Privatverkauf ohne Pickerl

Hallo,

wie ist es wenn jemand ein Motorrad privat zu privat verkauft hat und auch im Kaufvertrag darauf hingewiesen wurde das das Motorrad kein Pickerl hat - hat dann der Käufer ein Recht darauf den Verkäufer zu verklagen wenn fürs Pickerl dann Reparaturen anfallen oder zb neue Reifen montiert werden müssen?

mfg

denn wenn der Vorbesitzer nur darauf hingewiesen hat dass das Fahrzeug kein pickerl hat aber sonst verkehrs- und betriebssicher ist schaut es für den Verkäufer nicht so gut aus. hat er jedoch darauf hingewiesen dass das Fahrzeug nicht verkehrs und betriebssicher ist, dann schauts für den Käufer schlechter aus. ein wirklicher klagsgrund wäre wenn das Fahrzeug um mehr als den doppelten des tatsächlichen wertes verkauft wurde, dann ist auch der zustand egal.
am besten ist immer eine relativ genaue leistungsbeschreibung des fahrzeuges im Kaufvertrag zu vermerken, dann wisse beide woran sie sind.
klagen wird auf jeden fall mühsam besser ist es zuerst das Gespräch suchen.

Glaub da hat der käufer wenig chance…
Klagbar wär der Verkäufer vielleicht bei Verstekte Mängel…

Das Reifenprofil is wohl eher ein offensichtlicher mangel und die kontrolle davon sollte jedem menschen zuzutrauen sein… es sei den man verkauft das motorrad an einen Blinden, das wär a bissl hinterlistig :grin:

Generell gilt für Österreich :

Gebraucht Fahrzeug kauf von privat
Gebraucht Fahrzeug kauf „von privat“ ist in der Regel billiger, weil risikoreicher. Einerseits sind die Fahrzeuge meist älter und daher sind die Herstellergarantien üblicherweise abgelaufen. Andererseits gelten die Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartnern nicht . Das heißt, der private Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen.

Alles andere kann sehr vielseitig ausgelegt werden , besonders schwierig könnte auch der Satz : Verkauft wie besichtigt , nach vorgenommener Probefahrt werden. Ist die Probefahrt dann zur Zufriedenheit des Käufers von statten gegangen , wird es schwer dem Verkäufer arglistige Täuschung vorzuwerfen ,da von ihm auch nicht verlangt werden kann als Laie ein so großes wissen wie zb . ein KFZ Sachverständiger zu haben auch wenn das Fahrzeug wie beschrieben kein Pickerl hat . was noch dazu Vertraglich erwähnt wird. da kommt es auch darauf an wie Lange die Pickerl Termin Zeit schon überschritten wurde und warum sie überhaupt überschritten wurde. wie auch immer ich würde mich bei Bedarf mal an die ÖAMTC Rechtsberatung , oder an einen Anwalt wenden . Eine Rechtsschutz Versicherung ist bei etwaigen Klagen aber alles andere als eine schlechte Idee . :wink:

lg

also es ist folgend…

ein freund von mir hat ein motorrad verkauft. ohne pickerl. im kaufvertrag wurde auch angekreuzt bei „kein rückgaberecht und keine gewährleistung“.

nun hat er einen brief des anwalts des käufers bekommen und der verlangt die entstandenen kosten fürs pickerl (das er nicht bekommen hat) und den transport des fahrzeugs hin und zurück zur überprüfungsstelle. plus 250€ anwaltskosten für den brief.

Meine Meinung dazu ist die …natürlich nicht rechtlich bindend. :grin:

1- hat der Verkäufer explizit im Vertrag niedergeschrieben das beim Motorrad kein Pickerl vorhanden-bzw.dieses abgelaufen ist ?

2- wurde das Motorrad vom Käufer Probegefahren ?

3 - gab es Zeugen vom Käufer und oder Verkäufer bei der Probefahrt , bzw bei der Vertragsunterzeichnung ? um etwaige Mündliche absprachen bezeugen zu können ?

und 4- hat der Verkäufer eine Rechtsschutzversicherung?

Wenn alle 4 Fragen mit einem Klaren JA beantwortet werden können würde ich auch zu einem Anwalt gehen und die Kosten Rechnung abweisen . wenn Nein könnte es schon etwas dünn werden , würde da aber trotzdem auch wie oben schon geschrieben mich Rechtlich beraten lassen . Weil es gibt da einige Feinheiten , die man als nicht Jurist vielleicht nicht unbedingt kennt

  1. ja und das kein rückgaberecht und keine gewährleistung besteht

  2. nein der käufer hat keine probefahrt gemacht/verlangt

  3. ja

  4. ja

ich würde besser keinen Kaufinteressenten eine Probefahrt mit einem nicht fahrtüchtigen Fahrzeug machen lassen und das dann auch im Vertrag mit Unterschrift bestätigen, klingt eher nach Eigentor!
aber zur Sache:
den Anwaltsbrief auf alle Fälle gleichwertig beantworten, also entweder mitels Rechtsschutzversicherung oder AK-Konsumentenschutz! Klingt so, alsob sich da einer billig seine Reparaturkposten holen will und auf einen Vergleich hofft

dann würde ich zum Anwalt gehen & Zahlung abweisen …das mit der Probefahrt wäre zwar nicht schlecht gewesen weil man davon ausgehen kann , wenn diese dann erfolgreich abgeschlossen worden wäre :grin:–das zwar das Pickal abgelaufen aber dennoch das Moppal an sich in einem Verkehrs tüchtigem zustand war . Wie viel Monate war das Pickerl über dem Termin ?

dazu hier mehr

http://www.oeamtc.at/portal/oeamtc-pickerl-rechner+2500+1128017

sollte es wirklich darüber gewesen sein auf jeden Fall den Anwalt darauf hinweisen .

lg

Ja nur wo sagte Er das das Motorrad Fahruntüchtig ist ? es Pickerl ist abgelaufen oder?

Probefahrt ist immer Gut alleine schon weil darin das Gericht durchaus einen Guten willen und keinen Betrug erkennen kann , was aber eher nicht zutrifft wenn zb. Eine Probefahrt aus Irgendwelchen Gründen abgelehnt wird -und ich mache es auch nicht anders außer ich schreibe gleich in den Vertrag , Bastler Fahrzeug -bzw nicht Verkehrssicher…dann bin ich eh ausm Schneider garantiert , habs schon paar mal so praktiziert in den Letzten 32 Jahren :grin:. Es ist halt heutzutage so das man wirklich jeden Pippi Fax aufschreiben sollte wenn ma ned durchn Rost knoin wü :grin:

ja wie gesagt rückgaberecht und gewährleistung wurden im kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen.

und was will Er jetzt als Nächstes tun? Anwalt-Rechtsberatung Ja oder Nein ? …

er schaut grad ob sei rechtsschutzversicherung den fall deckt.

… des Pickerl abgelaufen ist, ist das Moped halt nur nicht zulassungsfähig, hast recht, wahr nicht exakt formuliert!

Problem ich lerne trotzdem immer wieder was dazu und habe sicher auch nicht immer recht
Niemand hat immer recht :smiling_face:, und wenn der Krank ist dann der Keiner :grin:

lg

Interessant so manche Naivität.

  1. Jemand will ein Fahrzeug kaufen und dieses hat kein Pickerl… dazu sollte man sich fragen warum denn dem so ist.
  2. Pickerl gibt’s nicht weil diverse Mängel bestehen, welche erst behoben werden müssen. Auf dies kann vom Verkäufer hingewiesen werden oder auch nicht. Da scheidet sich das erste Mal die Spreu vom Weizen, denn jetzt kommt’s drauf an was der Verkäufer sagt.

Meistens wird mit der Ansage argumentiert keine Zeit zu haben etc. aber wahrscheinlich sind ein Paar Kleinigkeiten zu machen, aber daher ist das Fahrzeug ja billiger.
Wenn jetzt Jemand dieses Fahrzeug so kauft und diese Umstände sind auch so im Kaufvertrag niedergeschrieben, so ist der Verkäufer selber schuld wenn dann ein grösserer und kostspieligerer Eingriff notwendig ist.

Mit der Erklärung hat der Verkäufer zugegeben das das Fahrzeug augenblicklich nicht unbedingt den Erwartungen eines für den Verkehr vorschriftsmäßigen Zustandes entsprechen könnte, weiter Fachkenntnisse über Mängel muss er, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufes noch „funktionierte“ nicht haben, es sei denn er wäre KfZ Meister oder ähnlich.

Klagen:
Na jo, wenn ma an Rechtsschutz haben probieren wir’s halt, der Anwalt wird jedenfalls nix dagegen haben, ist ja sein Geschäft, und so gut geht’s denen, die sich mit solchen Causen befassen eh nicht als man glaubt, meistens macht diese Hacken dann der Rechtsanwalstanwärter, vormals Konzipient genannt, kurz, der Lehrbua(Mädel).

Wie schon erwähnt gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht zwischen Privat nicht, Reklamationen in Form einer Klage haben eigentlich nur eine Chance wenn man dem Verkäufer arglistiges Verschweigen eines schweren Mangels NACHWEISEN kann, da kann eine ganze Legion Anwälte Briefe schreiben, wenn man sich davon einschüchtern lässt…

Besser wäre es gewesen dem Verkäufer einen Pickerltermin vorzuschlagen und auch sich darum zu kümmern. Hier könnte man einen Vorvertrag machen, der den Käufer bei einem positiven Überprüfunsbescheid verpflichtet das Fahrzeug zum vorher vereinbarten Preis zu kaufen. Wenn der Verkäufer darauf nicht eingehen will, dann hat’s ja was. Ab diesem Moment sagt man quasi „bitte, bitte, zieh’ mich über den Tisch“ wenn man noch weiter auf den Handel eingeht.

Das muss aber auch alles so nicht sein, denn es gibt Verkäufer, die nicht mit der Absicht verkaufen wen auf’s Kreuz zu legen, und selbst wirklich keine Ahnung haben. Hier hilft nur eine vorherige Überprüfung auf die ein seriöser Verkäufer sicher eingehen wird.

Nur keine Ungeduld aus dummer Geilheit!

Wann kapiert diese Gesellschaft endlich, dass Niemand etwas zum herschenken hat und bei sogenannten Mezzien immer mit Vorsicht vorzugehen ist.
Das soll nicht heissen, dass es das Schnäppchen nicht gibt, aber hier mit den unteren Regionen zu denken ist schon mal der erste Schritt in den Gatsch zu steigen.
Schauen, nachdenken oder man kennt sich selber gut genug aus. Aber besser verzichten als später einfahren

Ich denk mal so, dass man als Käufer scheissen gehen kann, aber selber Schuld wenn ich ein Moped ohne Pickerl kaufe.
Wenn mich der Verkäufer drauf hinweist, dass keine Überprüfung vorliegt, dann hab ich selber Schuld.
Kann ja auch sein, dass der Verkäufer keine Zeit hat, oder dass in dem Jahr mängel entstanden sind, die der Verkäufer selber nicht weiß.
Aber im Grunde is der Käufer selber Schuld.
Ist meine Meinung.

lg

stimm dir zu Muhhh.

ich denke, du wolltest schreiben

Wenn jetzt Jemand dieses Fahrzeug so kauft und diese Umstände sind auch so im Kaufvertrag niedergeschrieben, so ist der Käufer selber schuld wenn dann ein grösserer und kostspieligerer Eingriff notwendig ist.

denn dann paßt die aussage sinngemäß zu deinem restlichen statement.

reichen nicht aus, es müssen arglistig verstecket mängel sein, ist ein erheblicher unterschied. ein versteckter mangel kann zb: eine nicht mehr taugliche Bremsflüssigkeit sein, ein arglistig versteckter mangel wäre zb: ein unfallschaden der nicht deklariert wurde.
nachdem man nicht weiß warum es kein pickerl gegeben hat kann dazu nur spekuliert werden