Niedrigere Tempolimits nur für Einspurige

Es wurden ja einige solcher Limits entfernt.
War das damals wegen der Rechtslage oder weshalb?
Hat wer Links dazu?

aber in und wieder wird die unsinnigkeit solcher limits erkannt und dann werden sie aufgehoben

gibts da irgendwelche richterlichen Erkenntnisse?
Welche auf die man bauen könnte?
Es gab doch früher mehr solcher diskriminierenden Limits, auch die Exelbergstraße hatte sowas doch auch, jetzt ist halt 70 für alle.

aber grundsätzlich ist das einschränken betimmter verkehrsteilnehmer zulässig, zb: fahrverbot für traktoren, lkw über xxxt etc. :grin: was mich persönlich aber eh nicht interessiert wenns motorräder nicht betrifft

Zuständig sind die Gebietskörperschaften, je nachdem ob es sich um eine Bundes-, Landes- oder Gemeindestraße handelt.

Auf der kärntner Seite der Soboth hat es eine exklusive Geschwindigkeitsbeschränkung für Motorräder vor ca. 3-4 Jahren gegeben.
Bin schon lang nicht mehr gefahren… Vielleicht ist es immer noch so.

Ogger

ist noch immer so.

Auch dann wenn die Maßnahme eine Gefährdung der Betroffenen zur Folge hat und die Maßnahme nur dazu dient bestimmte Verkehrsteilnehmern die nutzung zu verleiden?

Ich befürchte, dass die Beweislast in einem Verfahren da bei dir liegen würde und die halte ich wiederum für nicht erbringbar.
Is ja am Rohrer-Sattel auch noch so…

die Frage war mit welcher guten Begründung man diese Verkehrsteilnehmer ungleich behandelt?
Auf anderen Strecken wurde diese Ungleichbehandlung ja aufgehoben.
Deshalb frug ich ja nach Urteilen die es vieleicht damals gegeben hat.

Guten Morgen!
Ich bin mit dem Motorrrad auch bei so einer beschränkung (70) , für Autos 100 (freilandstraße) mal von der Polizei gestoppt worden :rage:. Und nach einwenig Tratschen hab ich ihm diese Frage auch gestellt! Seine Antwort „„bei Tempo 100 sind die Motorradfahrer etwa mit 150 unterwegs und bei 70 wohl nur 100!““
Klingt logisch :eyes:! ich wurde mit mehr als den 70 erwischt und kam mit einer Verwarnung davon!
Das jedoch kommt immer auf die Rennleitung drauf an!! :smiling_face:
mfg

die behörden sehen im langsam fahren keine gefährdung, oder wann hast du das letzte mal davon gehört dass jemand wegen störung des verkehrsflusses eine strafe bekommen hat ? oft sind aber einige motorradfahrer auch selber schuld dass es solche restriktionen gibt, wenn du dir zb: die strecke übers niederalpl anschaust. da kommst nach aschbach rein, viele zu schnell und vor allem beim rausfahren, da wird schon 100 meter vor dem ortsschild fest angegast und die leute die dort ihr haus haben leiden unter dem lärm, ich kenn eine dame persönlich die würd im sommer am liebsten auswandern, ist aber durchaus pro motorradfahrer eingestellt.
wir motorradfahrer sehen das naturgemäß oft anders, zb: rohrersattel dort ist der 70er wirklich nicht zu verstehen, außer man schaut sich an wieviele „kampfspuren“ im asphalt sind. die unbelehrbaren und übertreiber halten sich eh nicht dran und die die die den spaß in den kurven suchen, statt auf der geraden wo es fast jeder kann, die müssen dadruch leiden. rohrersattel mit 70 ist bis auf die 2 spitzkehren echt fad :cry: . aber seien wir froh dass wir noch halbwegs gute verhältnisse haben, schau mal nach deutschland, da werden ganze streckenabschnitte für motorradfahrer gesperrt, und das entweder das gnaze jahr, nur am we oder feiertagen oder nur während der saison.

wenn sich alle vernünftig verhalten würden, ich fahr zb: im ortsgebiet so gut wie nie schneller als 60, dann wär es besser - aber leider ist das genauso wunschdenken wie der satz: stell dir vor es gibt krieg und keiner geht hin

Und DARF man jetzt wenn 70 ist 100 fahren?
anstatt immer niedrigere Limits zu verhängen sollte man die Übeltäter gezielt rausholen.
Geht ja nicht an dass die vernünftig fahrenden Motorradfahrer dafür bezahlen müssen.

Erzwungenes langsameres Fahren ist sehr wohl eine Gefährdung, vor allem wenn das Fahrzeug klein, schmal und leicht ist.
Ich finde auch dass die 45 km/h die die Mofas fahren dürfen eine Zumutung ist, man hätte es wenn man schon daran herumdoktort gleich 50 oder 60 nehmen können, da wäre niemandem ein Zacken aus der Krone gefallen.
Ich bin aus diesem Grund dafür dass endlich der A1 für unter 18jährige kommt.
Damit die Überland nicht immer so knapp überholt werden.

Dann sollen sie die Unbelehrbaren rausfischen.
Möglichkeiten dazu gibts genug.
Wenns der Lärm in den Ortschaften ist dann dort Kontrollen machen.
Einfach einen Lärmmesser vor der Kontrolle aufstellen und wenn der über einen gewissen Pegel ausschlägt und es ein Krad oder ein Proll-Auto ist dann gleich rauswinken.
Das wäre mal eine sinnvolle Sache für den Prüfbus anstatt dass dieser Abgastests macht (habe ich nur gehört, wäre aber eher eine Frechheit da sich dadurch selten wer belästigt fühlt und mehr als Schikane gegen MR zu werten)

Ja wenn sich alle sinnvoll verhalten würden…
Darf ich jetzt auch weil mir in der warmen Jahreszeit die Radler auf den Geist gehen (als Autofahrer, aus Kradfahrer habe ich so gut wie nie Probleme mit denen) das Fahren auf den betroffenen Strecken verbieten?
Grund für solche Maßnahmen finde ich sicher genug, gibt genug schwarze Schafe.

Gab es eigentlich schon versuche diese Benachteiligung auf dem Klageweg über die EU zu bekämpfen?

Das waren aber keine Richter, oder?

Dass die sich um die Gesundheit der Kradler sorgen nehme ich dort niemandem ab.
Es war nur ein Vorwand um diese Schilder die man mit der echten Begründung (Wir wollen dass die Strecke für MR Fahrer unattraktiv wird und sie woanders fahren) nicht durchgebracht hätte.

Warum geht man nicht mit selben Elan gegen die Kies- und Ölverteiler vor.

… der 70iger reglementiert sich in Zukunft wahrscheinlich eh von selber!!!

GESCHWINDIGKEITSÜBERTRETUNGEN KOSTEN JETZT (in Klammer früher!)

Ortsgebiet mehr als 10 km/h (29 Euro) 50 Euro
Ortsgebiet mehr als 20 km/h (35 Euro) 70 Euro

Freiland mehr als 10 km/h (29 Euro) 50 Euro
Freiland mehr als 20 km/h (50 Euro) 70 Euro
Freiland mehr als 25 km/h (70 Euro) 90 Euro

Bei mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen über Limit
droht eine Verwaltungsstrafe plus erstmalig: Entziehung der Lenkberechtigung für 2 Wochen.

Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen,
evtl. Auftrag zur Nachschulung. Weitere Übertretungen innerhalb von 2 Jahren: 3 Monate Führerscheinentziehung

d.h. am Rohrer oder Donnerskirchen solltens dich sowieso nimma dawischen …

sondern um die folgeschäden die entstehen durch bergung, instandsetzung der straße im weitesten sinne, reha etc. oder eben um den schutz der leute die durch die unbelehrbaren brülltütentreiber oder möchtegernrennfahrer gefährdet werden

aus reiner bosheit machens auch keine beschränkungen da gibt es immer anlässe, auch wenn sie oft unverständlich erscheinen oder gar sind

woher hast du denn diese Zahlen? Laut ÖAMTC sind die noch ned so teuer:
http://www.oeamtc.at/?id=2500,1100913

Die einzige Stelle wo sie messen bzw. denk ich überhaupt messen können ist die eine lange Gerade mit recht großer Steigung. Da reiß ich mich halt zam, bei den Kurven schau ich sowieso auf die Fahrbahn und nicht auf den Tacho :wink:

Woher hast du diese Info? Mein Wissensstand ist, dass es in Österreich keinen Bußgeldkatalog gibt, es gibt nur die Strafrahmen lt. §99 StVO. Ansonsten wirds Zeit sich sowas zu bauen: http://www.youtube.com/watch?v=6hRXB-LzZxU