Skandalurteil PKW gegen Motorrad

ampnet – 7. März 2014. Fährt ein Pkw-Fahrer einem Motorradfahrer absichtlich ins Heck, so kann der Unfallverursacher nicht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden, da erst der anschließende Sturz den Motorradfahrer verletzt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Pkw-Fahrer nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt werden kann (Az. 4 StR 453/13).

Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, war ein Pkw-Führer einem Motorradfahrer absichtlich hinten reingefahren und anschließend vom Unfallort geflüchtet. Der Bike hatte sich bei dem anschließenden Sturz einen Rippenbruch und Abschürfungen zugezogen. Vor dem Landgericht wurde der Pkw-Fahrer, der ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, ging aber in Revision, da er mit dem Strafmaß nicht einverstanden gewesen war.

Der Fall ging bis zu dem Bundesgerichtshof, wo dann entschieden wurde, dass der Täter nur eine einfache Körperverletzung begangen hat. Eine gefährliche Körperverletzung könne nur infrage kommen, wenn bereits ein Zusammenstoß von Pkw und Motorradfahrer zu den Verletzungen führen würde und nicht erst der Sturz. Nach dem Gesetz hätte ein unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und dem Körper vorliegen müssen, damit die Straftat als gefährliche Körperverletzung gewertet werden kann. (ampnet/jri)

… kommst drauf. siehe Probleme Rechtliches: Staat ist Feind Nr1 - forum.1000ps.at

Also wenn ich jemanden geschubst oder geworfen hab,und der hat dann schwere Verletzungen durch kontakt mit Wand, Bordsteinkante oder Tisch, so kann mich der Richter nur für leichte Verletzungen verurteilen?

Ned Nur spät :wink: …und Grüßn kaun oda willa a ned beim 1 Beitrag -De Gebraucht Moppal Pfeiffn :eyes: :grin: :grin:

Lg Pg

Irgendwie macht das aber auch Sinn, weils ja doch ein Unterschied ist, ob sich jemand aufgrund des Sturzes eine Rippe bricht oder ob man ihm eine Hand abhackt.

Macht aber insofern wenns ABSICHTLICH geschieht kaum Unterschied mehr ob ich wem die Hand direkt in die Säge halte oder ihn darauf zu schubse. Mit voller ABSICHT und dem Wissen was passieren würde (wennsd am mopperl hintn drauf fahrst stürzt er, des soit ma wissn) is es egal ob des bloß die folge daraus war.

deshalb sag ich das es Blödsinn ist;wenn man Motorrad absichtlich "gerammt"hat,sollte man eben wissen das derjenige Fahrer verletzt wird!

Das macht auch keinen Unterschied.
Wenn du aber wen absichtlich schubst und er dann blöd stolpert und darauf in die Säge greift ist der Unterschied schon da, und du wirst froh darüber sein, sollte sowas tatsächlich mal passieren.

bei dem ganzen wird aber noch etwas außer acht gelassen. wenn ich jemand mit dem auto in voller absicht angreife kann das auto als Waffe angesehen werden.

Ganz ehrlich es sollte keinen Unterschied machen ob ich jemanden voller absicht in die säge schubse oder reinhalte. Ein unterschied wäre wenn ich ihn bloß schubsen wollte, aber nicht in die säge. das wäre dann ein unfall. In dießem fall ist es aber allem Anschein nach ein gezielter Angriff mit einer Waffe gewesen.

Darum gehts ja ganze Zeit … :wink:

Was du wolltest, weißt du natürlich ganz genau.
Was ein anderer wollte, läßt sich halt nicht so einfach feststellen.

ja dast scho recht

im urteil heißt hald a dass er absichtlich reingfahrn is und i find des macht erm genau so haftbar wie wenn er ihn afoch niedergfoan hätt

Er haftet ja! Nur nicht wegen gefährlicher Körperverletzung sondern wegen einfacher Körperverletzung.
Tuts ned so als ob es dem Geschädigten irgendwas bringt, wenn man dem Deppen jetzt zu Gewaltverbrecher in den Hefen steckt. So erzeugt man nur weitere Kriminalität.

Dann beteilige dich nicht wenn du es ssinnlos findest.

Ja genau selbstjustiz. Dann sin ma wieda im Mittelalter oder noch weiter hinten.

Bei selbstjustiz kann nix gutes rauskommen.

Dan werden unschuldige gelyncht und schuldige kommen frei, je anch gemütslage der opfer.

Ohne ein zumindest anscheinend neutrales gericht dass sich an bestimmte regeln und gesetze zu halten aht, hätten wir in kürzester Zeit Anarchie, Massenmord und einen enormen rückschritt in wissenchaft/technologie.

Anarchie würde ich jetzt nicht als Rückschritt bezeichnen, hatten wir ja noch nie. :wink:

Anarchie wird gerne mit Chaos und Gewalt beschrieben, tatsächlich ist aber Regierung, egal welche Form, Gewalt und Chaos.

hast schon recht. Selbstjustiz lehne ich aber shcon grundsätzlich ab. Drum sollns von mir aus den grasser frei lassn wenns kane beweise habn. alle wissens dass er schuldig is, aber ohne beweise geht nix (i weis grad ned wie der momentane stand is also tschuldigung wenns nimmer stimmt, einfach auf wena ndern übertragen)

Ich vertrau lieber auf a justiz die manchmal korupt is und fehler mach, als auf die selbstjustiz (bei der wär die gefahr z.B. dass a autofahrer meint a motrrad dürfe ned vorfahren [seit 98 dürfens das übrigens] und meint er müsse mich bestrafen indem er mir in der nächsten kurve ja nur mal den hinterreifen streift. dass mich dabei zerlegt und i stirb des hat er hald ned gwusst, er wollt mi ja nur schrecken).

Darauf begründet sich ja der Drang nach Regierung, auf der Angst, daß alle Menschen böse wären, wenn sie könnten. :wink:

Beachte: Ohne „Gesetze“ dürftest du nicht vorfahren oder eben schon, aber nicht weil du darfst, sondern weil du es für richtig hältst.
Wenn das ein Autofahrer anders sieht, dann kann er dir natürlich aufn Hinterreifen fahren, oder aber auch nicht, weil er es nicht für richtig hält das zu tun.

Vielleicht tut dir auch einfach gar niemand was, wenn du anderen nix tust …

für den einen is des vorfahren nix, für den anderen is des ein verbrechen dass mit mord bestraft gehört. Das is ganz subjektiv und ob jemand etwas jetzt wirklich getan hat wird bei selbstjustiz oft im affekt unter adrenalin entschieden.

wenn so etwas vor gericht alndet, sollten alle sich bereits etwas beruhigt haben und leute die im grunde nichts damit zu tun haben, können halbwegs objektiv (da ja an gesetze gebunden) beurteilen was da jetzt wirklich wer wem angetan hat.

Sorry, ich hab damit nicht soviele Erfahrungen wie du. :wink:

…man müsste umbedingt dringend klären, ob i oda de Kaundl z.B. de „Angie“ in Germanien hinweggemetzelt hod… weul i wühh ned fiar de Germanen in’s Häfn gehn, waunn i sie befrei, owa waunn ehh nur de Kaundl vaurteult werdn kaunn, oder eigentlich de KUGEL!!! daunn passt des schau… :eyes: :eyes: :eyes: :wink: :grin: :grin: