Gebraucht Kauf von Händler ohne Gewährleistung

Hallo

Vor ein paar Wochen habe ich mir eine Honda Hornet gekauft bei ein Händler ohne Gewährleistung und Garantie was auch in Kaufvertrag steht ohne Gewährleistung .

Aber was jetzt ein Großes Problem ist da ich bei ÖAMTC war und das Motorrad sehr viel Technische Mängel hat , der Händler will sie nicht beheben da er die Gewährleistung komplett ausgeschlossen hat .

Was kann ich jetzt machen die Reparatur geht in drei Stellige Summe , kann der Händler sich so einfach aus der Sache drücken .?

Servas

ich würde mit der Mängel Liste vom Öamtc , zu am Anwalt Der was kann halt gehn , und es Aber Vorher nicht Verabsäumen Dem Händler , noch EINMAL Eine Möglichkeit geben den Schaden zu ersetzen -bzw Sich an Die Gesetze zu Halten , Die eben für Ihn auch Gültig sind . ich kenne Deinen Fall ned Genau weil ich ned dabei war -Deswegen meine Idee mitm Anwalt …Alles Andere is meina Meinung nach -Hätt i wär i war i .

Viel Glück!

Lg Pg

wenn ausdrücklich drinnsteht gekauft wie gesehen/gefahren, ohne gewähr und garantie … hast einfach pech. auch mitm anwalt.

greeeeez

ps: ich vermut mal dafür wars um einiges billiger

Danke für die schnelle Antworten

Trotzdem glaube ich das ein Händler nicht einfach die Gewährleistung Komplet ausschließen kann ?

Probefahren hab nicht weil es Schnee war ,und das Motorrad ein Gewintert hat .

Gesetze, er kann die Gewährleistung auf max. 1 Jahr reduzieren, und die 6 Monate Beweislast. Beim Verkäufer gelten auch- > http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1095928%2C%2C

und des is aber ein Punkt wo ich mir Gar ned so Sicher bin , UND ZWAR ZWECKS DEM UNTERSCHIED : Privatkauf , oder Händlerkauf …bzw evtl Verschwiegener Mangel uswusw -was zu Beweisen wäre -Aber Genau deswegen mein Rat zum Anwalt zu gehn …Der weis eben Ganz Genau was im Vertrag Vereinbart wurde und wie das Gesetzlich Ausgelegt werden kann. Kostete a ned Die Welt :wink: . Außerdem wärs ein Versuch wert …Lospoltern und Klagen kann man danach immer noch .Natirli wärs a Bleedsinn waun da Anwalt scho im Vorfeld sagt dos des Ausichtslos ist .

soll eh Jeda mochn wia will -bzw is ma Wurscht is jo eh ned mei Reibn :grin:

Lg Pg

Danke dir werde es so auch machen morgen werde ich mein Anwalt anrufen .

Viel Glück …ich weis a need Viel darüber , aber ich weis das es da Eine Größere Anzahl von Juristischen Feinheiten gibt , Die eben zu Sondieren wären …deswegen mein Rat .

Lg Pg

noch was aus Leidvolla Eigener Erfahrung , solltest Du es Nicht Schaffen Dich mit Dem Händler Irgendwie Ausergerichtlich zu Einigen , solltest aber auch drann Denken dasd Relativ Lang kein Geld sehn wirst -SELBST Vorausgesetzt:

Das Gericht gibt Dir Recht

Der Prozess Verlierer ist Ausreichend Liquide

Es gibt Eine Berufungsmöglichkeit

und# Die Verfahren dauern sowiso :eyes:…Manchmal Bissal lang :cold_face:

ich würde es Trotzdem tun , wenn ich mich wie gesagt nicht vorher Einigen könnte -Allein scho aus Da Gerechtigkeits-Sache heraus …und bey dem Thema bin sogar ich Sehr Haklig aber auch Konsequent :wink:

Wos is -des hats eben -und Basta :wink:

Lg Pg

Naja, um wieviel hast du denn die Hornet gekauft, was für ein Kilometerstand, welches Baujahr?

Vermutlich steht im Kaufvertrag nicht der Händler als Verkäufer drinnen, sondern jemand privat. Damit ist der Ausschluss von Gewährleistung möglich.

Hat das Ding ein Pickerl gehabt? Um was für Reparaturen handelt es sich? Weil was natürlich schon nicht geht, ist günstig ein gebrauchtes Motorrad zu kaufen, bei dessen Preis, Kilometerleistung und fehlendem Pickerl man davon ausgehen muss, dass da wohl noch was zu machen ist und nachher verlangen, dass es da stehen soll wie in Neufahrzeug.

Übrigens: Man macht VORHER einen Ankaufstest, nicht nachher!! Das erspart einem den ganzen Ärger.

SERVUS,
würd mal sagen du bist einem ganz schön auf den leim gegangen. hast dir a mopal gekauft mit dem sinnlosestem satz den es gibt,- unter ausschluss aller Gewährleistungen,- allein wenn der satz dasteht muss bei dir schon a Alarmglocke läuten so groß wie die bumering.
aber is ja wurscht,- ein Händler, sobald er Verkäufer ist, also sein Name im vertrag steht, kann die Gewährleistung nicht ausschließen. wenn des mopal a neues pickerl hat, kannst ihn sogar drangriegen wegen arglistiger Täuschung.
warst du bei öamtc wegen dem pickerl?
geh zum Händler, gib ihm die Möglichkeit dein mopal zu richten, nimm dir unbedingt einen zeugen mit,- sollte er sich quer stellen, übergib es dem Rechtsanwalt, hast hoffentlich eine rechtschutzversicherung.
dauern kann das bis zu 3 jahren, aber ein halbwegs vernünftiger Händler, von dem fall ist hier ja nicht aus zu gehen, wird nach der ersten Rechtsprechung einwilligen.
das mopal muß dann aber auch in einem vernünftigem zeitrahmen zu deiner verfügung stehen, ansonsten hast Anspruch auf ersatz in form eines leihmotorades.
und das wichtigste, sag ihm das in einem ruhigem ton, viell nimmst noch ein aufnahmegerät mit, somit kann er sich nachher nicht rausreden, keine Drohungen oder sonstiges, nur hinweise dies ansonsten dem Anwalt zu übergeben.

wünsch dir viel glück bei der aktion, viell ist er ja einsichtig.

und wennst wieder mal was kaufst und dieser satz im vertrag steht unterschreibst einfach ned, sondern drahst di um und gehst !!! ist dir hoffentlich a lehre!!!

Wieso? Übernimmst du GEwährleistung, wenn du was verkaufst?

Der Ausschluss der Gewährleitung steht in jedem Kaufvertrag von privat zu privat. Dafür zahlt man halt auch (Hausnummer:) einen Tausender weniger als wenn man das selbe Modell mit selben Alter und Kilometerstand beim Händler kauft.

Muss man halt wissne, was man tut. Und halt idealerweise einen Ankaufstest machen, bevor man unterschreibt.

Aber der Ausschluss der Gewährleistung ist ja nicht prinzpiell was böses und hinterlistiges.

SERVUS,
von privat zu privat ist es in Ordnung, und wie du schreibst wird des ding dann sicher billiger.
aber ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen,

ich hab auch mein Moped verkauft, im märz gibt es dann auf eine kosten noch ein neues Service und pickerl, der Käufer kann mit mir zu meinem schrauber fahren um zu sehen das da nix getrickst wird. so schließe ich jede blöde nachrede aus, übergeb das Moped in verkehrssicherem zustand, nur garantie geb ich trotzdem keine.

Auf den Kaufvertrag steht denn firmen Name von dem Händler und der preis war auch nicht billig , konnte wo anders ein billiger kaufen
Laut mein Rechtsanwalt habe ich gute chancen da ein Händler nicht die Gewährleistung komplett ausschließen kann er kann von 2 Jahren auf 1 Jahr kürzen
Und Trotzdem da ich mich auf den Kaufvertrag unterschrieben habe ist es Egal da es laut gesetzt steht das ein Händler nicht die komplette Gewährleistung ausschließen kann .

Ps. Das Motorrad hatte Pickerl .

Danke euch allen für die Antworten .

SERVUS,
lass mal deinen Rechtsanwalt bei dem Händler anrufen oder vorbeischauen. wirst sehen am Saisonbeginn hast a funktionierendes Motorrad stehn.
Möglichkeit wäre es auch noch den kauf zu wandeln,- du gibst ihm das Moped und er dir deine kohle, rein aus vertrauenstechnischer hinsicht, und du kaufst dir ein Moped bei einem anderen händler

Ja, ich würde es so wie coco machen. Wandlung anbieten! Ohne jetzt leider nicht zu wissen, welche Mängel es konkret sind, stellt sich halt die Frage, wer sachkundig genug ist, festzustellen, ob die Mängel wirklich ordnungsgemäss behoben wurden. Normalerweise sollte man da eben ein Vertrauensverhältnis zur Werkstatt haben. FALLS (!) der dich tatsächlich übers Ohr hauen wollte, ist er halt nicht unbedingt so der Super-Vertrauensmann bei der Behebung dieser Mängel. (Vielleicht wusste er ja selbst nicht besser.)

Aber vielleicht geht er eh auf die Wandlung ein, wenn er weiss, er muss Gewährleistung anbieten. Weil zurückzunehmen, zu reparieren, und dann teurer mit Händler-Preis anbieten ist ja ein viel besseres Geschäft für ihn, als jetzt gratis für dich alles zu reparieren PLUS weitere 6(+18) Monate Gewährleistung zu geben. (Übrigens: Gutes Argument dem Verkäufer gegenüber, das für die Wandlung spricht!!)

Und ja: Wenn der Verkäufer offiziell lt. Kaufvertrag der Händler ist, kommt er nicht raus. Man darf nichts in Verträge reinschreiben, was gesetzlich anders geregelt oder verboten ist. Wenn da drin stehen würde, dass du mit einer Niere zahlst, geht das genauso wenig durch, wie Gewährleistung ausschliessen. (Ausser, es wurde definitiv mit Auflsitung der Mängel, als defekt, zum Ausschlachten oder sonst was gekauft.)

Interssant wär halt mal zu erfahren, was für Mängel da festgestellt wurden. Vielleicht ist der ganze Pahö ja nicht wert.

es gibt auch beim händler motorräder bei denen man keine gewährleistung mehr geben kann,sei es erhöhte laufleistung oder vorschaden,abgerockt,usw…
deswegen kann nicht jeder händler solche eisen in den Container werfen (wo wir sie dann rausholen…)

diese sind dann „unter“ dem preis und wenn wenn ich volljährig bin und solchen vertrag unterschreibe oder vielleicht sogar den händler gebeten habe
(machst du billiger,brauch eh nix garantie,kenn mi eh aus und mei habara a,…

dann passt das genau so!!!

meine motto!
zuerst lesen und denken und dann unterschreiben! :wink:

Nichts für ungut, aber hier ist die rechtliche Situation ausschlaggebend, und kein Motto von irgendjemandem. :wink:

Abgerockte Eisen oder mit Vorschaden werden einfach als defekt verkauft. Wenn das klipp und klar drauf steht, wird auch kein Käufer getäuscht.

er sollte doch mal den kaufvertrag mit verdecktem firmenkopf posten, dann sehen wir ja was da so alles steht…???

es gibt auch keinen extra kaufvertrag für defekte fahrzeuge sondern zb in klassen aufgeteilten wo zb klasse 4 besagt das das fahrzeug in schlechtem zustand ist!

ausserdem wurde nicht einmal über einen mangel berichtet wie zb zu wenig luft in der Bremse,usw… aber immer gleich „Rechtsanwalt weil Rechtschutz hamma ja eh“

es lebe der" DAS" :grin:,ARAK,usw…

sowas sag ich auch imma :wink:

(Eintrag von Oben)
ich würde mit der Mängel Liste vom Öamtc , zu am Anwalt Der was kann halt gehn , und es Aber Vorher nicht Verabsäumen Dem Händler , noch EINMAL Eine Möglichkeit geben den Schaden zu ersetzen -bzw Sich an Die Gesetze zu Halten , Die eben für Ihn auch Gültig sind