Motorrad aus Bj 2010 zum 1. mal zulassen

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage.

Ich habe ein Angebot über ein Motorrad aus Bj 2010 welches noch nie zugelassen war. Bevor ich da zuschlage, wollte ich wissen, ob es da Probleme mit der Zulassung geben könnte.

Danke im Voraus und Grüße aus Hessen

Stefan

Nein :wink:

nein.
wenn es passende, nummerngleiche papiere hat, nicht als gestohlen oder totalschaden gemeldet wurde.

…braucht man da ein neues Gutachten nach §57a, oder gilt das für eine Erstanmeldung faktisch „ewig“?

nö. falls überhaupt, dann ein gutachten nach § TÜV … :wink:

wird sich verm hüben wie drüben nach dem kilometerstand richten, falls es kein neufahrzeug ist.
und die definition neufahrzeug wird einem händler sicher geglaubt werden, bei kauf von privat eher nicht 'un’bedingt …