Händler kauf

Hallo suche eure meinung habe im am 23 juni eine daelim roadwin 125r gekauft und bin bis heute ca 200km gefahren weil es immer etwas hatt was soll ich machen kann ich es dem händler zurück geben

klar
und a honda kaufen :wink:

… Du wida Erworten ka Troll sei soitast:

Les da amoi durch wosd do gschriem host.
Stöll da vur a Wüldfremda sogat des völlig aunsotzlos zu Dir auf da Stroßn.

Wos tätst da denken? Ha? :wink:

Angefangen hatt es das der antriebsstrang kaputt war dann ist von der vorderen bremse das schauglas kaputt geworden und natürlich ist dann noch die baterie gegangen und als guter letzt wenn man einen gang eingelegt hatt stirbt sie ab hatt es einen sinn sie wieder und wieder zum herrichten zu stellen oder soll ich sie ihm zurück stellen sie hatt 18000km und ist bj 2009

Servas :wink:

des wird ned einfach mitm zurückstellen , weil des von Dir Beschriebene Verschleißteile sind . 18000 mit Einem Kettensatz ist eh Normal

Batterie Die 5 Jahre Alt ist auch

Bremsflüssigkeits Behälter meinst , oda was is des schauglas ? , und was genau ist da Kaputt gegangen ?

Setenständer Schalter schon mal überprüft ? falls vorhanden --weis i jetzn ned -weil deswegen stirbt da Murl evtl ab wenn man den Gang einlegt .

Kupplung und Seil in Ordnung ?

Na ja probiers halt, mitm zurück geben …Nur Grobe Verschwiegene Mängel sind das nicht , das Du so einfach zurücktreten kannst , is halt mei meinung .

Kauf da Besser a Neu Fahrzeug da hast wenigstens Garantie aber auch ned auf Typische Verschleiß Teile …

lg

Jau Super bike, kann Dir nur empfehlen ordenltich reinzubuttern, zahlt sich dann auf grosser Fahrt aus !! :wink:

:grin: :grin: :grin: :grin:

Für was kauf ich dann bei einem händler wenn ich dann alles selbst reparieren muss und dass nach 5 we mit neuen pickerl find das nicht in ordnung noch dazu um 1600 euro

Also, eine Daelim ist jetzt sicher kein Motorrad, welches für überaus hervorragende Qualität bekannt ist.

Was Verschleissteile sind:
Batterie, Kette und Kettenkit.
Wenn du ein Auto mit gerade noch erlaubten Profil kaufst, musst du die neuen Pneus auch bezahlen. :eyes:

Was ist denn beim Bremsflüssigkeitsbehälter (?) kaputt gegangen? Das Schauglas? Wie denn das?

Das Absterben beim Einlegen des Ganges, da würde ich auch auf den Schalter beim Ständer tippen. :eyes:
Kontakt überprüft? Vielleicht hilft es, den mal mit WD40 zu behandeln? :eyes:

is mit Du :grin: …kannst oder willsd ned Verstehen das Verschleißteile , eben Verschleißteile sind so wie da Namen scho sagt …und da gibts eben keine Garantie und auch keine Gewährleistung …übrigens bei keinem Fahrzeug , außer es sind vorher Diesbezüglich gewisse Verträge zb- Besondere Leasing , Finanzierungs -bzw. , Werkstatt Pakete oder sonstige Sondervereinbarungen-Schriftlich getroffen worden …

Nimms Leicht so ists halt mal …

lg

Also das schauglass hatt unterm fahren zu schwitzen begonnen und laut konsumentenschutz sind das alles materialien sind die vom verkäufer noch zu ersetzen sind dafür zahlt man ja was anderes wäre wenn sie nach einem halben jahr kaputt ginge

Bei Kette / Kettenkit bin ich mir deswegen unsicher und hängt auch davon ab, was im Kaufvertrag steht, da man diesen sehr einfach beurteilen kann (sofern dies defekt war, weil Antriebsstrang kann sehr viel sein).

Schauglas klingt nach Garantie, ebenso der Taster beim Ständer (vermute einfach mal aus der Ferne, dass es dieser ist).

Im Prinzip ist fast alles Garantie was a Motorradl haben kann, wenns nur 200km mehr drauf hat als beim wegfahren.
I glaub aber, daß es weniger darum geht, sondern darum, daß er ned fahren kann und des Ding dauernd in der Werkstatt steht.

Meine Antwort hat ihm aber scheinbar zweng gefallen, dabei bin i eh so eindeutig wie nur möglich gewesen. :worried:
Vl. will er hören „Nein, behalt sie und lass dem Mechaniker etwas mehr Zeit“.

jo wenn Die vom Konsumentenschutz auch an Amtlichen KFZ -Sachverständigen für Moppaln haben, Der a Fern Diagnose Guru is - was hindert Die dann Eigentlich dran dem Händler einen Dementsprechenden Brief zu schreiben, was zu ersetzen und nicht zu ersetzen wäre ?..oba na was sois -geht mi eh nix an :grin: …schod um die verschwendete zeit …i bin da raus aus dem Thema …

Viel Glück auf Deinen wegen & ciao

Hör nicht auf die supergscheiten hier im Forum! Dinge wie Antriebsstrang, Batterie und Seitenständer-Schalter fallen natürlich auch unter die Gewährleistung, wenn vom Händler gekauft und gerade mal 200 km zurückgelegt wurden. Da gehts um die Frage: Beruht der Schaden auf normalen Verschließ oder auf einem Mangel. Wenn ausgeschlossen werden kann, dass dies kein normaler, alters- und nutzungsmäßiger Verschleiß ist, dann muss das der Händler übernehmen. Ausser, er hat konkret auf die Schäden hingewiesen. (Und für ihn idealerweise dies auch schriftlich festgehalten.)

Denn der Antriebsstrang wird sich wohl kaum in 200 km so verschleissen, also war der bereits beim Verkauf mangelhaft. Die Batterie war wohl auch schon defekt und hats grad noch mit einmal aufladen kurz geschafft, das Ding zu starten. Das ist bei 1000km noch fraglich, aber bei 200 km ist der Fall klar. Da fährt man ja grad einmal um Block.

Wenn sich der Händler querlegt, gleich mit Konsumentenschutz drohen und dann auch wirklich hingehen.


Bzgl. Wandlung, also Kauf rückgängig machen: Eher nicht, solange sich das Ding noch reparieren lässt. Das ist auch sonst etwas heikel. Hier zB eine GEschichte mit einem Auto: http://helpv1.orf.at/index.html@story=8961 Mehr Infos findest du bei Suche nach „KFZ Wandlung“.

und was hat Dieser Satz Deinerseits , mit dem Tatsächlichem Fall an sich zum tun?, bzw. WAS ändert des ? wennsd hier scho Unbedingt ANDERE als Supergscheid titulieren mußt , Nur weil Die es wagen-ohne Dich zu fragen , auch a eigene Meinung zum Thema zu haben ?..kehr gefälligst zuerst vor da Eigenen Tür bevorsd Di Endlos Wichtig mochst…

Der Knackpunkt heisst Gewährleistung, da sollte der Händler fast alles machen müssen. Legen sich eh quer, klar.
Wieviel wurde ausgemacht? Glaub es sollten 12Monate sein, Goggle mal.

Gruss Sigi

Nein, 2 Jahre gesamt, wobei sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt. Praktisch gesehen also 6 Monate.

Aber in diesem Falle wird sich die Streiterei wohl auf Verschleissl vs. Gewährleistung hinauslaufen.

Das allgemeine Thema Gewährleistung-was-wie-lange-warum-weshalb wurde eh schon 1 Million mal durchgekaut - da müssen wir jetzt nicht noch 1.000.001. Mal in die Details gehen. Ggf. einfach googeln. Da findet man es noch 1 Trilliarde Mal erklärt.

Das Ding wurde am 23. Juni, also vor nicht mal 2 Monaten gekauft und steht jetzt in der Werkstatt. Er hat jetzt das Problem, dass die Werkstatt die Reparatur nicht übernehmen will. (Und er hätte am liebsten eine Wandlung.)

Insofern ist es zum jetzigen Zeitpunkt recht egal, ob in einem Jahr noch Gewährleistung drauf ist oder nicht. Das geht am eigentlichen Problem vorbei.

Fierant musste ich zuerst googlen.

Aber Händler bin ich keiner oder hast du mal einen Händler gesehen, der alles verschenkt? :eyes:
Sonst musst du mir mal einen solchen Motorradhändler zeigen. :grin:

Back to topic:
Wichtig ist, was im Kaufvertrag drin steht. Wenn dort z.B. Ausschluss von Verschleissteilen wie eben Kette und Batterie (was durchaus regelmässig der Fall ist) drin steht etc. dann sind diese nicht Teil des Gewährleistung. :eyes:

Ohne Kenntnis des Vertragsinhaltes ist es schwierig eine Aussage zu treffen. :eyes:

Woher wissen wir das?
Entweder hab ich das überlesen oder es steht einfach nicht da.
Ich mein, daß der Händler die Reparatur ned übernehmen will und der TE am liebsten eine Wandlung hätte.