Unfallmotorrad gekauft ohne es zu wissen!

Hallo Leute,

Hab mir vor ca. 2 Monaten eine Kawasaki er 6f (Erstzulassung 07.2011) von einem Händler in Wien auf Ratenzahlung um 6500€ gekauft!
Heute wollte ich Pickerl machen, da sagt mir der Mechaniker er kann mir keines geben da der Lenker, die Gabel und die Verkleidung leicht verbogen ist (Unfall).
Der Händler hat nie erwähnt das es ein Unfallfahrzeug ist!

Im Kaufvertrag steht:" Der Tachostand, die Unfallfreiheit und eine eventuell geänderte Sekundärübersetzung des Fahrzeuges können nicht garantiert werden."

Dann gibt es darunter noch einen Satz: „Fahrzeug hatte Vorschaden - fachmännisch instandgesetzt“ und da steht nix dabei!

Was heißt das nun für mich? Was soll ich machen? kennt sich da wer aus und kann mir weiterhelfen?

danke schon mal im vorraus…

LG

Hast du nicht gelesen, was im Vertrag steht? Auf gut Deutsch: Tacho gezinkt, Unfallmotorrad mit geänderter Übersetzung. :eyes:

Das kannst du machen, weil der Vorschaden nicht fachmännisch repariert wurde, sondern eher pfuschig. :eyes:
Würde den Händler mal zur Rede stellen… :wink:

Fachmännisch repariert heisst, dass der Schaden nicht mehr erkennbar ist und keinerlei Beeinträchtigung vorhanden ist. Das ist definitiv nicht der Fall.

Je nach Vertragsgestaltung hast du folgende Möglichkeit:
a) Vertrag anfechten (Rückabwicklung des Kaufvertrages)
b) Nachbesserung verlangen, Reparatur des Motorrads auf seine Kosten, unabhängig von der Garantie. :eyes:

Passt… danke für den Tipp… werde gleich morgen zum Händler fahren und mal ein ernstes Wörtchen mit ihm reden, das kann ja ned sein das er sowas Verkauft…

Hallo du Looser,
Bin zwar kein Jurist, fürchte aber anhand der unterschriebenen Klauseln hast rein rechtlich eher schlechte Karten. Das Konsumentenschutzgesetz ist zwar an manchen Ecken besser als man glaubt, du bist aber trotzdem auf sehr dünnem Eis unterwegs. Letztlich könntest du mit einer kaputten Kawa UND einem verlorenen Prozess dastehen… Ich würde an deiner Stelle den Händler FREUNDLICH mit den Fakten konfrontieren - seine Reaktion abwarten - und ihm dann ggf. androhen, die Sachlage unter Preisgabe seines Namens in diesem und/oder anderen Foren zu verbreiten - vielleicht wird er dann kompromissbereiter… Solange du bei nachweislichen Fakten bleibst, wird er dir kaum was anhaben können.
Dann bleibt dir immer noch die Möglichkeit, dich bei einem Rechtsanwalt oder Richter über deine realistischen Möglichkeiten zu informieren. In jedem Fall kannst du nur noch Schadensbegrenzug betreiben !
Ich hatte mal einen vergleichbaren Fall mit einem Auto - der konkrete Mangel wurde mir dann ohne Rechtsanwalt ersetzt, ich habe aber neben der Kupplung auch noch andere Verschleißteile ersetzen lassen und letztendlich knapp das dreifache des bemängelten Schadens bezahlt - wie ein Sieger habe ich damals keineswegs ausgesehen - aber wie gesagt, es geht um Schadensbegrenzung !
In diesem Sinne - viel Glück !
Chopperfranz (obwohl ich gar keine Chopper mehr fahre…)

Der Punkt ist nicht, ob es sich um ein Unfallmotorrad handelt oder nicht (ebenso nicht, ob der Tachostand stimmt oder die Endübersetzung original ist, das ist jedem klar, der den Vertrag durchliest, sorry, xDaDoX :face_with_diagonal_mouth:), sondern ob es fachmännisch repariert wurde. Beides wurde im Vertrag schriftlich festgehalten und unterschrieben.

Die einzige Krux an der Sache ist, dass der Händler allenfalls behaupten kann, dass der schlecht reparierte Unfallschaden durch einen zusätzlichen Schaden hervorgerufen wurde.

Verträge muss man durchlesen und stets vom schlimmstmöglichen Fall ausgehen.

Ja, das merkt man.

Schlecht sind die Karten nicht. Der 750er hat völlig Recht. Fachmännische Reparatur wurde anscheinend vertraglich festgehalten. Das ist schlecht fürn Händler. Jetzt kann da dado entweder verlangen, dass der Bock wirklich fachmännisch repariert wird ODER
es stellt einer fest, was das Wrack wert ist und wenn der Wert UNTER 3250.- liegt, kommt er eventuell komplett aus dem Vertrag raus. Google er mal laesio enormis.

Naja nur weil vereinbart wurde, dass es nicht unfallfrei ist hat er es dir doch als fahrfähig verkauft. Und wenn du kein Pickel bekommst ist die Kawa eindeutig nicht fahrfähig. Also juristisch solltest du recht haben, aber wie der Franz (ohne Chopper) schon gesagt hat, muss das nicht immer viel heißen…

Nachdem die Betriebserlaubnis eine gewöhnlivh vorrausgesetzte Eigenschaft beim Kauf eines Motorrades ist und der Schaden nicht offensichtlich war, ist das ganz klar ein Mangel, den der Händler im Rahmen der Gewährleistung zu beheben hat. Du hast sehr gute Karten!
Probleme gäbs maximalwenn ihr die Gewährleistung beschränkt oder ausgeschlossen habt, was aber einzeln ausgehandelt worden sein müsste.

Erst mal sachlich bleiben, aber wenn er sich weigert, kannst ihm auf die Zechen steigen, da bist eindeutig im Recht.

Nicht ganz richtig:
Also, die Fahrtüchtigkeit ist bei einem Unfallmotorrad nicht mehr in jedem Fall gegeben. Der Händler hat ja den Unfallschaden in den Vertrag aufgenommen (Vorschaden, Unfallfreiheit wird nicht garantiert).

Offensichtlich oder nicht, spielt nur eine sekundäre Rolle.

Der einzige (!!!) Punkt der eine Rolle spielt, ist die Zusicherung der fachmännischen Reparatur!

Gewährleistung spielt keine Rolle. Es ist eine vertraglich zugesicherte Leistung: Fachmännische Reparatur. Das ist der Punkt. :face_with_diagonal_mouth:

Spielt keine Rolle. Gewährleistung / Garantie ist in diesem Fall absolut egal. Der Vertrag als solches wurde vom Händler nicht eingehalten.

Jup, das erste Mal wo ich dir zustimme. :wink:

ob jetzt juristisch ok oder nicht, eine Sauerei bleibt das allemal.
Es ist eine gravierend unseriöse Geschäfts- gebahrung und es währe interessant zu wissen welcher Händler es nötig hat derartig vorzugehen. Sowas kennt man eigentlich nur von sogenannten „Plankenhändlern“, deren Geschäftsstandort nach eineigen Monaten wieder verschwindet.

Ich würde , wie eh schon erwähnt, den Handler mit den Tatsachen konfrontieren und Nachbesserung pochen. Er soll doch bitte auch gleich das Pickerl machen, weil damit muss er auch die Verantwortung für seinen Pfusch übernehmen. Nach 2 Monaten und dem Preis eigentlich eine Selbstverständlichkeit

Ich denke schon, dass Gewährleistung relevant ist. Es sind ja nicht zwingend nur die 3 Zeilen vertragsinhalt, die hier zitiert wurden. Und da bin ich mal davon ausgegangen, dass der Händler es verkauft hat, damit es, so wie es ist, auf der Straße gefahren werden darf. Das wird im aregelfall die gewöhnlich bedungene Eigenschaft sein. Andernfalls müsste er es als Bastlerfahrzeug verkaufen.
Ob da nun noch drinnen steht, dass nIcht garantiert werden kann, dass es nie einen Unfall hatte ist da erstmal irrelevant, wenns nur um den richtigen Zustand geht. Der TE will ja ein Pickerl, nicht das Mopped zurückgeben.

Und auch nach Deiner Argumentation spielt es eine Rolle. Wenn es nicht zumindest fachmännisch repariert wurde, weicht es
Von der vereinbarten Beschaffenheit ab, es liegt also ein Mangel vor -> Gewährleistung

Wie dem auch sei, der wird das schon richten. Und nicht damit abspeisen lassen, dass das Pickerl dann in einer Partnerwerkstatt gemacht wird, die ein Auge zudrückt!

Wenn die beiden Wörter: „fachmännisch repariert“ nicht drin wären, wär alles für die Katz gewesen, weil bei einem Unfallfahrzeug muss man mit Schäden rechnen. Da es diesen Eintrag sogar doppelt gibt, ist sämtliche Argumentation darüber müssig und auch nicht relevant.

Ich war heute bei dem Händler, hab ihm den Prüfbericht gezeigt, er hat sich das Motorrad angeschaut und gleich von sich aus gesagt das er es richten lässt.
Also hat sich die Sache hoffentlich damit erledigt.

Danke nochmal für die vielen Tipps/Infos! :grin:

Meistens werden die Sachen nicht so heiss gegessen, wie sie gekocht werden.

Aber einen Tipp habe ich an dich: Gerade wenn man sich an die Limiten des Finanziell möglichen begibt, sollte man unbedingt den Vertrag genau durchlesen und auch das Kleingedruckte mal lesen. :eyes: Ist auch sonst sehr hilfreich… :wink:

Also das würd ich NICHT machen lassen - oder es nachher nochmal wo extra kontrollieren lassen, zB Öamtc. Dort auch de Hinweis diesbezüglich hinterlassen. Ich hab bei meinem letzen Gebrauchtkauf (von Privat, aber durch einen Händler vermittelt) mir 4 Wochen Rückgaberecht zusichern lassen; in dieser Zeit hab ich das Motorrad zu einem Spezialisten für die entsprechende Marke gebracht und komplett durchchecken lassen.

Wenn ein Händler einen unsachgemäß reparierten Schaden nicht erkennt, sehe ich ein gewisses Risiko, dass der Schaden unrepariert bleibt, du trotzdem das Pickerl kriegst und nächstes Jahr das selbe Problem nochmal hast.

An sich ist die fachmännische Behebung eine zugesicherte Eigenschaft des Motorrades und Vertragsbestandteil - und wenn du kein Pickerl kriegst ist das wahrscheinlich keine fachmännische Behebung. Das zweite ist die laessio enormis - die greift immer, selbst wenn es als Bastlerobjekt oder explizit als Unfallobjekt verkauft worden wäre.

Falls er nciht eingelenkt hätte, bleibt dir auch noch der Versuch der versuchten fahrlässigen Körperverletzung aufgrund der erhöhten Sorgfaltspflicht des Händlers als Argument - da bist dann aber im Strafrecht, würdest dir im Falle der Anklageerhebung die Prozesskosten sparen, wenn du dich als Privatbeteiligter anschliesst. Im Unfallsfalle hättest du noch das Produkthaftungsgesetz (bei einem kausalen Zusammenhang zwischen dem Unfall und der nicht fachmännischen Behebung). Das wollen wir aber nicht hoffen.

  1. Ja, das würde ich auch überprüfen lassen - bzw woanders zum Pickerl fahren

  2. Aua.
    Fahrlässigen Versuch gibts net. Versuch setzt bewusstes Handeln mit Schädigungsabsicht voraus, Fahrlässigkeit ist immer unbewusst.

Eine Unfallreparatur ist kein Produkt im Produkthaftungsgesetz. Ausserdem betrifft die Ersatzpflicht nach PHG nur Schäden, die das Produkt anrichtet, nicht am Produkt selber.

Hab heute meine Maschine wieder zurück bekommen von der „Reparatur“.
Der Händler meinte sie haben alles auseinander genommen den Lenker getauscht, die fehlenden Schrauben ersetzt, Maske gerichtet usw…

mhmm ein Blödsinn…

jetzt ist noch mehr kaputt wie vorher, der Lenker is der selbe nur etwas gerade gebogen, die Maske vorne is an einer stelle gebrochen, die Radabdeckung hat einen Riss usw.
Dazu noch musste ich 70€ blechen, weil ich seitlich mal die Maske abgenommen hab (um LED´s zu Montieren) und da meinte er sie konnte mir genauso umgefallen sein und weil ich das eben runter genommen hab würde die Garantie nicht mehr gelten…

Also falls wer von euch Lebensmüde ist und zu viel € über hat kann ich euch den Händler empfehlen :wink:

is eh scho mal der Schlaumaier, der Tipp des ganze im Netz zu verbreiten is scho krank, aber bitte

aber wennst richtig lesen kannst (und ma liest immer bevor ma was unterfackelt) dann wa da des ned passiert, es steht jo eh da dass a Havarie war. Des Drama fangt an, und i waß ned warum des so is, kana kann mehr sinngemäß lesen aber dafür haun´s alle mit Wörter in da gegend herum des ned verstehn, wir kürzen ab und und nehmen des tolle Englisch in unser Sprach rein. Mir is Wurst, i kann lesen i versteh unser Sprach und i scheiß auf de ganzen eingebürgerten Worte.

… hod a scho, da BonnyandClyde.
Sovü fremde, greßtntäuls foischvawendete Ausdrücke, vun de da Vawenda meistns ned waas wos bedeitn, wia heit san, glaub I, no nia nit vawendt wurdn.

Des Kaudawölsch wos de Jungan Leit heit redn is a Waunsinn. :rage:
Und sogor da ORF glaubt daß a a Wötmasta wird waun a „BREAKING NEWS“ in rota Forb iba seine Büldln pickt … :sob: