Strafverfügen wegen fahren im " Fahrverbot"???

Hallo!

Ich war vor 3 Wochen in Kärnten, Italien und Slowenien mit meiner 690er Enduro unterwegs!
Heute bekomme ich Post von derBH Villach, ich sei anscheinend im „Fahrverbot“ unterwegs gewesen!
Das ganze war aber so: Bin in Slowenien in eine Schotterstraße eingefahren(wo kein Fahrverbot bestand) bin dann den Schotter und Waldpass hoch bis zur Grenze (wo auch keine Fahrverbotstafel stand) auf österreichischer Seite runter und da war dann eine Schranke und eine Fahrverbotstafel! Irgendwo muß mich ein Jäger oder Förster oder sonst jemand gesehen und angezeigt haben! Ist das ganzr zulässig?

mfg

Hmm ned ganz einfach …Steht was von Evtl Zeugen auf dem Schreiben?, bist Verkehrs- Rechtschutzversichert?, wenn ja dann ab zum Anwalt Der was kann halt :grin: und Akteneinsicht von Villach geben lassen. Je nach dem was drinnsteht und wers aufgenommen oder Angezeigt hat- ist dann weiters zu verfahren…Wennsd keine RV hast dann Besser Zahlen wenns ned zu hoch ist…um Wieviel gehts?

Lg Pg

Hab leider keinen Rechtschutz!
Es geht um 60 euro!

dann, meine Meinung =ZAHLEN, damit ist Die Sach vom Tisch. sowas geht Andererseits sonst zu oft nach hintn los :grin:

Lg Pg

Könnte eine höhere Strafe rauskommen, wenn ich enspruch einlege?

, weil dann kommen meist noch Diverse-Perverse :grin: Verwaltungsgebührn dazu. Meistens ist davon auszugehn, das Die sache schon Hand und Fuß hat, Die wissen schon was Sie machen und was Nicht , ist ja auch Ihr Job-Nicht :eyes:

Lg Pg

es eine Anonymstrafverfügung ist, kannst du den Einspruch ohnehin vergessen.
Ist nicht zulässig. Peck weg den Scheiss, ist ja nicht die Welt.
Nicht einzahlen ist nicht ratsam, dann wirds geschmalzen.

Wo bist du übrigens drübergefahren? Nur damits nicht mich auch erwischt. :grin:

host schon wieder an modelwechsel vor. wall zufuß is jo eh ka problem er scheint jo gfoahn zu sein … wenn i richtig glesen hob.
lg aus der zentrale

herr zentrale, i brauch kan modellwexl. mir steht noch imma
de honda zur vafügung. mittlaweiln mit neie potschn und neiem kettnsotz.

du hamlicha mitlesa du. :grin: :grin:

lg aus da peripherie

Nein. Wenn Dir nicht am Beginn (an der Grenze) angezeigt wird, daß Du Dich auf einer Privatstraße, Forstweg o. ä. befindest, kann Dir IM NACHHINEIN (am Ende der Straße) niemand Vorwürfe (Anzeige) machen, das ergibt keinen Sinn.
Wenn Du ganz sicher bist, daß es kein (auch indirektes) Verbot gab, würde ich nicht zahlen.

ob die slowenen ein fahrverbot verhängen oder nicht. IN österreich hast ein fahrverbot nicht beachtet was willst daran rütteln

das seh ich aber (noch) nicht als gesicherte erkenntnis an … es könnte sich auch um ein versäumnis der österreichischen behörden handeln - wenn auf dem selben straßenzug, wo in SLO das fahren erlaubt ist, in A ein fahrverbot besteht, muß das den möglichen benutzern (an der grenze) zur kenntnis gebracht werden. oder gibts hier einen rechtsfreien raum, wonach sich jeder grenzgänger im vorhinein über nicht beschilderte fahrverbote informieren muß ? kann ich mir nicht vorstellen …

15 Forststraße : StVO § 1 (2)

Auf Forststraßen und Waldwegen gilt gemäß dem Forstgesetz grundsätzlich Fahrverbot.
Solche Straßen können vom Grundeigentümer, allerdings unter Bedachtnahme auf das Jagdrecht, auch für den Fahrzeugverkehr (z.B. einspurige Kraftfahrzeuge) freigegeben werden.

Wege, die schon rein äußerlich als nicht dem öffentlichen Verkehr dienend erkennbar sind, etwa Feldwege, müssen von den Grundstückseigentümern nicht durch Schranken oder durch Verbotstafeln vor dem Befahren durch Fremde abgesichert werden.

Die Verwendung von Kraftfahrzeugen außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr oder von befestigten Fahrwegen im freien Gelände ist durch Landesgesetze geregelt.

Da haben wir aber ein ganz kleines anderes Problem.

Ich würde zahlen, und zwar aus folgendem Grund:

Wenn auf österreichischer Seite ein Fahrverbot besteht, dann ist es erstmal egal, ob das auch in Slowenien besteht.
Die Kleinigkeit, um die es da geht, ist, dass es sich um einen nicht offiziellen Grenzübergang handelt. Und es ist vollkommen egal, ob es sich um die EU, oder Schengen, oder sonstwas handelt. Das war ein lupenreiner illegaler Grenzübertritt.

Also wegen den 60 Euronen die slowenische Einfahrt in die Strasse als Argument herzunehmen, und ein vielfaches bis zu einem Strafverfahren riskieren, würd ich nicht.

Davon handelt der Strafbescheid aber nicht, sondern von Fahren im Fahrverbot … der Hinweis von Motorradrecht, daß nichtöffentliche Straßen nicht als solche gekennzeichnet sein müssen, weil sie durch ihre Beschaffenheit erkennbar sind, könnte allerdings schlagend sein…

Das musst du mir erklären.
Dann wäre jede Grenzüberquerung durch Wanderer ebenso eine Illegale.
Bin, als es Schengen noch nicht gab, vom Allgäu über Tirol nach Südtirol getscherfelt.
Grenzpersonal? Fehlanzeige, obwohl es ein offizieller Weg ist.
Und von unseren motorisierten Ausflügen über diverse Almwege von und nach Italien will ich gar nicht reden.

Der Weg, den du hier siehst, ist von Kärnten kommend auf ital. Gebiet. Sch…t sich keiner was.

meine Vermutung stimmt, ist er irgendwo zwischen Arnoldstein und Fürnitz heruntergeradelt.
Da sind sowohl die Bundesforste als auch die Bauern pitzlig wenns um ihre Wege geht.

blablabla. Wer auch nur Fotos der LGKS angeschaut hat, dessen Verständnis von „für den öffentlichen Verkehr geeignet“ erweitert sich unmittelbar.

Wenn der Weg an der Grenze net beschildert war, dann hat er gute Chancen, mit einem Einspruch gegen die Strafverfügung durchzukommen. Dann wird ein normales Verfahren eingeleitet, wo dann jede Seite ihre Beweise vorlegen kann.
Die Strafe darf dann in erster Instanz nicht höher sein und die Verfahrenskosten dürfen nicht mehr als 10% der Strafkosten betragen.

[i]Wer auch nur Fotos der LGKS angeschaut hat

[/i]was isn das ?[i]

[/i]ad Einspruch: bliebe abzuwarten, ob der Weg wirklich nicht beschildert war …

Was für dich.
Ligurische Grenzkammstrasse :wink:
http://motorradtouren.hoerl.info/media/users/daniel/5.2.jpg