Reifeneintragung nötig?

Hallo ihr da ;),

Ich fahre zur Zeit eine KTM 125 Duke und würde langsam gerne Reifen wechseln.

Gedacht hatte ich dabei an den Michelin Pilot Power, der aber nicht bei den KTM Reifenfreigaben aufgeführt ist.

Lt. Michelin ist er aber für meine Duke geeignet.

Reicht es jetzt die Reifenfreigabe von Michelin ausgedruckt mitzuführen oder muss ich irgendwo was eintragen lassen wenn ich mir die Reifen aufziehe(n lasse).

Kurvige Grüße,

Franz

Schau in deinen Zulassungsschein, da steht drin welche Reifen du montieren darfst.

Wenn da zb. „nur“ die Dimension drinnen steht, dann ist auch „nur“ die Dimension einzuhalten.

Servas :wink:

wie schon Beschrieben , schau nach -und wenn, dann evtl mehrere Reifen Firmen eingetragen sind , dann kannst Du auch mit Dem Ausdruck von Michelin den Du mitführen solltest fahren -Na :grin: ned mitm Ausdruck sondan mitm Moppal :sunglasses:…Zur Sicherheit damit ned doch noch Missverständnisse aufkommen würde ich den Michelin aber an Deiner Stelle doch noch eintragen lassen .

Lg Pg

…in Österr. keine Herstellergebundenen Angaben mehr gibt (lt Gesetz!!), ist nur mehr die Dimension bindend!

ist mir auch Bekannt , was mich aber Intaressiern würde ist : Wie ist es zb. mit Älteren Fahrzeugen (Vor Dieser Regelung) wo Die Reifen Bindung Eines oder Mehrerer Hersteller Eingetragen ist . kann Dieser Eintrag dann bei Der Jeweilig Zuständigen Behörde ganz einfach gelöscht werden ? -im Bezug aufs Gesetz ?..Aber Vielleicht weis ja zb. Der werte Advocatus Motorradrecht genauer bescheid , und schreibt was hierzu .

Lg Pg

… Guad das ma de wos lerna lossn haum :grin:

Is eigentlich eh komisch dass man früher Marken vorgeschrieben hat …

Jo des is davon kemman das Sich Einige Moppal Herstella , eben mit Einigen Reifn Herstellan auf a Packl ghaud haben und halt Genau für den Jeweiligen Moppal Typ an Eigenen Reifn Produziert haben . Allerdings derfat des auch a Finanzielle Gschicht gwesn seyn-Je nach Firmen Verflechtung …is mei meinung .

Lg Pg

…dafür treibt es jetzt z.B. bei den Pkw’s in die andere Richtung „Blüten“, man dürfte nämlich laut Gesetz, 4 verschiedene Hersteller am Auto montiert haben… :eyes: :rage: :rage: :rage:
Hauptsoch deppat, Hauptsoch irgend a Schreibtischatentäter hod sich verewigen könnan… :eyes: :sob:

…sind die NEUEN Gesetze bindend, ausgenommen, es gäbe sicherheitsrelvante, oder technische Gründe, dies weiterhin vorzuschreiben, weil Reifen X? NUR von diesem Hersteller erzeugt wird. Dies wird auch heute noch stellenweise erreicht, indem man von einem Hersteller EINE Dimension machen lässt die sonst KEINER hat und NUR DER passt… So kann man das Gesetz umgehen.

kannst Du so nicht umgehen. Der Reifen (Größe, Speed Index, Load Index) der in der Zulassung steht ist zu verwenden. Und den entsprechenden Reifen kannst du von jedem Herstellen montieren. Wenn nur ein Hersteller diesen produziert, dann eben nur von diesem Hersteller. Aber da umgehst Du kein Gesetz.
LG Sigi

Wenn ich EXCLUSIVE nur EINEN Hersteller den Reifen für mein erzeugtes Krad produzieren lasse, tue ich das indirekt sehr wohl, so war es zumindest von mir gemeint! :eyes:

Änderungen die Daten in den Fahrzeugpapieren betreffen (z.B. Reifendimensionen) sind eintragungspflichtig!

Alternativbereifung ist eintragungspflichtig, bei Verwendung einer dieser Reifenpaarungen müssen diese nachträglich in den Typenschein, bzw. Einzelgenehmigungsbescheid eingetragen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers für die Verwendung dieser Bereifung in Verbindung mit den Serienfelgen vorliegt.

Keine Markenbindung, aber die Reifendimension, der Load- und Speedindex müssen passen. Die Eintragung wird beim zuständigen Amt der Landesregierung (Prüfstelle) vorgenommen. (Reifenlisten für freigegebene Serien- und Alternativbereifungen beachten!)

Dank Der Herr ! :wink:

Genau des wollt i wissn :smiling_face:

Lg Pg

Und rauf.

:grin: