spiegel mit enummer WIRKLICH nicht eintragungspflichtig?

Servus an alle.

ich könnte hier jetzt einen ewigen text inkl. meiner Leidensgeschichte schreiben, jedoch will ich es kurz und knapp halten.

es geht um folgendes:
ich habe auf meiner ktm Zubehör-spiegel mit E-nummer montiert. laut verschiedenen auskunftsstellen, z.B. meinem Kfz-Zubehör-Händler, einem netten Händler bei der IMOT2015 und der ARBÖ Rechtsberatung (!), stimmt das so und ich muss diese spiegel wirklich nicht typisieren/eintragen lassen!

der nette herr unserer Bezirkshauptmannschaft behauptet jedoch etwas anderes und lässt sich auch nicht überzeugen. laut ihm findet er einfach keinen paragraphen, welcher dies AUSDRÜCKLICH erlaubt (im Gegensatz zu blinkern oder Auspuffanlagen). haben heute 30minuten lang die KDV (Kraftfahrgesetz-
Durchführungsverordnung) durchforstet und wirklich nichts gefunden, was dies erlauben würde. hier zum nachlesen: KDV §22a!

also bitte, wer liegt denn nun richtig??? sämtliche, von mir befragte auskunftsstellen, welche behaupten, man müsse die spiegel nicht eintragen, oder der BH-mensch, welcher das Gegenteil behauptet?? kann mich jemand hier erleuchten?

wenn es wirklich so ist, dass die spiegel trotzdem eingetragen werden müssen, woher haben dann alle diese Information, man müsse sie nicht eintragen?

Motorrad-Recht unter punkt 44 sind die bestimmungen über rückblickspiegel zusammengefasst. den 100% genauen gesetzestext kannst dir dann auf der https://www.ris.bka.gv.at/ holen

hallo.

ja den text über das motorradrecht habe ich durchgelesen, aber da steht ja leider auch nichts genaues darüber drinn.

das RIS wurde mir auch vom bh-menschen vorgeschlagen, aber ich weiß ehrlich gesagt nicht genau, was ich damit anfangen soll. ? ist das eine kontaktadresse? die seite ist für mich irgendwie nur Bahnhof.

ich hätte einfach gerne harte paragraphen und Fakten aus dem gesetz, um ihm klar zu machen, dass man Rückspiegel mit e-zeichen nicht eintragen muss. ist ja gar nicht so einfach, sowas aus einem paragraphen-Mischmasch heraus zulesen

einfach im motorradrecht nach rückblickspiegel suchen, gibt 6 treffer und dann im ris nach den entsprechenden gesetzen und paragraphen suchen. ris ist nicht komfortabel, am besten bundesrecht dann bundesrecht konsolidiert und dann gibts dort eine suchfunktion

…so lange der „Amtsschimmel“ keinen EINDEUTIGEN § vorweisen kann, der dies FORDERT soll er bitte scheißen gehen, einfach mal den Spieß umdrehen! So lange er mir keine Eintragungspflicht vorweisen kann, wird er sich damit begnügen müssen! Oder er soll versuchen mich anzuzeigen!

Solche Beamte sind zumindestr für eines zu 100% verantwortlich, daß man sich denkt solche Behören sind nur von unnötigen Arschlöchern bevölkert!

… so ist es leider gekommen! 80€ wollen sie von mir haben, wegen angeblich nicht typisierter Rückspiegel. da ich mir ja überall die Informationen dazu eingeholt habe, bin ich heute siegessicher in die BH einmarschiert und wollte einspruch erheben. aber nix da, er lässt sich nur überzeugen, wenn ich ihm paragraphen vorlege, welche belegen, dass ich es nicht eintragen müsse. (man kann übrigens fragen wo man will, man hört immer die gleiche antwort: spiegel mit e-nummer nicht eintragungspflicht!) tja, blöd wenn man zu so einem beamten kommt. ein sturer Esel wie er im buche steht. hat sich die ganze zeit mit seinem tollen buch „KDV“ und seiner 25jährigen Erfahrung gebrüstet. meinen einspruch würde er ohne § sofort ablehnen.

irgendwoher muss die Information ja kommen, dass man diese spiegel nicht eintragen muss??? sowas erfindet ja keiner. überhaupt weil die Meinung so weit verbreitet ist.

theoretisch könnte ich mich ja in höhere Instanzen hochschlagen, da hätte ich wahrscheinlich ganz gute Chancen und man würde dem mann mal auf die finger schlagen! (hat mir übrigens sogar mein Rechtsberater vorgeschlagen) das muss ich wegen den 80€ aber nicht haben… vorher zahle ich und montiere die original spiegel wieder drauf

Sears

Vielleicht willst Du ja auch darlegen wieso Du von Universal Spiegeln auf Einer KTM schreibst , und in Deinem Profil eine Aprilia RX 50 angegeben ist .Um welche KTM handelt es sich da ? und um Welchen Spiegel Hersteller . und Wie Groß ist Die Spiegel Fläche ?

ansonsten kannst ja bei Bedarf auch bei Der für Dein Bundesland zuständigen anrufen ,

http://www.legales-tuning.at/kfz_lps.pdf

Die haben Nämlich zu dem Thema eine Ganze Menge mitzureden was Angeblich Tatsächlich erlaubt -oder nicht erlaubt ist .bzw Einzutragen oder nicht einzutragen ist .

Lg Pg

oh mann wie peinlich :eyes: den account hab ich schon 2011 erstellt & damals war ich noch mit meiner geliebten rx50 unterwegs :grin: habe mein Profil mal aktualisiert. fahre eine 640er supermoto aus dem jahre 2006. die spiegel sind von shin yo, rund, Durchmesser kann ich dir leider nicht sagen, aber sie haben auf alle fälle eine E-Kennzeichnung. montiert habe ich sie, wie schon gesagt, an der originalen spiegelaufnahme, jedoch noch unten.

danke für den link, da werde ich bei Gelegenheit mal anrufen! aber ich sehs schon, die werden mir auch sagen dass ich sie nicht eintragen muss. aber einen genauen paragraph wird mir niemand nennen. aber ich werde versuchen.

…es ist DEINE Kohle, Zeit, Risiko… TROTZDEM, wenn du Rechtsschutz hast oder ÖAMTC Mitglid bist, würde ich es darauf ankommen lassen, denn um dich anzuzeigen, muß er ja sein Quaqua RECHTLICH belegen können, anhand WELCHEN § bitteschön, seine „Berufserfahrung“ kann er sich Einrahmen lassen und sonstwo hinhängen… ich würd mit dem streiten, ist doch eine Impertinenz!

das es immer wieder solche Ungerechtigkeiten gibt :cold_face: , ist mir auch schon Länger klar geworden -Nur was will man dagegen Wirklich tun ? :eyes:

Aber Vielleicht kann ja Letztendlich Die LPS Alles klären …

lgpg

natürlich, du hast absolut recht. laut Strafverfügung habe ich übrigens gegen folgende paragraphen verstoßen:
§103 Abs. 1 Z. 1 KFG i.V.m. §4 Abs. 2 KFG.

aber wie pilgram schon sagt.

das wird relativ schwer & das hat er mir heute auch klar machen wollen. aber ich habe ihm ebenfalls klargemacht, dass ich alles in meiner macht stehende tun werde, um zu beweisen, dass ich im recht bin.

leider graust es mich wirklich, vor gericht gehen zu müssen wegen so einer Lappalie. natürlich hätte ich theoretisch gute Chancen, aber dafür hab ich keine nerven.

habe eben 2 schöne emails verfasst (per Telefon war niemand mehr zu erreichen), unter anderem an die LPS Tirol, mit der bitte um Auskunft. wenn ich falsch liegt, na dann zahle ich eben die 80€. aber ich werde sicher nichts unversucht lassen.

Manchmal Denk i auch dos Di durchaus damit Spekulieren das man sowieso nicht klagt :sunglasses: :grin:

Und wos würde ich in Deinem Fall jetzn machn? :eyes:

Ehrlich gsogt drauf Scheixxn :grin: , und demnächst zum KTM Freindlichn gehn , oder ins Internet und mir Die Oritschinalen Spiegl besorgen und auch Richtig Montieren :grin:…ich würds als Lehrgeld sehn …und habs scho vergessn wia oft mir sowas Ahnliches auch passiert ist :cold_face:…Manchmal gibts halt so Gschichtln :cold_face: , vor Allem wenn ma a Moppal hat , wos halt ned an Jeder Eckn steht , und Ganz Zufällig ned Hally oder Propeller heist …weil Die dürfen Alles :smiling_face: …woasd scho WER ZAHLT SCHAFFT AN … :wink:

Ich würd auf keinen Fall nachgeben, Rechtschutz und los geht es. wurscht ob das nur 80€ sind. du bist definitiv im Recht!!!
Was irgendein Sesselfurzer sagt ist powidl!!Wenn er dir was vorwirft, muss er das beweisen. und wwenns vor gericht geht, fehlen ihm die Beweise wo das steht, dass AB oder EG Teile eingetragen gehören!!!

LG

solla klagn waunna Lustig is :grin: …für mich wäre des oba Nix …aber ned aus Feigheit oder Finanziellen Gründen sondern aus Der Tatsache heraus dos Die Meisten von Denan § Reitern , Ganz Genau wissn , wos sache ist . im Klartext Die kennen zumeist Ihre Gesetze Pippi Fein Genau bis ins Kleinste Detail …Die mochn Sich ned Lächerlich vor Ihren Kollegn -Garantiert …Desweiteren gibts ja auch an Vorgesetzten der den Fall inzwischen auch kennt weil DER EINE BEAMTE Entscheidet schon amal gar nix ALLEINE …und wenns ned im Recht währen (wie auch immer des Real aussehen mag ) …hättens auch von der Strafgebühr abgesehen . Aber ist ja Noch schön Alex das Du an Die Gerichte glaubst -Insbesonderst wenn a Normal Sterblicha gegen an Bezirks Beamtn klagt , und Nedamal im Privat bereich sondern im Bereich wos dem Beamten sei Hackn ist …Na Servas :grin:

und Trotz Rechtschutzversicherung …da kommts auch drauf an Welche …ich habs amal erlebt und woit a wegen einer Lapalie im Verkehr Klagen , Da wurde mir Die Zahlung verweigert , weil von Haus aus nach Akten einsicht überhaupt kein Erfolg für mich bestanden hat den Prozess zu gewinnen .

Ois is Isi …jo i was :grin:

Hast ned ganz unrecht, aber bei uns is immer noch so, dass das Gericht die Schuld beweisen muss, und ned ich meine Unschuld.

lg

hast a ned Unrecht :wink: …oba da werdns schon wege finden …aus vor genannten Gründen-des ist halt meine meinung und muß eh Nicht Die Der Anderern sein …Aber bevor Er nicht geklagt hat ists eh wie immer -Hätt i -wär i -war i …

daher solang koa Urteil da ist -Viel Rauch um Nix …

Lg Pg

Oisa i hätt do hiaza nix ausegelesen, wos a nur irgendwie bestätigen würde, das deine Spiagl NED irgendwöchane Normen entsprechen oder sonstiges… i würd imma noch streiten und wenn’s nur um an Euro wäre… 103’a sogt nur über die Pflicht des Lenkers wos aus des KFZ in Verkehrstauglichen, genehmigten Zustaund zu haben… nochdem de Dinga NED VERBOTEN sein… eh schon wissn, da 4’a Kfg is über des Verbot gefährliche Gegenstände aum Kfz zu befestigen, a EU genhemigtes Teul is sicha NED g’fährlich!

M.M. do mocht sich a Aumtschimmäää wichtig, der es ned dazaht das er nix mehr is, weul de EU iwa earm steht!
BITTÄÄÄÄÄ frog dein Aunwoit und den ÖAMTC nochamoi, owa loss de Ärsche ned mit so wos durchkomman wenn sie es ned diarfn!

sollen wir jetzt die recherche für dich machen ? ich habe dir links geschickt wo du alles nachlesen kannst was du wissen willst, aber du willst es scheinbar gar nicht wissen sondern suchst nur eine bestätigung für die richtigkeit deines verhaltens. übrigens ist §4 kfg die bestimmung über bauart und ausrüstung von kraftfahrzeugen und anhängern, und der absatz 2 behandelt die sicherheit von aufbauten. sollten deine spiegel also zacken und spitzen haben dann wirst ein pech haben, e zeichen hin oder her.

im verwaltungsstrafverfahren musst du deine unschuld beweisen, da ist es leider anders als im strafverfahren. noch dazu ist es im verwaltungsstrafverfahren unerheblich ob durch dein handeln ein schaden eingetreten ist oder nicht zb: überfahren der sperrlinie, hat keinem weh getan ist nix passiert und trotzdem musst strafe zahlen.

Danke , das habe ich auch nicht gewusst -wieder was dazugelernt . soi ma recht sein .

lgpg