Anwalt klagt 130 km/h für E-Autos ein

wundert mich,das unsere landes regierung,das nicht schon davor wusste.

:grin:

http://www.tt.com/panorama/verkehr/9336125-91/anwalt-klagt-130kmh-für-e-autos-ein.csp

vielleicht sollte mann oder frau (mäddchen)
die anschaffung eines E-Motorrades,könnte doch noch überlegenswert sein.

griasserl

so weit hat die grüne tussn und der dep…te platter nit gedacht, kann ma ja nit verlangen, dass de ihren job ihrem gehalt entsprechend erledigen :sob:

lg nach la - irene

nur leider wird er scheitern und ich kann dir schon jetzt sagen warum. es wird die verkehrssicherheit vorgeschoben mit dem argument wenn alle 100 fahren und einzelne 130 kann es vermehrt zu gefahrensituationen kommen.
noch dazu stimmt es ja nicht dass e-autos emmissionsfrei fahren, denn woher kommt der strom ? klar wir haben viel wasserkraft aber auch kohlekraftwerke.

wurde bereits verhandelt und der i3 fahrer hat recht bekommen!!! :grin: :grin:
weil
in der begründung nur auf ökologischen aspekten beruht, da steht nicht ein wort von verkehrssicherheit…
hihi
:smiling_face: :smiling_face: :smiling_face: :smiling_face: :smiling_face: :smiling_face: :smiling_face: :smiling_face: :smiling_face:

Auf Sicherheit aufzubauen würde ja auch implizieren, dass unsere Autobahnen ohne IGL unsicher sind und/oder dass es eine Mindestgeschwindigkeit von mindestens 101km/h (bei 130) geben muss. :wink:

genau so ists :smiling_face:

und was ich meinte ist dass es im einzelfall wahrscheinlich möglich ist das anzufechten aber nicht generell. und in bezug auf sicherheit wird irgendwann die argumentation kommen dass unterschiedliche geschwindigkeitsregelungen für scheinbar gleiche verkehrsteilnehmer, ich sehe ja nicht ob ein elektro pkw oder benzin, diesel was weiß ich, ein sicherheitsrisiko darstellen.

sondern dass für scheinbar gleiche fahrzeugarten keine unterschiedlichen beschränkungen gelten sollten da das risiko sonst steigt oder steigen kann

und genau das ist das problem des gesetzgebers
wenn mans ordentlich formuliert, passiert das nicht
wenn man aber schusselt, weil sich das ein paar verblendete grüne einbilden, dann kommt genau so was raus :wink:
anlassgesetzgebung ist ein hund… :eyes:

jeder weiss, dass es an den lkws liegt und nicht an den pkws, oder gar motorrädern

gesetze sollten per definition, eben keinen spielraum für Interpretationen bieten
zumindest wenn mans richtig macht
die einzige frage kann immer nur sein, welches gesetz zur anwendung kommt
so lernt man das zumindest am iuridicum
:eyes:
:eyes: :eyes: :eyes:

ist nur zu 15% an der feinstaubbelastung beteiligt und die feinstaubbelastung durch den straßenverkehr ist in den letzten jahren um über 35% zurückgegangen.
der größte verursacher von feinstaub ist der hausbrand und die industrie, aber gegen den hausbrand kann man schwer was unternehmen, und die industrie wehrt sich mit allen mitteln und will die kosten für die feinstaubvermeidung so niedrig wie möglich halten.

ist natürlich richtig :grin:
aber in die stvo kann ich die industrie nicht miteinbeziehen - da für gibts die allgemeine feinstaubverordung
hier gehts jetzt ausschlieslich um verkehrsteilnehmer
:wink:

nur die allgemeine feinstaubverordnung ist ein witz, den straßenverkehr kann ich allerdings relativ leicht regeln bzw. gängeln, denn ich komme mir bei so was immer verarscht vor

genau deshalb macht mans ja weils einfach ist :eyes:
aber scheinbar nicht einfach genug, wie diese causa zeigt :smiling_face: :eyes:

aber es werden dadurch immer mehr amerikanische Verhältnisse geschaffen und das gefällt mir gar nicht.

Deshalb wäre ja eine Mindestgeschwindigkeit zwingend nötig, wenn daraus mangelnde Sicherheit ableitbar ist.

Der Gesetzgeber ist aber der Meinung, wenn ein Fahrzeug zb 80kmh fahren kann, dann ist das ausreichend sicher für alle, wenn gleichzeit auch 130 gefahren wird.

Hab i ja geschrieben, oben mit den mind. 101kmh.

der vergleich ist nicht zulässig und mehr als falsch

Also ich interpretiere diesen Vorfall weniger als Klagen sondern eher als Verteidigen.
Und das darf er sich ja hoffentlich.
Oder soll er jeden Zahlschein einfach einzahlen, egal ob richtig oder falsch?

und soll es auch, vor allem wenn der Zahlschein auf Grund falscher Fakten ausgestellt wurde.

Nur betrachte die Fakten eimal. Der Anwalt ist absichtlich zu schnell gefahren um einen Strafzettel zu bekommen welchen er danach einklagt. Warum das ganze ? Genau damit er Klagen kann und sich erhofft einen Prestigeerfolg zu erzielen der aber nur für ihn persönlich und nur in diesem einen Fall gilt. Noch dazu vermischt er meiner Meinung nach Dinge die zwar zusammengehören aber doch auch getrennt bertrachtet werden müssen, nämlich die ausgesprochene Geschwindigkeitsbeschränkung und den Grund dafür.

Die für mich bessere Lösung wäre eine entsprechende Eingabe bei den zuständigen Behörden zu machen, einen vermeintlichen Missstand aufzeigen und das Ganze mit entsprechenden Fakten unterlegen. Danach muss die Behörde dies entweder bearbeiten oder an die übergeordnete Dienstselle weiterleiten, aber es kommt auf jeden Fall zu einer Entscheidung. Diese Entscheidung kann dann im Sinne der Eingabe ausfallen oder eben nicht. Ist ja bei der Klage auch nicht anders, du gewinnst oder verlierst, nur ist die Klage viel spektakulärer aber leider auch teurer.

Da kenne ich mich definitiv zu wenig aus. Mich würde es aber wundern wenn eine Behörde etwas tun muss, was ned der Gesetzgeber initiiert hat.

Und die von dir als Fakten aufgelistete Punkte sehe ich eher als Meinung an. Deine Meinung ist ok und legitim, aber deswegen werden keine Fakten daraus.

Und nachdem bei Gericht festgestellt wurde, dass er im Recht ist, wieso unterstellt man ihm dann zu unrecht oder absichtlich zu schnell gefahren zu sein. Is er ja eben nicht.

Wenn wo Einfahrt für LKW über 3,5to verboten ist, dann ist ja derjenige der mit seinem LKW unter 3,5to rein fährt auch nicht der dumme, selbst wenn es alle anderen nicht tun, weil sie das Gesetz nicht kennen. Und selbst wenn er Anwalt ist und es absichtlich macht - darf er ja trotzdem.

Zitat: Innsbruck – Tagelang hat es der Imster Rechtsanwalt Christian Schöffthaler darauf angelegt, straffällig zu werden. Dann kam vorletzte Woche der erlösende Blitz: Schöffthaler war mit seinem Elektroauto mit 111 km/h auf einem Streckenabschnitt der IG-Luft-100-Verordnung vom Radar erfasst worden. Eine Verkehrsstrafe der Bezirkshauptmannschaft über stolze 45 Euro folgte, ein Straferkenntnis wird kommen – denn der Rechtsanwalt wird nicht bezahlen. Zitat ende

Was in dem Artikel nicht steht und ich auch sonst nicht gefunden habe, ist dass er das Verfahren schon gewonnen hat. Auch in der anschließenden Diskussion ist sit davon nichts zu lesen daher weiß ich nicht wieso du sagst dass es schon festgestellt wurde dass er im Recht ist.

Das Beispiel mit dem LKW ist übrigens komplett was anderes, weil es ja nicht um Kenntnis oder Unkenntnis von Gesetzen geht, sondern um das bewusste Auslösen eines Gerichtsfalls durch das bewusste übertreten einer Verordnung nur deshalb weil einem der Grund nicht gefällt.