50ccm Sportler zur Streetfighter umbaun - legal?

Hallo liebes Forum! Ich hab bei Youtube etwas sehr bewegendes gefunden:
Aprilia RS50 StreetFighter/Nakedbike 2007 - YouTube
so nun wollt ich fragen, in wie fern es legal ist?! Diese Maschinen werden ja praktisch nur angemeldet und man müsse selbst dafür sorgen, dass alles funktionstüchtig ist wie Licht, Blinker… ist ja bei 125ccm und mehr anders (falls nicht so bitte korrigiert mich)! Wenn dann dort beispielsweise die Lampenmaske ne ABE hat und man schraubt die um usw usw… kann die Polizei einem da was? Eine Aprilia RS 125 würd ich nie so umbaun, da ich die ja zum TÜV bring muss :grin:

mfg

najo … a schöner umbau - bei den 50ern sehi des locker.
a rs 125 würd i ned umbaun - die sind echt ZU SCHADE dafür ( die alten 2t )

greeeeeeeez

guter mann! :grin: aber da ist ja theoretisch nur vorne die lampenmaske dran und die windschutzscheibe und der andere koks wie spiegel etc weg… wenn die maske ne abe hat? wird man mich da anhalten? wo kann man sich da erkundigen? bei polizei oder tüv?

mfg

Kraftrad : KFG §§ 2 (1), 3 (1)

Begriffsbestimmungen der Krafträder die für den Verkehr auf Straßen bestimmt sind oder verwendet werden:

 Kraftrad ist ein Kraftfahrzeug mit 2 oder 3 Rädern, mit oder ohne Doppelrad;
 Motorfahrrad ist ein Kraftrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, dessen Antriebs(kolben)motor einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ hat (Kleinkraftrad im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG);
 Motorrad ist ein einspuriges "Kraftrad" (Bezeichnung im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG);
 Kleinmotorrad ist ein Motorrad dessen Antriebs(kolben)motor einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ hat;
 Leichtmotorrad ist ein Motorrad mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, das nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet ist;
 Motorrad mit Beiwagen ist ein (mehrspuriges) Kraftrad, das an einer Seite (links oder rechts) mit einem zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmten Beiwagen fest verbunden ist;
 Motordreirad ist ein Kraftrad mit 3 Rädern.

Einteilung der Krafträder in nachstehende Ober- und Untergruppen, (Klassen L1e - L5e):

 Kleinkrafträder (Motorfahrräder),
 zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e, Motorfahrräder),
 dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e),
 Motorräder (Klasse L3e),
 Kleinmotorräder,
 Leichtmotorräder,
 Motorräder mit Beiwagen (Klasse L4e),
 Motordreiräder (Klasse L5e).

Die Fahrzeugklasse, die der Fahrzeugart zugeordnet wird, ist aus der Zulassungsbescheinigung ersichtlich.
Durch die Trennung eines als Motorrad mit Beiwagen zugelassenen Motorrades vom Beiwagen wird die Zulassung des Motorrades nicht berührt. Sofern diese beantragt wird, ist nur im Zulassungsschein die Untergruppe zu berichtigen.
Die einschlägigen EU-Richtlinien kennen die Gewichtsbegrenzung auf 400 kg nicht als Begrenzungskriterium zwischen Krafträdern und Kraftwagen; diese Definition wird daher geändert bzw. die Gewichtsgrenze aufgehoben.
Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern und einem Eigengewicht von mehr als 400 kg die nach den bisherigen Vorschriften als Kraftwagen genehmigt worden sind, gelten weiter als Kraftwagen.

B-Führerschein taugliche Krafträder mit Hubraum bis 125 cm³ und Motorleistung bis 11 kW (15 PS) werden der Klasse L3e zugeordnet.

Die freiwillige Ausrüstung von Krafträdern mit einem Rückwärtsgang ist zulässig.

Umrechnung der Motorleistung: 1 kW (Kilowatt) = 1,36 PS (Pferdestärken)

Kraftfahrzeuge der Klasse L müssen an einer leicht zugänglichen Stelle mit einem fest angebrachten Fabriksschild versehen sein. Das Schild muss gut lesbar sein und dauerhaft folgende Angaben enthalten:

 1. Name des Herstellers
 2. Betriebserlaubniszeichen
 3. Fahrzeug-Identifizierungsnummer
 4. Standgeräusch

Die gesetzlichen Bestimmungen (Typenänderung) gelten für alle Krafträder !

danke für den text! :grin: mir gehts eher um die lampenmaske. tuningkrams wie auspuff o. Ä. hat natürlich ne ABE, falls ich mir sowas zulege :grin:

mfg

…Des Ganze ist eh mehr oder weniger Sinnlos hier auf 1000ps .at zu Diskutieren da Mopeds in De… Die wo es Kleine Taferl haben im Gegensatz zu Ö …Nicht zum Pickerl (Sprich TÜV Untersuchung müssen)…Immer noch gibt es Europa weit , in Diesen Punkten keine Einigkeit …dafür für Jeden Anderen Scheißdreck :rage:

Trotzdem auch Ohne sog , in D Gültige Hauptuntersuchung , wirst Du Dir eine Menge Ärger einsammeln wenn Du gegen Gewisse Grunddaten verstösst , (Abmaße , Wie :Breite Höhe Länge ) usw Egal ob Die Eingebauten Teile ein Eu Zeichen haben oder Nicht …da solltest Du Dich aber in De schlau machen und nicht in Ö .

Wie gesagt 1000 ps ist zumeist ein Österreichisches Forum , und Spielt Nur Primär in De eine Rolle , Trotz verschiedener Landesfahnen oben Rechts , Die Texte Sind Die Gleichen -im Forum außer Der Markt (Gebraucht und auch Neu ist verschieden ).

Lg Pg

ok danke :grin: ich such mal jemandem vom tüv auf und frag einfach… vielleicht kann er mir sogar pauschal sagen, was geht und was nicht ^^
ich spiele mit dem gedanken den führerschein mit 15 zu machen und ne 50ccm maschine zu fahren. aber da denk ich eh erst dran, wenn ich weiß was phase ist mit tüv, tuning etc

mfg

Allstar …Nochmal :dizzy_face:. hier ist zumeist ein Österreichisches Forum …man kann Dir hier 100.000 Gesetzes Texte und Tipps geben Sie Alle haben Trotzdem , Nur bediengt wenn überhaupt in Deutschland gültigkeit …hostas jetzt Behirnt :eyes: :grin:

Lg Pg

ups… die freundlichkeit mit´n schauferl gfressen…

naja was willst auch von einem stamperlschleifer… :sob: :sob: :sob:

unnötig. xD

was ist Unnötig ?..Das Du in D zuhause bist und dort wenig bis Keine Ö Gesetze gelten oda was ist sonst ?

Übrigens Thema Unnötig -Schreib ma Bitte ned vor wos i schreibn derf , Gell -weyl soweit simma no lang ned :cold_face:

pg

Beste wird seyn waunsd aum BMW la ,glei in Ollawertesten kriechst :wink: …passts eh Guat zsamm es Zwoa :grin: :grin: :grin:

pg