Wirtschaftlicher Totalschaden...Auszahlung?

Hallo

Bin total verwirrt.
Mir ist jemand beim einparken über die Gabel gefahren, diese ist nun verzogen.
Im Gutachten steht:
Wert 800€
Restwert 120€
Schaden 680€

Es wird auch gleich ein Händler vorgeschlagen.
Ich möchte das Motorrad nicht verkaufen, da ich auf Ebay eine passende Gabel gefunden habe und die gerne selbst tauschen möchte.
Jetzt hab ich telefonisch bei der Versicherung nachgefragt. Die Dame sagt mir ich bekäme, wenn ich das Motorrad nicht an den Händler verkaufe nur den Restwert von 120€.
Da kann doch was nicht stimmen!?!? Oder?
Meiner Meinung nach, und nach recherche im Internet müsste ich den Wert minus Restwert bekommen. Also 680€.
Oder irre ich mich da?

ich denke, die dame hatte noch keinen bürokaffee getrunken oder war beschwipst, als sie dir diese auskunft gab.
dein von der versicherung berechnete schaden von 680€ muß dir natürlich bezahlt werden - wie das genau ist mit ‚schaden ablösen‘, da du keine rechnung eines mechanikers vorlegen wirst, der das ding wiederherstellt, weiß ich nicht - im anderen fall, bei zahlung von 120€ würde dir die versicherung ja nicht den schaden ablösen, sondern den restwert - und die versicherung kann dich doch nicht zwingen wollen, dein eigentum zu verkaufen…
oder du hast etwas mißverstanden.
oder die dämliche hat sich in den begriffen schaden und restwert ‚geirrt‘, um dem händler eine freude zu machen…
was für’n moppet isn das eigentlich, das nur mehr 800 € wert sein soll (mit guter gabel) ? in der praxis bekommt man keines ab 500ccm unter 1000€, egal wie alt es ist und welche marke - außer roller vielleicht …

Ich denke auch dass die sich geirrt hat. Obwohl ich dreimal nachgefragt hab.
Ist nur eine kleine Suzuki GS125, BJ 1999
Zum in die Arbeit und wieder heim fahren perfekt :slight_smile:

das solltest du bekommen

brauchst auch keine rechnung oder sonstiges.
bei de sogennanten wirtschaftlichen totalschäden solltest,
bei einem motorrad etwas vorsichtig sein,
öfters ist der schaden grösser als angenommen.

lg

fürs moppet brauchst dich nicht zu genieren, der preis wird verm ok sein bei einem bj 99 …

falls du öamtc- oder arbömitglied bist, frag dort mal an - auch wenn du keine rechtsschutzversicherung hast, geben die auskunft bzw schreiben ev sogar einen brief. das machen übrigens auch die arbeiterkammer oder der verein für konsumenteninformation.
bei mir hat das einmal mein versicherungsvertreter gemacht - wirkt oft wunder :wink: … schriftliche anfrage an die zur leistung verpflichtete versicherung, ob die erteilte auskunft ernst zu nehmen ist, würde ich in jedem fall stellen - dann nageln sie sich selbst fest und ich glaube nicht, daß sie bei klagsdrohung nicht zahlen werden.

:smiling_face:
:wink:

Seltsame Aussage … natürlich musst du den Schaden bezahlt bekommen und nicht den Restwert … Was sollte denn sonst eine Versicherung :slight_smile:

Hoffentlich bekomme Ich den Schaden bezahlt.

:grin: :wink: :smiling_face: