Welche Abgaswerte bei Pickerl?

Kann mir jemand verraten, welche Abgaswerte für eine ältere Duc748 (also ohne Kat) nun wirklich gelten?

Soweit ich die Prüf- und Begutachtungsstellen - Verordnung lese, gilt für Fahrzeuge der Klasse L: CO unter 4,5 %. Bzgl. HC finde ich für diese Klasse keine Regelung.

Jetzt wurde mir jedoch in einer Werkstatt das Pickerl verweigert mit folgenden Werten: Lambda 0.985, CO 4.241 %, CO2 10.22 %, HC 669 ppm, O2 3.16, COcor 4.399 %

Liebe Grüße und schon mal Danke im Vorhinein!

Pedro

Don Pedro :grin:…NUR WENGAN DEM ODA HODS NO MEHRA?..Oiso Kurz und Knapp Diesmal meinaseits :wink: …da dad i mir a Aundane Werkstatt suachn -weyl des Kaschpalstheater wär mir zs Bleed :grin:

Vinito -Niente -Basta :grin:

ciao Pg

ps Wer isn des üwahaupts ?

Ja nur wegen dem!

Hat mir erklärt er muss den UNtersuchungsausdruck irgendwie dazuhängen und deshalb ist da nix mit Auge zudrücken!

lg

Hier die neuen Abgaswerte:

EURO III - Norm für die Typenprüfungen der Emissionsgrenzwerte neuer Motorräder ab 2006:

(Kohlenmonoxid) CO: 2,0 g/km
(Kohlenwasserstoff) HC: 0,3 g/km
(Stickstoffoxid) NOx: 0,15 g/m

Für ältere Baujahre schau mal die Angaben im Typen- bzw. Zulassungsschein nach.

ich finde im netz überhaupt nur die fassung des bundeskanzleramtes, welche aktuelle werte enthält - allerdings die wohl neueste fassung vom 10.4.2013.

die dort angeführten werte unter §6 korrespondieren nicht mit den gemessenen - dort wird für die Klassen L5 bzw L7 nur der wert CO 7,0+ HC 1,5+ NOx 0,4, alles in g/km angegeben - nachdem andere werte zu messen nicht vorgeschrieben ist, dürfte die werkstatt nicht wissen, was sie nach dem aktuellen stand der gesetzeslage zu überprüfen hat … vielleicht hilft dir dies weiter …

ups, vergessen, hier der link: RIS - Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 25.01.2024

viertaktmotoren ungeregelt (ohne cat) co max 4,5% hc max 600ppm.

grußK.

nachzulesen im mängelkatalog für &57 überprüfung.

nach dem oben zitierten gesetzestext wärens 7,0 g/km … inwieweit dies mit 4,5 volumens% korrespondiert, kann ich nicht sagen und genau so ist es beim wert für hc - welchen sinn macht es, mit 2 verschiedenen meßgrundlagen zu arbeiten ? trotteliges österreich …

bitte um einen link, ich such’ nix mehr, dabei wirst’ zum laberl … :wink:

a Trottl issa :grin:…dann drehtas hoid für Die Gschicht des Ausdrucks oba- Die Vasaga Auf Mager …Druckt den Bleedsinn aus und dann drehtas wida auffe …wias am Bestn rennt :wink: …des is oba a scho a Gaunz a Oide Gschicht -Methusalemix Massig :grin:
…Na jo jeda wia Er will :grin:

Generell ist schon zu Bemerken das Die Ganze Pickal Gschicht Streng gworden ist …Und es auch Einige gibt Die Die Berechtigung dazu verloren haben :wink: …Aber wia soi des in dem Fal l -Nachzuweisen seyn ?..Es könnte ja auch unter Umständen Der Moppal Besitzer daselbst nach Dem Pickal Termin den Schraufendreher selbst in Die Hand genommen und da was verändert haben odrr :dizzy_face: …Tzzz sachen gibts :grin:…sowas aber auch :eyes: :grin:…und dann? :eyes:

Lg Pg

die hc marke is mit letztem jahr gefallen.
im mom gilt nur die 4.5 hc grenze, soweit ich das mitbekommen hab.

greeeez, ich

jo und am besten find ich den lambdawert bei an radl ohne turbo … :wink:

EURO-Norm für Emissionsgrenzwerte von Motorrädern gemessen nach g/km; EU-Richtlinie 97/24/EG in der Fassung 2002/51/EG/Kapitel V Anhang II :

Klassen L3e/L4e:

 Hubraum von mehr als 150 cm³: (Kohlenmonoxid) CO: 5,5 - (Kohlenwasserstoff) HC: 1,2 - (Stickstoffoxid) NOx: 0,3
 Hubraum 150 cm³ oder weniger: (Kohlenmonoxid) CO: 5,5 - (Kohlenwasserstoff) HC: 1,0 - (Stickstoffoxid) NOx: 0,3

Seas,

mei Nachbar hat voriges Jahr mit seiner Honret auch ka pickerl bekommen wegen die Abgaswerte (Antwort Prüfer, tausch halt die Lambda Sonde). Daneben war ein älterer Prüfer, der hat gemeint er soll eine Runde fahren und wenn sie warm ist einmal „durchputzen“ und danach wieder kommen (war auch nach der Winterpause).

Gesagt getan und siehe da, am Nachmittag hats dann geklappt mit dem Pickerl (wäre jetzt vorweg die einfachste Methode) - oder ne andere Werkstatt :slight_smile:

unter den punkten die mit „V“ beginnen (ziemlich weit unten, erster punkt ist V9 Abgasklasse/Verhalten nach) steht welche werte du haben musst. wenn dort nicht angeführt dann im typenschein nachschauen dort findest es ebenfalls

Hr Lohner :grin:…oba des wird Eam Nix Helfn weila koa Lambda hod :grin: …daher auch mein Rat …andere Werkstatt zb morc.at …Woas eh ned warum ma mit sowas Irgendwo hinfährt ,anstatt zum Spezialista … und daun zwar Vorwürfe hier eine schmeisst , aber Andererseits Dann Die Werkstatt ned nennen will, oder kann…Kindagoartn hoch drei :cold_face:

Wenns wos hod kann mans auch beim Namen nennen , und wenns Nix hod is ma Bessa staad odrr :dizzy_face:

Lg Pg

Hallo Pg,

das mit der Sonde is mir schon klar. :wink: hab das eigentlich wegen dem Warmfahren und durchputzen gemeint. :grin:

Bei einer Einspritzer eher nicht… :wink: Aber die hat tatsächlich ein Poti um da ein wenig was einzustellen… werd ich mal versuchen!

DAS trifft es schon eher!! Nur verstehe ich nicht wieso ich dazu in der PBStV nix zum HC - Wert finde.

So würde ich die derzeitige Lage der PBStV auch verstehen.

DIese EURO - Geschichten mit den Werten pro Kilometer sind glaub ich nicht direkt anzuwenden auf die § 57a Überprüfung.

ALso definitive Antwort haben wir wohl immer noch keine :frowning:

ach Du Schande Scusa :cold_face: …Jo sichst hob i Vawexlt mitm Maya Buam Seyna Prilia :sunglasses:…Jojo wer a scho oid :sunglasses: …Schaust halt amal wos geht beim Einstelln …wenn ned wie gesagt morc.at ist auch Ducati , und Wichtig -hod an Motor Leistungs Prüfstand …und noch Wichtiga kann den auch Bedienen …Vielleicht stimmt ja sonst no wos ned weils so hohe Werte hat?

Viel Glück

Lg Pg

problem …i woar a ned Gscheida mit Die Vasaga , statt Injektzione :grin:

Lg Pg

Die von mir im Motorradrecht zitierten EU-Richtlinien sind in österreichisches Recht transforniert und im BGBl entsprechend verlautbart.

EURO-Norm für Emissionsgrenzwerte von Motorrädern, gemessen nach g/km; EU-Richtlinie 97/24/EG in der Fassung 2002/51/EG/Kapitel V Anhang II :

Klassen L3e / L4e:

 Hubraum von mehr als 150 cm³: (Kohlenmonoxid) CO: 5,5 - (Kohlenwasserstoff) HC: 1,2 - (Stickstoffoxid) NOx: 0,3
 Hubraum 150 cm³ oder weniger: (Kohlenmonoxid) CO: 5,5 - (Kohlenwasserstoff) HC: 1,0 - (Stickstoffoxid) NOx: 0,3 

Für ältere Motorräder gelten jedoch die im Typen- bzw. Zulassungsschein angeführten Werte.

MfG, Heinz

Und wie wird nun aus g/km ein Grenzwert der bei der Pickerl-Überprüfung meßbar ist? Bei welcher Drehzahl? Welcher Beladung, Geschwindigkeit, …? Ich bin ehrlich der Meinung, dass diese Werte bei der Konzeption und Herstellung bzw. Genehmigung eines Fahrzeuges nach irgendwelchen Normverfahren bestimmt werden aber nicht die bei der Pickerlprüfung relevanten sind…

Laut telefonischer AUskunft der KFZ Landesprüfstelle NÖ ist der HC - Meßwert für Motorräder vor ein paar Jahren bei der Pickerlüberprüfung gefallen nur scheinen das nicht alle Werkstätten zu wissen :rage:

EDIT: Habe mir diese Europa Richtlinie mal angesehen. Da ist die Rede von einem Rollenprüfstand, Auffangen des gesamten Abgases etc etc… also davon hätt ich beim §57a Pickerl noch nix gesehen.

lg
Pedro