habe mal eine steuerrechtliche Frage. Vielleicht kennt sich da ja jemand gut aus damit.
Man kann ja Unfallkosten, die am direkten Arbeitsweg entstanden sind, bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Der Link ist aber aus D. Gibts das bei uns auch?
Ich hatte so einen Fall, und habe mir darauf eine neue Motorradausrüstung kaufen müssen.
Damit würde da meine zerstörte Ausrüstung ja darunter fallen. Was ich mir aber nicht sicher bin, darf ich da die Rechnungen für meine neu angeschaffte Ausrüstung mit hinein nehmen, die ich als Ersatz für die alte angeschafft habe, oder nur die alte, die „zerstört“ wurde? Und muss ich das wie bei PC’s auch auf mehrere abschreiben wenn ich über 400 Euro komme?
Ich kann deine Frage nicht beantworten, hab aber einen Tipp für dich:
Nimms rein!
Da es eine ANV ist und das FA prüfen kann, wirst du nie ein Problem bekommen. Im blödesten Fall verlangens eine Erklärung und ziehen es wieder ab. Und?
Hab nochmal bisschen gegoogled, und habe aus Österreich darüber eigentlich gar nichts gefunden. Geht das bei uns überhaupt, oder ist das nur in Deutschland so geregelt?
Ich persönlich glaube nicht, dass das geht.
In ö kannst du ja nichtmal als Fahrlehrer ohne eigenem Motorrad die Schutzausrüstung absetzen, weil davon ausgegangen werden kann, dass du diese auch privat benutzen kannst!
Was anderes is zb Rauchfangkehreroverall oder ein Arztkittel.
Unter außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt fallen ja auch Kranheitskosten.
Ich war nach dem Unfall ca. 7 Monate im Krankenstand. Der Selbstbehalt, den ich überschreiten müsste beträgt etwa 1700 Euro.
Mit den ganzen Behandlungen, Physio, Medikamente, die ich danach benötigte erreiche ich das nicht. Aber ich hatte aufgrund des langen Krankenstandes kein Gehalt mehr, sondern habe schon Krankengeld von der Krankenkassa bekommen, und das is nur die Hälfte vom eigentlichen Gehalt.
Kann ich diesen Verdienstentgang da auch dazu rechnen? Dann würde ich locker über die 1700 Euro kommen.
Zum vorherigen nochmals: Wenn du das auf 4 Jahre aufteilst, und somit nur ~250€ geltend machen lässt, wirst vermutlich nicht kontrolliert. Irgendwo gibts eine Schwelle beim Finanzamt, ab der du die Rechnung zeigen musst. D.h. wenn du eher nicht kontrolliert werden willst und nicht ein höheres Risiko eingehen willst, dass die genaueres wissen wollen, dann teils auf die 4 Jahre auf.
Es stimmt zwar was du schreibst, aber das Risiko verringert sich dadurch nicht. Das FA hat in diesem Fall ja auch 4x soviel Zeit um Stichproben zu nehmen und wird beim „draufkommen“ ja nes nur 1 Jahr korrigieren sondern den gesamten aufgeteilten Posten herausstreichen.
du wirst gezwungen eine Steuerausgleich zu machen da du 2 verschiedene Einkommen bezogen hast, du bezahlst erst dann die Steuer für den Krankengeldbezug und gib alle Kosten die dir entstanden sind Medikamente Reha alle Behandlungskosten an.
Lass dir nichts von dem Ahnungslosen Klugscheißer einreden der soll seine Verkleidungen reparieren , schreib dir das aus eigener Erfahrung
Genau, lass dir von ahnungslosen Klugscheißern nix einreden!
Auf deine letzte Frage haben dir zwar nur ArtVandelay und tyssen geantwortet, aber einer der beiden wird schon ein ahnungsloser Klugscheißer sein.
Wennst deine neue Motorradkluft
steuerlich absetzen könntest, gib mir bitte bescheid.