Betrug - 06.07.2012 14:09

Ich wurde so richtig bedrogen vom Felberbauer .Der hat eine Yamaha eingestellt mit top zustand und ich habe gedacht das ist was für mich und wo ich sie angeschaut habe sagte er noch zu mir der fehlt nichts bei der ist alles in ordnung .Und bei der ersten ausfahrt ,dann das große erwachen meine kolegen sagten was ist dennmit dem Motorrad los die schebert und nach her die gute Nachricht kupplung und Getriepeschaden.Ich bin gerade mal 500 km gefahren und dann sagte der Mechaniker das ist ein ganz alterSchaden.(Versteckte Mängel sagt man) ja da hat er ein deppen erwischt. Also Leute bast auf beim Motorrad kaufen überhaupt bei solchen leuten wie der Felberbauer!!! :rage:

das is ja böse wie viel hat sie denn gekostet und was für eine yamaha?
Leider hast du rechtlich gesehen keine möglichkeiten dein geld wiederzubekommen wenn der verkäufer bei dem vertrag die entsprächenden felder angekräuzt hat

rächtschreipen habts aper beite net ärvunden odär ?

muß man das beherrschen um hier zu schreiben?

3000.- Euro und rep.kostet 2.500.-Euro
Yamaha YZF1000R

Glaub’ nicht, wär’ zwecks Verständigung u. U. hinderlich - aber vllt im RECHTlichen Fo schon … :wink:

du aber auch nicht,; weil rächt schreibt man recht und nicht rächt oky?

Ist der „Felberbauer“ ein Händler? Dann kann er ankreuzen was er will und du hast mindestens 1 Jahr Gewährleistung und in den ersten 6 Monaten nach Übergabe muß er beweisen, dass der Schaden nachher entstanden ist.
Wenn er ein Privater ist ist es schwerer, du hast aber auch eine Chance, mußt aber beweisen, dass der Mangel nicht offensichtlich war und er davon gewußt, hat und es dir verheimlicht hat.

hallo bitte das ist ein topfen. weder ist es relevant ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde (-> Schadenersatz, Irrtumsanfechtung, Anfechtung des Geschäfts wegen List) noch ist es relevant, ob der Felberbauer ein Händler ist.
Grundfrage ist: Was war Inhalt des Kaufvertrages und kann man bei einem derartigen Kaufpreis gewöhnlich eine einwandfreie Maschine voraussetzen.

so far,
P

Kupplungsschaden ? Getriebeschaden ?
Die YZF1000R ist aber ein robustes Motorrad, also beides kann ich mir nicht vorstellen.
Wenns nur die Kupplung ist, dann erp.
Wenns Getriebe ist, Tausmotor.
Ich würd den Verkäufer noch mal besuchen, und ihm sein Auto anzünden :grin:
Vergeltung muß sein.
 

Ich dachte, da kommt man mit einer Geldstrafe davon.
Es werden ja keine Personen verletzt, oder so.
Ein Auto ist ja leicht ersetzbar.
Ich ziehe meine aussage zurück, ich möchte ja keinen ins unglück stürtzen :smiling_face: :grin:
Danke SirGalahad für so genaue rechtsauskünfte, gibt ja sicher mehrere so unwissende wie mich :cry:

Wenn ich von den Rechtschreibkünsten des „Betrogenen“ auf dessen Intelligenz schließe, so sind Aufforderungen zurSelbstjustiz äußerst bedenklich.Der gute Mann soll lieber den korrekten Rechtsweg beschreiten und in Zukunft bei einem Ankauf jemanden mit Sachverstand beiziehen.

wieso bistn du kein mitglied seit irgendwann und schreibst trotzdem ;-?

des des einzige ist, was du gfunden hast, wunderts mi, dass dir an Führerschein geben haben.

mit deinen Verurteilungen!
interessanter wäre, ob der Felberbauer die Sache nun im Rahmen der Gewährleistung repariert hat!
dann wäre die Sache ja wohl in Ordnung!