Welches verhalten bei folgendem verkehrszeichen?

ich mein, mal abgesehen vom stehenbleiben und wundern.

greeez

wenn i rechts obbiegen will … muss i a vorrang geben? WEM denn? :eyes:

greeeez

Ich hätt gsagt…
Der Verlauf der Vorrangstraße geht nach rechts…
Du musst dem Rechtskommenden Vorrang geben, wenn du gerade aus fahren möchtest…

Aber meine Prüfung is ja schon 2J her:grin:
:dizzy_face:

Normal gehört da die quadratische gelbe drauf. Aber vielleicht hams die Dorfbewohner ned checkt. :wink:

? :grin:

Na des andere, des in der Schräglage :wink:

[image]http://www.wissenswertes.at/bilder_inhalt/verkehrszeichen_vorrangstrasse.jpg[/image]

nur musst die Rechtsregel nicht durch ein „Vorrang geben“ Schild betonen, braucht keiner, außer jene, denen der Rechtsvorrang unbekannt ist :grin:

…ist falsch.

Genaugenommen gilt die Rechtsregel ja ausschließlich auf ungeregelten Kreuzungen. :wink:

Rechtsregel: Das von rechts kommende Fahrzeug hat Vorrang, sofern keine anderen Verkehrsregeln anwendbar sind .

des miassat a ohne „vorrang geben“ a - sogt da fohrlehra

san leider mehr ois ma glaubt.

Na es is ned falsch, es is nur bedingt richtig. Entweder is gar keine drauf, weils vorher alleine steht, oder sie is oben drauf, wie … gucksdu:
Edit: Na sie darf gar ned alleine stehen. Allerdings wirkts bei Ampelregelungen manchmal so. Aber da gilt die Ampel als Verkehrszeichen.

[image]http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/2/24/Woelsickendorf_Verlauf_Vorfahrtstrasse.jpg/100px-Woelsickendorf_Verlauf_Vorfahrtstrasse.jpg[/image] [image]http://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/bitte-helft-mur-ich-versteh-das-mit-den-kreuzungen-nicht/1_big.jpg[/image] [image]echtlustig.com - Informationen zum Thema echtlustig.

er faungt scho wieda au …

wir hättn erm doch ane zintn soin letztens … :grin: :grin: :grin: :grin: :grin:

Jo weil er recht hat!
Gehts ma ned am Oasch, nur weils ihr de Gesetze ned kennts. :stuck_out_tongue:

§ 54 StVO Zusatztafeln
(1) Unter den in den §§ 50, 52 und 53 genannten Straßenverkehrszeichen sowie unter den in § 38 genannten Lichtzeichen können auf Zusatztafeln weitere, das Straßenverkehrszeichen oder Lichtzeichen erläuternde oder wichtige, sich auf das Straßenverkehrszeichen oder Lichtzeichen beziehende, dieses erweiternde oder einschränkende oder der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs dienliche Angaben gemacht werden.
e) (Anm.: Zeichen nicht darstellbar.)
Eine solche Zusatztafel unter den Zeichen „Vorrang geben“, „Halt“ oder „Vorrangstraße“ zeigt an, daß eine Straße mit Vorrang einen besonderen Verlauf nimmt (§ 19 Abs. 4).

Hausübung: Erkläre den Begriff „Unter dem Verkehrszeichen“

So und jetzt ende mit eurer Unwissenheit, sonst schick i eich numoi in die Fahrschule. I kennat do wen … :smiley:

das „falsch“ bezog sich auf die Tatsache, dass du weiter oben gemeint hast, das Vorrangstraßenschild gehöre zu einer Richtungsänderungstafel einer Vorrangstraße hinzu;
und das ist nunmal falsch.
p.s.: das „Vorrang geben“ Schild an der Stelle braucht auch keiner.

Ja es is eh so! Eine ZUSATZTAFEL braucht ein VERKEHRSZEICHEN.
A sog. „Richtungsänderungstafel“ gibts in der STVO ned.

ad PS: Das Vorraggeben-Schild ist an dieser Stelle sogar verboten - oder die Zusatztafel, je nachdem was nun falsch ist.
i Die Angaben und Zeichen auf Zusatztafeln müssen leicht verständlich sein. Insbesondere kann auch durch Pfeile in die Richtung der Gefahr oder des verkehrswichtigen Umstandes gewiesen werden.
(4) Zusatztafeln dürfen nicht verwendet werden, wenn ihre Bedeutung durch ein anderes Straßenverkehrszeichen (§§ 50, 52 und 53) zum Ausdruck gebracht werden kann.[/i]

…dann passt’s ja :smiling_face:

Wer hat denn recht gehabt? :grin:

Des geben dann die wenigsten zu, so als ob es weh tun würde. :wink:

würde ich ja sagen man sollte sein verhalten nicht unbeding von taferln am strassenrand abhängig machen - wer weis schon genau welche bedeutung die überhaut haben - ev. sind das seit generationen überlieferte hinweise auf eine längst vergangene verhaltensweise - sozusagen gelebtes brauchtum einer versunkenen zivilisation.
obwohl das bild recht viel im dunkeln lässt würde ich mal annehmen das stehenbleiben nicht unbedingt notwendig ist - vielleicht reicht das simple einschalten des fernlichtes um die fahrt zugig weiterzuführen :slight_smile:

lg