Motorrad überschreiben

hallo,
ich bin neu in diesen forum und brauche eure hilfe.
Ich besitze momentan ein Yamaha Yzf r125.
das motorrad wurde in polen bei einen yamaha händler gekauft.
das motorrad war eine zeitlang auf meinen vater angemeldet und versichert
natürlich in polen. dann habe ich sie hier in deutschland versichert und angemeldet
mein vater hat mir natürliche eine vollmacht gegeben
das motorrad ist momentan abgemeldet und ich bin als besitzer im anmeldebescheinigung teil 1
eingetragen.
ich möchte jetzt das motorrad verkaufen und würde gerne wissen ob ich da ein dokument brauche das mein vater
es mir irgendwie überschrieben hat oder nicht? und was brauche ich algemein bei dem verkauf?
ich bin 17 jahre alt ich denke aber nicht das das irgendwelche probleme macht oder?

danke im vorraus
grüße pulldown

Servus und willkommen
Du bist dir aber hoffentlich darüber im Klaren, dass Du Dich hier im Österreichischen 1000ps Forum befindest was das Finden von Antworten auf Fragen bezüglich Deutscher Rechtsangelegenheiten erschweren könnte. Ich denke beim ADAC wirst Du eine Antwort bekommen.

Will ja jetz ned klugscheißen, aber schau mal auf die Domainendung im Link. (1000ps.de - ja das gibts auch :wink: )
http://www.1000ps.de/forum/forum_-Motorrad-überschreiben_2647829

Nebst 1000ps.at, 1000ps.de und 1000ps.ch darf an auch dieses Parallelforum nicht vergessen:
Probleme Rechtliches: Motorrad überschreiben - forum.1000ps.at
:eyes:

In Unkenntnis der deutschen Rechtslage kann ich dir nur allgemeine Hinweise (CH-Gesetze) geben. Du bist ja noch nicht volljährig und somit beschränkt handlungsunfähig (heisst zumindest hierzulande so).

Sofern du mit dem Motorrad fahren darfst und es grundsätzlich mit der finanziellen Situation eines 17jährigen vereinbar ist (also es nicht übermässig teuer ist), kann der Käufer davon ausgehen, dass der Verkauf rechtens ist.

ABER:
Das Motorrad gehört rechtlich immer noch deinem Vater, auch wenn du der Fahrzeughalter bist (eingetragener Besitzer im Fahrzeugausweis - NICHT gleich Eigentümer!). Damit es wirklich rechtlich korrekt wäre, müsstest du das Motorrad zuerst erwerben / überschreiben lassen. Solange kein Hahn danach kräht, brauchst du es auch nicht.

Allfällige Steuerfolgen in Deutschland sollten durch die deutsche Anmeldung bereits erfolgt sein.