Werkstatt repariert ohne Auftrag + Versicherrung abgewickelt

Hallo zusammen!

Vorerst mir ist bekannt das hier keine rechtlich genauen antworten gegeben werden, mich Interessiert eher eure Meinung dazu :slight_smile:

Folgendes… Jemand ist meinen Parkenden Motorrad reingefahren, mit ziemlicher wucht, was einen erheblichen Schaden verursacht hat.
Da ich beruflich für ne Woche in die UK musste habe ich das Motorrad mit den Notwendigen Versicherungsunterlagen meiner Werkstatt hingestellt und hab Ihm im selben zuge gesagt er solle schauen was er aus der Versicherrung holen kann.

In weiterer Folge kam ich eine Woche später zurück und meldete mich, daraufhin meinte die Werkstatt das Sie 1600€ dafür von der Versicherrung bekommen. Da ich aber im inbegriff war das Motorrad auch den Händler wieder zu verkaufen für 1200€ sind das ja erstmal tolle News für mich. Somit anruf bei der Versicherrung was ich rauskriege wenn ich mir die Summe ausbezahlen lass (ist ja ein unterschied ob reperatur oder auszahlung). Antwort der Versicherrung: Die werkstatt hat bereits eine Rechnung geschrieben und der Betrag wurde bereits ausbezahlt.

Da macht sich dann erstmal große verwunderrung breit. Somit noch einmal bei der Werkstatt anrufen, auf nachfrage ob Sie den schon was Repariert haben heißt es „ja, die neue verkleidung kommt noch und dann ist fertig“. Wir veruschen es zu verkaufen und wenn es keiner kauft bekommst du halt die 1200€ die du dafür wolltest. Was ja völliger schwachsinn ist den ich hätte mir den versicherrungsbetrag auszahlen lassen (den reduzierten betrag halt) und dann das kaputte Motorrad weiterverkauft fürn Schrottwert, und hätte immer noch mehr dabei rum bekommen als auf diese Art…

Das Interessante an der Geschichte, es gibt absolut 0 schriftliches, kein Reperaturauftrag, kein Kostenvoranschlag an mich einfach gar nichts. Da er ja bereits Reperaturen ausgeführt hat laut seiner Aussage ist mir durchaus bewusst das es sinnlos ist dagegen jetzt vorzugehen da die kosten für nen Wiederspruch den Wert ja erheblich übersteigen würde, und ich ehrlich gesagt auch keine Lust auf viel Stress hab.

Was haltet Ihr davon? Habt Ihr iwelche Tipps? Sollt ich das Motorrad vll zurücknehmen um den Händler den Erfolg des ankaufs nicht auch noch zu gönnen da er sich ja schon ziemlich an der Versicherrungssumme berreichert hat - ich weiß das die Kosten wesentlich gerringer waren als was er der Versicherrung in rechnung gestellt hat. (Motorrad hat n Wert von 1900€ ca)

Grüße
Christian

Klingt interessant.
Warten wir was die anderen sagen.

:wink:

dass die Werkstatt mit recht annehmen konnte dass du das Fahrzeug reparieren lassen willst da du ja alle unterlagen samt Motorrad bei ihnen abgestellt hast. somit können sie argumentieren dass du einen mündlichen auftrag erteilt hast, ob das dann wirklich so ist wird von beiden seiten schwer zu beweisen sein, wobei ich in dem fall den Händler im Vorteil sehe.

ausbezahlt hättest du auf jeden fall weniger bekommen da die Versicherung bei eigenreparatur die Arbeitszeit anders berechnet als wie wenn ein Händler eine Rechnung stellt.

wenn du noch keinen Kaufvertrag mit dem Händler gemacht hast kannst du das Motorrad versuchen selber zu verkaufen, ob dir das gelingt ist eine andere frage denn wenn es 1900 wert ist und dir der Händler 1200 gibt ist das gar nicht so wenig, der Händler muss ja Gewährleistung etc. auch geben und stress mit dem verkaufen hast du auch keinen.

Das sehe ich auch so.

:wink:

soweit ich weiß, muss der Händler sich sowas wie eine Abtrittserklärung von Dir unterschreiben lassen, damit er , quasi in Deinem Namen, des Geld von der Versicherung bekommt um den Schaden zu beheben…

i würd ja mal nachfragen bei der Versicherung , obs da einen Eingang von so einer Abtrittserklärung gegeben hat, falls ja würd ich mir die an Deiner Stelle mal anschaun (ich stell da mal Unterschriftfälschung in den Raum, Unschuldsvermutung gilt natürlich auch hier :eyes: )

ich wollte schon unserem österreichischen pegida-vertreter mitteilen, daß er mit seinen wirtschaftsliberalen ‚annahmen‘ gefälligst in sich gehen sollte - aber von hinten … :wink:

dir zuzustimmen, daß hier in jedem fall ein ‚fehler‘ des machhinnigers vorliegt, is mir aber lieber … :wink: - oder die versicherung lügt bzw hast du recht mit deiner vermuteten zuweisung der unterschriftenfälschung durch den händler - da gibts keinen spielraum.
wenn es tatsächlich so wäre, daß keinerlei unterschriften seitens des geschädigten vorliegen, würde ich an seiner stelle den betrag bei der versicherung einfordern und mir das (teil)reparierte moppet beim mech abholen, ohne etwas zu bezahlen. es wurde kein auftrag zu einer reparatur gegeben und in einem funktionierenden rechtssystem muß der vorzuzeigen sein bei problemen hinsichtlich der auftragserteilung. wenn jener bei der herausgabe manderln macht, würde ich die polizei an ort und stelle hinzuziehen, weil ich es dann auf der stelle mitnehmen will. um mir mein eigentum abzuholen, wenn kein reparaturauftrag zustande kommt - dazu braucht es keinen rechtsanwalt und keinen streß. der machhinniger kann ja danach versuchen, seine angeblichen ansprüche privatrechtlich durchzusetzen - das kostet dann IHN geld und streß … :wink:
die anzeige wegen (vllt versuchter unterschlagung ?) würde die polizei an die staatsanwaltschaft weiterleiten (müssen), welche weitere schritte unternimmt.

@Christian: machs so oder ähnlich - weniger kann finanziell für dich nicht 'rausschau’n. in jedem fall die verminderte versicherungssumme UND das moppet. die vage zusage des händlers is für’n hugo, denn dabei trägst du -ev monatelang- das risiko des nichtverkaufens … und im herbst stimmst du dann entnervt dem preis zu, den dir der händler bietet (o-ton: „jetzt hab ich es über den winter stehen und nächste saison isses wieder ein jahr älter und weniger wert …“): 500 EUR … 8-/

Sali Christian

Die Sache ist ein bisschen vertrackt und es kommt auf ein Detail an (denke mal das AT-Recht nicht so stark von der CH abweicht):
Wenn bereits ein Kaufvertrag (mündlich/schriftlich) mit der Werkstätte bestand, dann hat die Werkstätte korrekt gehandelt. Eine Offerte bzw. ein Angebot ist kein Vertrag… :wink: Dagegen spricht das Spiel mit dem Kommissionsverkauf des Händlers. Weil das Kommissionsangebot ist in diesem Fall fürn A…llerwertesten.
Wenn dieser nicht Bestand, sieht die Sache wieder anders aus.

Schriftliches brauchst du nicht, es aber einzufordern von der Werkstätte schadet nicht, weil wie will die Werkstatt das belegen, wenns nichts schriftliches gibt? Ebenso seitens der Versicherung… :eyes:
Eine Generalvollmacht hast du nicht gegeben und diese wird auch schwierig mündlich nachzuweisen zu sein. Also darfst ruhig mal die Versicherung und den Händler in die Mangel nehmen mit freundlichen Nachfragen… :grin:

Vielleicht wird es so etwas klarer…

Grüsse

das ist aber schon klar … nicht gelesen ;-?

so glaub’ ich nicht … :wink:

Ich glaube der ignaz1 wollte dem Christian mit seiner Antwort Stress ersparen.

:eyes: :cold_face:

Du kannst auch eine Vollmacht mündlich erteilen. Für fast alle Verträge brauchst du nichts schriftliches, ausser Grundstücke, Testamente und Lehrverträge. :wink:

In Kurzform: Ich würde mal die Versicherung wie auch den Händler freundlich darauf hinweisen, dass ich gerne den Schaden beglichen hätte. Insbesondere beim Händler würde ich die 1900€ fordern… :eyes:

nein - er hat dampfgeplaudert, ohne auf die aussagen des TE einzugehen: „…hab Ihm im selben zuge gesagt er solle schauen was er aus der Versicherrung holen kann.“
das ist kein reparaturauftrag, sondern eindeutig eine stellungnahme, daß er sich überlegen will, was er, nachdem die höhe der summe feststeht, tun möchte - ablöse/reparatur/verkauf.
„…dass die Werkstatt mit recht annehmen konnte“ ist kaffeesudlesen. welches „Recht“, außer einer ANNAHME, sollte das sein ? um im „Recht“ zu sein, braucht es einen vertrag. ANNEHMEN kann der händler, was er will, ohne sich einen vertrag unterschreiben zu lassen. jede annahme kann im sinne des kunden falsch sein.

ach so - dann ist jetzt alles klar, denn Christian hat leider vergessen, uns mitzuteilen, daß er genau dies getan hätte, als er davon schrieb, daß er keinen auftrag irgendwelcher art gegeben hätte ?

nimm das bike und verkauf es privat! mit dem händler streiten wird dir nichts bringen, nur stress und streiterei!!!

:smiling_face: :wink:

Howdy zusammen und danke für eure Meinungen :slight_smile:

Ich betone hier nochmal das dass was im Hauptbetrag stand (Zitat: und hab Ihm im selben zuge gesagt er solle schauen was er aus der Versicherrung holen kann. ) auch genau so gesagt worden ist. Klar kann man das mehrfach deuten, aber ich denke es macht schon n unterschied ob ich es Ihm hinstell und sag „mach das Motorrad bitte fertig“ zu dem gesagten…

Geht ja auch zum Teil darum das ich mir nicht vorstellen kann das die Werkstatt ohne eine Grundlage (im form von Dokumenten) sich die Versicherrungssumme auszahlen lassen darf, immerhin bin ja ich der „geschädigte“.

Da ich in ca 3 Wochen aber ins Ausland (UK) umziehe wird mir im Endeffekt nichts anderes übrig bleiben als die 1200€ vom Händler zu nehmen (und vll noch versuchen mehr rauszuschlagen da er sich ja an der Versicherrung mehr als nur bedient hat)… Denn das zurücknehmen und selbst verkaufen ist dann doch zu risikoreich.

Auch zum Thema ankauf vom Händler, um das weiter zu definieren die Konversation war so das ich Ihn fragte für wie viel er es den zurückkaufen wollen würde. Er fragte daraufhin wie viel ich dafür verlangen würde. Antwort: Wenn ich es an nem Händler verkauf 1200 weil ebend unkompliziert und schnell. Darauf hin kahm von Ihm dann das wir noch mal sprechen wenn ich aus der UK zurück bin. Also kein „Ja klar das kauf ich“, kein Kaufvertrag nichts :slight_smile:

Selbst jetzt sagt er noch er versucht es weiter zu verkaufen in meinen Namen und wenns keiner Kauft bis zu meinen Umzugstermin er es halt dann für die 1200 nimmt.

edit P.s. streit gibt es zwischen Händler und mir noch nicht. Da ich mich Ihn gegenüber auch noch nicht geäußert hab das ich das Handeln nicht in Ordnung finde. Eben auch um mir weiteren Stress zu ersparren um am ende womöglich noch auf dem Motorrad sitzen zu bleiben

lg und nochmal danke :slight_smile:
Christian

Wirklich sauber ist das eh nicht abgelaufen und mit deinen zusätzlichen Erläuterungen ist es defintiv weder von der Versicherung noch vom Händler korrekt abgelaufen.

Darfst ruhig den Händler mal ein paar Fragen stellen, warum wieso und überhaupt. :eyes:

worin bestanden die denn deiner meinung nach ? ich kann seit der 1. schilderung des sachverhalts keinen unterschied zur sachlage feststellen - die krumme tour der seilschaft versicherung/händler betreffend…

wozu ?

Dann schau das es so bleibt.

:wink:

Aloha zusammen,

um den Thread hier zum Abschluss zu bringen wollt ich euch noch Feedback über das Ende dalassen.

Als ich das Kennzeichen ect abgehohlt habe fürs Abmelden, habe ich dem Chef mal freundlich darauf hingewiesen das ich das Vorgehen nicht in Ordnung fand und es ja durchaus vorherzusehen war das ich mein Bike nicht repariert haben wollte.

Das hat er dann auch eingesehen und hat sich Entschuldigt. Das Bike hat er mir für n hunni zusätzlich abgekauft und ich hab bis zum Tag meines Umzuges ein Leihfahrzeug gratis von Ihm bekommen.

Man(n) muss wohl nicht immer gleich rumschreien und wie n Affe auf die Brust klopfen. Für mein Empfinden war die „Entschädigung“ angemessen. Bin froh das es rum ist und das Bike nun verkauft ist.

Dank euch für eure Meinungen :slight_smile:

lg