Teile ohne E-Zeichen

Ich habe bei einem Händler ein Gebrauchtmotorrad gekauft, (Kaufvertrag unterschrieben, angezahlt)
Nachträglich habe ich bemerkt, dass Spiegel und LED-Blinker ohne E-Zeichen verbaut sind (vom Vorbesitzer)
Auf meine Nachfrage beim Händler bekam ich die Auskunft, dass das üblicherweise eh kein Problem sei.
Vor Übernahme wird vom Händler noch das Pickerl gemacht (sicher ohne Beanstandung der Teile).
Meine Fragen:
Ist das rechtlich okay, dass der Händler das Motorrad mit diesen Teilen verkauft ?
Kann ich später beim Pickerl, z.B beim ÖAMTC deswegen Probleme bekommen ?
Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn die Polizei diese Teile beanstandet ?

Servus

Also rechtlich is es glaub ich scho erlaubt das dir ein händler ein motorrad mit teilen ohne e-prüfzeichen verkauft.
Beim pickerl machen dürft es eigentlich auch ka problem geben, genauso wie bei der Polizei.

Probleme gibt es meistens nur wenn die Blinker bzw die Spiegeln ziemlich ausgefallen sind.
Auch beim Auspuff wird ziemlich genau draufgeschaut.

Hallo Frasch,

also verkaufen darf dir ein Händler so gut wie alles (verbotene Gegenstände außen vor gelassen), liegt ja in deiner Verantwortung was du damit machst und für welchen Verwendungszweck bestimmt. Ein wenig anders sieht es aus mit nicht zugelassenen Blinkern oder Spiegel. Wenn du dir den Prüfbericht auf der Rückseite durchliest wirst du sehen das es dort einen Punkt Spiegel und Blinker gibt - daher Prüfrelevant und ein Grund die §57 Plakette zu verweigern - Vorschriftsmangel, ev. Gef. im Verzug.

Habe Spiegelblinker MIT e-Zeichen und trotzdem wurde ich von einem Sachverständigen zum Eintragen vorgeladen da der Prüfer der Meinung war das die Fläche zu klein ist und ich die Blinker selber hineingebastelt habe, was natürlich völliger Holler war aber wenn der Amtsschimmel einmal wiehert dann sehr laut.

Bei einer normalen Verkehrskontrolle wird das fehlende e-Zeichen wahrscheinlich nicht auffallen, kann aber auch nach hinten losgehen wenn das Organ zum Entschluss kommt das du so nicht weiterfahren darfst. :cry:
Stichwort: Verkehrssicherheit.

Da du den Kaufvertrag ja schon unterschrieben hast sieht die Sache ein wenig anders aus. Was steht im Kaufvertrag drinnen? Alles eingetragen oder gekauft wie besichtigt, Unfallfahrzeug? Lass das Pickerl machen, Foto machen wie das Fahrzeug an dich übergeben werden soll und darauf hinweisen das er in dem Zustand keine Plakette ausstellen dürfte. Der riskiert mit solchen Blödsinn seine Prüfakredition.

Schöne Grüße, Marcel

…Wos passiert ? :eyes:…dos se Di zur Nachschulung Thema Gruß beim Erstn Beitrag in am Öffentlichen Forum schickn …

Viel Spass no im traurign Lebn :wink:

Lg Pg

MUß jede Änderung am Fahrzeug eingetragen werden. Entgegen weit verbreiteter Ansicht, wobei behauptet wird mit einem E-Zeichen versehene, montierte Teile bräuchten das nicht, muss dennoch eine Eintragung stattfinden. Das E- Zeichen sagt bloss aus, dass das Teil Konform ist und irgendwo in der EU (die Zahl dahinter sagt aus wo) bereits abgenommen wurde. Normalerweise wird auch beim Kauf eines darartigen Zubehörs ein Zertifikat mitgeliefert (auch wenn es nur die Grösse einer Briefmarke hat), mit welchem man auf der zuständigen Behörde (in zb. MA46) die Eintragung gegen ein entprechendes Salere durchführen lassen kann.

Selbst wenn das nicht so sein sollte, wie ja manche glauben, empfiehlt es sich diese kleine Mühe auf sich zu nehmen, denn damit nimmt man lässtigen Beamten bei einer Kontrolle schon mal den Wind aus den Segeln.
Ein Freibrief somit alles was geht montieren zu können, nur weil ein E-Zeichen drauf ist, ist das aber auch nicht, weil es kommt ja auch auf die korrekte Art der Montagen an.

Bei Blinkern etwa muss der Mintestabstand zwischen den Beiden eingehalten werden,auch die richtig Höhe, bei Kennzeichenhaltern der richtige Winkel des Kennzeichens.

Wenn kein E-Zeichen angebracht ist, so müsste man meines Wissens nach das Fahrzeug vorführen, wobei belichtete, mechanisch versierte :eyes:Beamte, dann ratschlagen ob das dann auch mit dem KFG in Ordnung geht…

nicht jede Veränderung muss eingetragen werden.zb:auspuff,spiegel,blinker,scheibenfolien,etc…
siehe kfg §33-35???

[quote]ORIGINAL: frasch

Ich habe bei einem Händler ein Gebrauchtmotorrad gekauft, (Kaufvertrag unterschrieben, angezahlt)
Nachträglich habe ich bemerkt, dass Spiegel und LED-Blinker ohne E-Zeichen verbaut sind (vom Vorbesitzer)
Auf meine Nachfrage beim Händler bekam ich die Auskunft, dass das üblicherweise eh kein Problem sei.
Vor Übernahme wird vom Händler noch das Pickerl gemacht (sicher ohne Beanstandung der Teile).

bei einer Revision hat er möglicherweise Probleme…Ausstellung von einem gefälligkeitsgutachten…strafbar,kann zum entzug der Prüfstelle führen.

Meine Fragen:
Ist das rechtlich okay, dass der Händler das Motorrad mit diesen Teilen verkauft ?

ja,du hast den mangel ja erkannt,somit nicht verschwiegen

Kann ich später beim Pickerl, z.B beim ÖAMTC deswegen Probleme bekommen ?

ja sicher,kommt immer auf den prüfer an wie genau er das nimmt.

Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn die Polizei diese Teile beanstandet ?

[color=#FF0000]Vorladung bei landesprüfstelle.aber engegen vieler Meinungen wird nicht der beanstandete bauteil überprüft sondern eine komplette § 57a Überprüfung gemacht.

da viele teile im handel über ein E-prüfzeichen verfügen haben sie trotzdem keines.da sie nicht dem gesetz entsprechen.

diese interpretation ist ohne zusammenhang mit den jeweils entsprechenden bestimmungen der KDV nicht rechtskonform.