt.
Meistens wird mit der Ansage argumentiert keine Zeit zu haben etc. aber wahrscheinlich sind ein Paar Kleinigkeiten zu machen, aber daher ist das Fahrzeug ja billiger.
Wenn jetzt Jemand dieses Fahrzeug so kauft und diese Umstände sind auch so im Kaufvertrag niedergeschrieben, so ist der Verkäufer selber schuld wenn dann ein grösserer und kostspieligerer Eingriff notwendig ist.
Mit der Erklärung hat der Verkäufer zugegeben das das Fahrzeug augenblicklich nicht unbedingt den Erwartungen eines für den Verkehr vorschriftsmäßigen Zustandes entsprechen könnte, weiter Fachkenntnisse über Mängel muss er, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufes noch „funktionierte“ nicht haben, es sei denn er wäre KfZ Meister oder ähnlich.
Klagen:
Na jo, wenn ma an Rechtsschutz haben probieren wir’s halt, der Anwalt wird jedenfalls nix dagegen haben, ist ja sein Geschäft, und so gut geht’s denen, die sich mit solchen Causen befassen eh nicht als man glaubt, meistens macht diese Hacken dann der Rechtsanwalstanwärter, vormals Konzipient genannt, kurz, der Lehrbua(Mädel).
Wie schon erwähnt gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht zwischen Privat nicht, Reklamationen in Form einer Klage haben eigentlich nur eine Chance wenn man dem Verkäufer arglistiges Verschweigen eines schweren Mangels NACHWEISEN kann, da kann eine ganze Legion Anwälte Briefe schreiben, wenn man sich davon einschüchtern lässt…
Besser wäre es gewesen dem Verkäufer einen Pickerltermin vorzuschlagen und auch sich darum zu kümmern. Hier könnte man einen Vorvertrag machen, der den Käufer bei einem positiven Überprüfunsbescheid verpflichtet das Fahrzeug zum vorher vereinbarten Preis zu kaufen. Wenn der Verkäufer darauf nicht eingehen will, dann hat’s ja was. Ab diesem Moment sagt man quasi „bitte, bitte, zieh’ mich über den Tisch“ wenn man noch weiter auf den Handel eingeht.
Das muss aber auch alles so nicht sein, denn es gibt Verkäufer, die nicht mit der Absicht verkaufen wen auf’s Kreuz zu legen, und selbst wirklich keine Ahnung haben. Hier hilft nur eine vorherige Überprüfung auf die ein seriöser Verkäufer sicher eingehen wird.
Nur keine Ungeduld aus dummer Geilheit!
Wann kapiert diese Gesellschaft endlich, dass Niemand etwas zum herschenken hat und bei sogenannten Mezzien immer mit Vorsicht vorzugehen ist.
Das soll nicht heissen, dass es das Schnäppchen nicht gibt, aber hier mit den unteren Regionen zu denken ist schon mal der erste Schritt in den Gatsch zu steigen.
Schauen, nachdenken oder man kennt sich selber gut genug aus. Aber besser verzichten als später einfahren