Hüüüfe!!! - Rechtliches Wirr-Warr

Sehr verehrte Biker-Gemeinde!!!

Ich bin seit kurzem stolzer Besitzer einer Triumph Speed Triple 900 t509!:wink:

Auf der Speedy ist zum einen ein Sebring TW3 montiert, und zum zweiten Rückspiegel von Highsider PW-203,
nach unten stehend montiert!!!

Beide Gschichtn haben eine E-Nummer, aber ich hab keinen Wisch dazu, bzw. find ich im achsogroßen netz a nix…:((
Hab mir die Finger wundgegoogelt, KfG, EU-Recht…leider nix gefunden.

Beim Thema Genehmigungspflicht ja oder nein gehen die Meinungen ja ziemlich auseinander…

Da Herr Sebring hat auf meine Anfrage nicht einmal zurückgeschrieben;)))

Und der Händler hat nur gemeint, E-Nummer is überall drauf, des passt scho!!!

Jetzt die große Frage an Sie, werte Einspurer: WAS TUN???

Danke im vorhinein, vielleicht kann mir da wer weiterhelfen???

herbrennende Grüße

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

 die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
 die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der E-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen E12, Österreich) und
 der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
 Eine Kopie des Dokumentes (Ausnahme- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid) ist mitzuführen.

Die nachstehende Übersicht (Zubehör) ist weder vollständig noch rechtsverbindlich sondern nur als Arbeitsbehelf für die Sachverständigen bei den Landesprüfstellen gedacht.

Liste der derzeit gebräuchlichsten Änderungen an Motorrädern:

 Motorleistung, Kraftstoffbehälter, [b]Auspuffanlage[/b], Fahrwerk, Rahmen, Radaufhängung, Schwinge, Gabel, Kraftübertragung, Kupplung, Radabdeckung, Verkleidung, Beiwagen, Bremsanlage, Lenkstange, Bereifung, Felge, Windschild, [b]Rückblickspiege[/b]l, Beleuchtungseinrichtung, Blinker, Schutzgitter, Haltesystem, Sitz, Gepäckträger, Fußraste, Ständer, Absperrsicherung, Kennzeichenanbringung, Geschwindigkeitsmesser, Schallzeichen, Körperausgleichsvorrichtung etc.

Als nachzuweisende Erfordernisse gelten:

 die Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten,
 das Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer geeigneten neutralen Prüfstelle (Technischer Dienst),
 die Bestätigung einer Vertragsfachwerkstätte etc.

Mit der zuständigen Landesprüfstelle Kontakt aufnehmen, wenn Veränderungen nicht den Angaben in den Fahrzeugpapieren entsprechen.
Der Sachverständige beurteilt, ob das Fahrzeug vom Originalzustand abweicht.

Danke für die Infos, der Motorradrecht-Blog ist mir bekannt, hab ihn schon studiert.;))

Einen Triumph-Händler habe ich auch schon angeschrieben, mal schauen ob der mir weiterhelfen kann.

In puncto Spiegel hab ich überhaupt nichts gefunden, im Zweifelsfall hilft nur die Landesprüfstelle??

hy, beim auspuff mußt du den abe zettel mitführen auf dem dein motorrad eingetragen ist. nur e- nummer alleine ohne zertifikat gilt nicht. das
zertifikat (scheckkartengröße) muß mitgeführt und bei verlangen der exekutive vorgezeigt werden. Ersatzschalldämpfer mit zertifikat sind nicht
eintragungspflichtig. spiegel mit e-prüfzeichen sind auch nicht eintragungspflichtig, ebenso blinker mit e-prüfzeichen.
war schon oft genug beim typisieren und habe schon einige erfahrung damit.
hab mehrere mopeds schon gehabt wo kein zertifikat für den auspuff dabei war. eine mail mit auspuffmodel und mopedtype an den hersteller oder
einen händler der ihn vertreibt gesendet und eine abe bescheinigung zugemailt bekommen. hab bisher für jedes modell was bekommen. eine einzige
firma wollte mal 15,- für eine abe genehmigung. bekam aber von wo anders eine kostenlose wie üblich. sind ja sowieso nur kopien.
oft muß man halt lange danach googeln.
mfg twingo

… für die hilfreichen Antworten!

Hab von Sebring eine mail bekommen, das der topf nie für eine Speed Triple genehmigt wurde.

Der original Triumph-SD ist schon montiert.

Danke Euch!!!

LG

derkainz

Also hat der Herr Sebring doch geantwortet.

:grin: