Müssen Umbauten der Verkleidung typisiert werden?

Hallo, möchte meine SSie vom original Zustand:

http://img51.imageshack.us/img51/9675/imagenow.jpg

in folgenden Zustand umbauen:

http://img522.imageshack.us/img522/9691/900ssie2.jpg

wobei ich ausdrücklich nichts am Fahrwerk, den bremsen oder dem Auspuff machen will sondern nur die Bikiniverkleidung vorne, das Monoheck und den Spoiler unter dem Motor anbringen will (die roten Verkleidungsteile auf Bild 2).

Da es sich ja nicht um Sicherheitsrelevante Teile handelt müsste das ok sein oder?
grüße
Christoph

jeder dieser Teile braucht entweder TÜV oder ABE.
Selbst wenns ein TÜV hätte musst zur Landesregierung vorfahren und die tragens dir ein.

Ohne dem wirds lustig: Der Prüfer wird was von Aerodynamik, Endgeschwindigkeit, Testen auf Abgesperrter Strecke, Kosten etc. reden und du wirst alles zurückbauen wollen :slight_smile:

Lieber zuerst zur Prüfstelle mit allen Papieren, dann mit einem Prüfer alles abklären und bei diesem dann auch eintragen lassen…

 
ist o.k.,  wenn du bei einer kontrolle ein materialgutachten vorweisen kannst
 
ach ja und die originalteile mußt auch mitführen, damit das kontrollorgan vor ort entscheiden kann, dass sich das fahrverhalten durch den umbau nicht geändert hat.
 
chris

hy christoph,  wie schon erwähnt beeinflußt der umbau das fahrverhalten usw …
blinker, hebel, ersatzschalldämpfer (fahrzeugspezivisch) mit eg-abe sind eintragungsfrei. auch spiegel, seit kurzem mit und ohne eg-abe  (wenn die spiegelfläche paßt).
alles andere muß eingetragen sein. bei so einer veränderung die du vor hast mußt du vor der LG zum TÜV-austria fahren um ein gesammzgutachten erstellen zu lassen ( ca. € 350,- ). erst mit diesem gutachten bekommst du eine eintragung bei der LG in den typenschein (ca. € 35,-). Bei der LG ist es egal ob ein teil oder 10 teile eingetragen werden , es kostet immer nur ( ca.) € 35,- .
beim TÜV austria mußt mindestens mit oben genannten preis rechnen. kann aber auch mehr werden. je nach arbeitsaufwand.
nur gutachten ( und originalteile - haha) mitführen zählt bei einer kontrolle so gut wie nix.
hab selbst schon genug typisieren lassen - spreche aus erfahrung.
Ob ich aber auf dem neuesten stand bin kann ich dir aber auch nicht sicher sagen.
am besten vorm einkaufen der teile ( mit foto vielleicht) beim tüf fragen - kosten usw.
mfg - twingo

[ul][*] Da die Möglichkeiten des Umbaues (Umrüstung) von Fahrzeugen sehr vielfältig sind, hat der Sachverständige (SV) jeden Fall individuell zu prüfen ob eine Genehmigung erteilt werden darf.
[/ul] Die nachstehende Übersicht (Zubehör) ist weder vollständig noch rechtsverbindlich sondern nur als Arbeitsbehelf für die Sachverständigen bei den Landesprüfstellen gedacht.
Liste der derzeit gebräuchlichsten Änderungen an Motorrädern:

[ul][*] Motorleistung, Kraftstoffbehälter, Auspuffanlage, Rahmen, Radaufhängung, Schwinge, Gabel, Kraftübertragung, Radabdeckung, Verkleidung, Beiwagen, Bremsanlage, Lenkstange, Bereifung, Felge, Windschild, Rückblickspiegel, Beleuchtungseinrichtung, Schutzgitter, Haltesystem, Gepäckträger, Fußraste, Ständer, Absperrsicherung, Kennzeichenanbringung, Geschwindigkeitsmesser, Schallzeichen, Körperausgleichsvorrichtung etc.
[/ul] Als nachzuweisende Erfordernisse gelten:

[ul][] die Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten,
[
] das Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer geeigneten neutralen Prüfstelle (Technischer Dienst),
[*] die Bestätigung einer Vertragsfachwerkstätte etc. [/ul]

Zum letzten Punkt:

1.Als nachzuweisende Erfordernisse gelten:
die Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten,

2.das Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer geeigneten neutralen Prüfstelle (Technischer Dienst),

3.die Bestätigung einer Vertragsfachwerkstätte etc.

Ich hoffe das ist so zu verstehen, dass du 1. 2. oder 3. benoetigst.
Oder muessen alle 3 Dinge zutraeffen? Die Freigabe des Herstellers UND das Ziviltechnikergutachen waeren ja irgendwie sinnfrei, oder irre ich mich da?

Ich hoffe das ist so zu verstehen, dass du 1. 2. oder 3. benoetigst.
Oder muessen alle 3 Dinge zutraeffen? Die Freigabe des Herstellers UND das Ziviltechnikergutachen waeren ja irgendwie sinnfrei, oder irre ich mich da?

Danke, „entweder 1. , 2. oder 3.“

MfG Heinz

3.die Bestätigung einer Vertragsfachwerkstätte etc.

Bedeutetndass ich geh zum ducati händler, der bestätigt mir das der einbau von seiner seite aus ok ist?

Und gut is? Kommt mir a bissl komisch vor. Einerseits musst zum tüv zum fahrversuch, andererseits fragst einfach deine händler?

Grüsse
Christoph

Eine der unter den Erfordernissen angeführte Bestätigung dient dem SV zur Genehmigung bzw. Eintragung.

MfG Heinz

Hatte mal eine 748R von Mono auf Biposto umgebaut und Typisiert.
Nachdems bei dir eigentlich original Ducati Teile sind sollte das auch kein Problem werden.
Bei Importeur hab i eine Unbedeklichkeits Bescheinigung bekommen - eben das der Umbau möglich ist.
Dann noch eine Anbau Bescheinigung von einer Werkstätte – dann ab zur Landesregierung – absolut kein Problem.(und nicht mal Teuer)

Vorher aber sicherheitshalber bei Landesregierung vorstellig werden.

Böllernde Grüsse.

ASOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO gggg

he lebst du a nou gg
Nick und Bild san oba schon etwos veroltet :wink:

Ah jo 400ccm Böllernde Grüsse :grin: