Unfall Falschparker Rechtslage???

hallo,

finde keine lösung für meinen fall. ereignet sich auf einem Parkplatz auf dem STVO gilt.

ich probiere es zu zeichnen.

xxx… Auto Verursacherin XX… mein auto
__ | … parkflächen


xxx
___ …X | | |
…X | | |


ich parkte nun leider neben den Parkflächen | der Verursacher horizontal gesehen daneben auf einem Parkplatz _

Verursacher parkt Rückwärts aus, streift mich links vorne und hinterlässt mir zettel mit name nummer etc…

Nun steht am Unfallbereicht extra angemerkt das ich neben der Parkfläche stand.
Es stehen regelmäßig autos dort und die straße wird dadurch nicht wirklich verengt. Der verursacher hatte auserdem einen zeugen im auto
der beim ausparken anweisungen hätte geben können.

Die frage jetzt, trifft mich hier eine teilschuld? kann ich sagen, das verursacher beim rückwärtsfahren mehr aufpassen hätte müssen?
oder sich seines mitfahrers bedienen hätte müssen? oder keine teilschuld aber strafe für falschparken??? fahrerflucht??

danke im voraus, ich finde nichts passendes im internet :slight_smile:

Fahrerflucht eher nicht, wenn die Angaben auf dem Zettel zutreffen, obwohl Selbstanzeige bei der Polizei vorgeschrieben wäre.

Teilschuld auch nicht, weil selbst wenn Du ihn zuparkst, darf er Dein Fahrzeug nicht beschädigen.

Wenn Du keine Anzeige von der zuständigen Behörde bekommen hast, wird die Sache gegessen sein - falls der Umfallgegner eine solche machen möchte, würde ich die gegen den Verzicht auf eine solche wegen Fahrerflucht ‚eintauschen‘ …

Versicherungen neigen dazu, nicht zahlen zu wollen - Rechtsschutzversicherung oder Mitgliedschaft bei ARBÖ oder ÖAMTC sind keine Nachteile …

Zu Punkt 1. So falsch kann ich gar nicht parken, dass jemand berechtigt ist mir Schaden zuzufügen. Egal ob absichtlich oder nicht.
Punkt 2. In deinem Fall liegt einwandfrei eine Übertretung des § 4 StVO (Fahrerflucht). Bei einem VU mit Sachschaden gibt es nur 2 Möglichkeiten. Entweder tausche ich mit dem Unfallgegner meine Daten an Ort u. Stelle aus, oder ich erstatte Selbstanzeige bei der Polizei. Dies aber unverzüglich und nicht nach Rücksprache mit Verwandten und sonstigen Experten.
Trotz allem: Gute Fahrt!!

weil du falsch geparkt hast besteht kein Anlass zur Sorge, in diesem Fall. Grundsätzlich muss jeder KFZ-Lenker sein Fahrzeug so bewegen, dass er immer auf Sicht fährt und beim Zurüchschieben mit zusätzlicher Vorrsicht waltet.
Zu argumentieren, dass Du da gar nicht hättest stehen dürfen zieht in diesem Fall nicht. Es wäre nur an einer besonders gefährlichen Stelle relevant.

Der Schadensverursacher ist in jedem Fall verpflichtet Selbstanzeige zu erstatten, sofern der gegnerische Fahrzeuglenker nicht vor Ort ist um den Datenaustausch direkt vornehmen zu können. Das Hinterlassen einer Nachricht an der Winschutzscheibe wird zwar empfohlen ist aber nicht Vorschrift. Oftmals "verschreiben "sich die Schadensverursacher bei wichtigen Daten wodurch ein ausfindig machen erschwert oder gar unmöglich wird, sollte es keine Zeugen geben.

In Deinem Fall müßte von der gegnerischen Versicherung der Schaden jedenfalls gedeckt werden. Das Einzige was Dir passieren kann ist eine mögliche Bestrafung wegen falsch parken…

  1. keine Teilschuld von Dir, max. Anzeige wegen „Falschparkens“ - eher unwahrscheinlich.
  2. Zettel ist lieb aber zu wenig - Fahrerflucht.

chapeau!