Onboard-Kamera und Videomaterial

Ahoi Forum.
Ich war heuer auf der Bike in Linz und hab den Verkehrscop am Polizeistandl da erstmal blöd angeredet, weil ich dachte das die Kamerdadrohne über ihm dazu dient uns jetzt auch das letzte Stückerl Privatsphäre zu nehmen :sob:

War aber dann doch die Kameradrohne vom Nachbarstandl (Fotograf) :grin:

Im weiteren Gespräch fragte ich ihn dann wie es mit Onboardkamera und Videomaterial aussieht.
Generell hat er gemeint das es kein Problem damit gibt, es aber kritisch werden KÖNNTE wenn die Cam am Helm befestigt ist (veränderung der Aerodynamik).

Des weiteren würde mich interessieren ob die Schmier meine Kamera konfiszieren könnte aufgrund von „vorsorglicher Beweissicherung“ oder so.

Hatte jemand schonmal schlechte Erfahrungen dahingehend?
Was sagen die Rechtsexperten dazu ?

Thx

http://www.dsb.gv.at/site/8105/default.aspx

TOURENFAHRER - Motorradreise – Motorradtests – Zubehör

das du eine cam montiert haben kannst aber im „normalen“ strassenverkehr darf sie nicht laufen, aufnahmen die öffentlichen grund/personen erreichen sind mm nach meldepflichtig (datenschutzkommision - betriebserlaubniss) , egal ob action cam, müllraumüberwachung, videoanlage eingangstür oder sonst was.

beweissicherung im zuge eines unfalles würd ich ja ankreuXen, aus der fahrt nur so nach stvo eher nein

gruß

HIer: "Dash Cam Action" -- Autokameras in Österreich nur eingeschränkt nutzbar - YouTube
Ab 02:00 wird kurz auf die Motorradfahrer Bezug genommen

hm, also wenn ein tourist ein foto macht`, erreicht er auch so gut wie immer öffentlichen grund/personen und wohl auch immer privaten besitz. kann ja nicht sein, dass jetzt jeder touri eine genehmigung braucht oder?

„Der Zweck heiligt die Mitte“
Private „Videoüberwachung“ aus einem fahrenden Kfz im Straßenverkehr ist genehmigungspflichtig, weil dies im öffentlichen Raum den Sicherheitsbehörden obliegt.
Bei privater Videoproduktion von Test- oder Fahrberichten mit Motorrädern handelt es sich jedoch um keine Videoüberwachung anderer Verkehrsteilnehmer im Sinne des Datenschutzgesetzes!
Der Zweck ist ein fahrsportlicher, produkttechnischer, oder dient der Erinnerung.
Allerdings sind geschützte Persönlichkeitsrechte anderer, unbeteiligter, bildlich erkennbarer Verkehrsteilnehmer etc. zu beachten und bedarf vor Veröffentlichung solcher Aufzeichnungen deren Zustimmung.
Bei der Bewilligung wird grundsätzlich berücksichtigt, dass mobile Videocams nicht für die Überwachung von Personen oder Privateigentum an öffentlichen Orten verwendet werden.

na einen Fahrtmitschnitt würde ich sowieso nicht veröffentlichen, sondern maximal zwecks Doku bei Unfall als Beweismittel heranziehen. Den Geltungsdrang Videos zu veröffentlichen hab ich nicht :wink:

Ok da bin ich beruhigt…solang ich Kennzeichen und Personen unkenntlich mache, darf ich also veröffentlichen?

liest sich zumindest so, was unser rechtsexperte so schreibt …

do schwillt ma oba daun doch Die Frage im Gebeiß :sunglasses: …wo kann ma so a Video Bearbeitungsprogramm owe Lodn , oda sonst wie Erwerben - das man De Tafal unkenntlich machn kaun ?..Noch dem i a PC Technisches Nockabazi bin woas is Wirkli ned :worried:

Lg Pg

gebm tuats sowos, owa des is a gebiet der IT wo i mi ned auskenn, weils mi a ned interessiert (hob kan fernseher und gut isses daher auch nix videobearbeitungsprogramm.

woas a dos es sowas gibt …und wenn i wüst wo tät i a ned so Sau Bleed Frogn :rage:

Außadem i hob a koan Fernseha , scho länga Nimma :wink: , und a koan Eiskostn :dizzy_face: , für wosn auch im 1 Pax Haushalt ? :eyes:…Trotzdem hod des Etwaige Video Bearbeitungs Programm , auf Jedn Foi wos mitm Eiskastn zum duan -Gell-findsd ned auch :grin:…sichst Des is Genauso Hirn Rissig wia dei Fernseha Sprüchal :grin: :sunglasses: :wink:

Genau das darfst eben nicht. So schwer ist das ja jetzt auch ned zu verstehen. Erinnerungsaufnahmen Ja, Verkehrsuberwachung Nein.

dann mach ich erinnerungsaufnahme, die nachher vor gericht als beweis verwendet wird. und?

naujo, für mi hot des scho wos damit ztuan. wenn i kann fernseher hob, warum soitat i mi daun mit videoschnittsoftware beschäftigen. i kenntat ma des zeig jo daun a wieder nur am computer aunschaun - wos i e a ned wü. oiso tua i ma des mit dem videos beorbeitn erst gor ned au.

Unfallvideos sind erlaubt, wenn sie nicht fortlaufend, sondern ausschließlich auf einen konkreten Einzellfall bezogen sind. Ob diese als Beweismittel zugelassen werden, obliegt aber jeweils richterlicher Beurteilung.

des heisst, wenn der gegner a politiker is, kann ma sich das video in österreich gleich mal einmagariern, weil sich der richter sonst ins hemd macht.

Hah! Gerade heute ist genau zu dem Thema ein Bericht rausgekommen:

TOURENFAHRER - Motorradreise – Motorradtests – Zubehör

hi , wie schon in einem anderen beitrag geschrieben haben sie mich heuer schon 4x mit 2 cam am moped aufgehalten und nix is ,…ausser fragen wie die aufnahmen so werden usw :wink: ,…ich filme ja schliesslich nur zu touristischen zwecken und für den hausgebrauch ohne das videomaterial zu veröffentlichen ;-),…und das kann mir keiner verbieten ,…
mfg Mike

jeeep, so ist es

es geht wie motorradrecht schon sagt, um fortlaufende, permanente aufnahmen

nur die sind verboten

abgesehen davon, dass die exekutive im rahmen des datenschutzgesetzes keine mitwirkungspflicht hat

und deshalb auch nicht zuständig ist

chris