motornummer eintragen?

hab ne kleine frage…
 
hab bei meinem motorrad den motor getauscht (wegen einem gebrochenen pleuel - motorgehäuse mit der alten motornummer hat leider ein loch, sonst wäre darauf ein neuer motor aufgebaut worden)…
normalerweise steht im typenschein nicht die ganze motornummer sondern nur die motortype, nicht so bei der yamse, da steht auch die seriennummer des motors im typenschein!
 
 
also in meinem fall:
motor wurde gegen einen bau/typengleichen motor getauscht (motornummer 4TV-XXXXX)
das motorrad ist nicht angemeldet, also ich weiß nicht was in den typenschein reinkommen würde…
 
 
jetzt die frage… muss der motor jetzt eingetragen werden oder nicht (weil er typengleich ist)?

…in grauer Vorzeit den Motor meiner XV getauscht.

Eintragung im Typenschein durch die Landestypenstelle (nach Garantie der Baugleichheit und sachgemäßem Einbau durch einen Händler), inkl.120 Schiling Stempelmarke und neuer Motornummer auf der letzten Seite des Scheines  sowie einem Verweis auf ebendiese letzte Seite auf Seite 2 im Typenschein!

Hoffe Dir ist geholfen! :wink:

Gute Nacht! :grin:

,wenn Im Typenschein Eine Motornummer eingetragen ist,so muß Diese auch komplett so am Motor ersichtlich sein,Sonst kanns bei Kontrollen,und oder Unfällen zu einem austeigen Der Versicherung kommen,
lgpg

hab da jetzt was gefunden:

[url=http://help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061200.html]oesterreich.gv.at – Startseite

und zwar steht da drinnen:
„Wenn der Motor eines Kraftfahrzeuges durch einen anderen ersetzt wird, muss diese Änderung dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung die Motornummer eingetragen ist. Sie muss nicht eingetragen werden, wenn die Bezeichnung der Motortypennummer angegeben ist.“

also muss das ganze nur in den typenschein und nicht in den fahrzeugschein?!
d.h. beim anmelden sagen die sollen einem die andere nummer reinschreiben?
oder garnicht eintragen da die „Bezeichnung der Motortypennummer“ (=4TV) in der motornummer drinnensteckt?!

ich versteh das ganze scheiss system nicht… bei meiner nsr (gleiches baujahr) steht auch nur der motortyp im typenschein, gleich wie bei meiner cbr 600 (bj.02)
dort kann man den einen motor rausschmeißen, den anderen reinkloppen und höchstens die honda datenbank könnte sagen ob das der originale motor ist oder nicht weil die nummer sonst nirgendst steht!
warum sollte man also zum eintragen verdammt sein nur weil man zufällig eines der wenigen mopeds hat wo die ganze nummer im typenschein steht? :sob:

nächstes problem könnte der besitznachweis sein… hab das ding bei nem anderen motorrad ausgebaut weil der motor einen getriebeschaden hatte und als gegenleistung einen austauschmotor ins andere moped eingebaut! den getriebeschaden hab ich dann mitm getriebe aus dem pleuelschaden motor behoben (deswegen hätt ich am liebsten das alte motorgehäuse eingebaut, das hat aber leider ein großes loch vom pleuel)!
gezahlt hab ich nichts, kaufvertrag hab ich dementsprechend auch keinen!
würde sich aber mit nem anruf besorgen lassen!

Motortausch : KFG § 42 (2)
Für ausgetauschte Motoren ist bei typengleichen Hubraum- und Leistungsdaten keine Neutypisierung erforderlich. EU-genehmigte Kraftfahrzeuge haben nur mehr eine Motortypennummer, es entfällt daher die Meldeverpflichtung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde .

,Keine sorge,so hatt Motorradrecht Recht :wink:,ist wohl a Neue Eu,blabla-Gschicht, :grin:

,bei mir was schon länger her,mit so Spielereien,
Lg Pg

…wird schon Recht haben. :eyes:
 
Bei mir war das 1990!!! :smiling_face:
 
Und ob das (bei mir) auch im Zulassungsschein eingetragen ist, kann ich erst am Abend sagen, denn der liegt daheim rum!
 
HU

 
ja ja, die spielerei beim umstanzen :grin: :grin: :grin: :grin:
 
 
chris

ist die ganze motornummer eingetragen musst du den motor eintragen lassen, ist nur die typennummer eingetragen dann nicht

bischd, staaaad :grin: :grin: :grin:

lgpg

also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe - typenschein eintragen… nur wenn man bissl zu viel geld hat und übermotiviert ist… (also nein)
in meinem fall halt beim anmelden sagen dass sie die richtige motornummer in den zulassungsschein eintragen sollen und gut ists!
 
dafür wird man aber vermutlich einen besitznachweis brauchen?!
da die motornummer gleich beginnt werden sie wohl keine probleme machen…

,Viel Glück,und (Blinzl),es gibt imma a Möglichkeit :wink:
lgpg

…noch dazu: Die Motornummer wurde von der Zulassungstelle in die Zulassung eingetragen! :eyes:

zum letzten post:

ich habe noch keinen zulassungsschein! das motorrad ist nicht angemeldet!!!

es geht rein darum was ich machen muss damit die mir bei der nächsten anmeldung nicht wieder die alte nummer eintragen!
wenn die neue nummer nicht im typenschein vermerkt werden würde, würde ja der nächste der sie anmeldet wieder die falsche nummer reinbekommen und der hätte dann die sch… wenn er mal genauer kontrolliert wird!

was ich so rausgelesen hab - ich müsste beim anmelden anmerken dass sie ne andere motornummer hat weil der motor getauscht wurde! dafür brauch ich gegebenenfalls einen nachweis dass ich den motor nicht geklaut hab (kaufvertrag)
muss ich mir nachträglich besorgen weil ich den motor aus einem tauschgeschäft habe (austauschmotor eingebaut und dafür den motor mit getriebeschaden bekommen)!

Was für ein Schwachsinn! In in KFG § 42 (2) Gesetz steht folgendes.

Wurde in ein Fahrzeug ein anderer Fahrzeugmotor derselben Type eingebaut, so hat der Zulassungsbesitzer dessen Motornummer der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen ist, anzuzeigen, sofern die Motornummer des bisherigen Motors im Zulassungsschein eingetragen ist. Die Anzeige ist nicht erforderlich, wenn im Zulassungsschein lediglich die Bezeichnung der Motortype eingetragen ist. Die Behörde hat die neue Motornummer in den Zulassungsschein und in das Fahrzeug-Genehmigungsdokument einzutragen. Bei der Anzeige der Motornummer eines anderen Fahrzeugmotors, der im Ausland in das Fahrzeug eingebaut wurde, ist die Bestätigung eines Zollamtes vorzulegen, dass der Motor einem entsprechenden Zollverfahren unterzogen wurde; dieser Nachweis ist jedoch bei Fahrzeugen, die ihren dauernden Standort in einem österreichischen Zollausschlussgebiet haben, der Behörde erst vorzulegen, wenn der dauernde Standort in das Zollgebiet verlegt wurde.

Etwas verwirrend, wichtig ist die Unterscheidung von Motor- und Motortypen-nummer.
Bei älteren Baujahren ohne EU-Genehmigung wird die Motornummer einzutragen sein.

MfG Heinz

Allgemeine Informationen
Wenn der Motor eines Kraftfahrzeuges durch einen anderen ersetzt wird, muss diese Änderung dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung die Motornummer eingetragen ist. Sie muss nicht eingetragen werden, wenn die Bezeichnung der Motortypennummer angegeben ist.

Hinweis: Wenn es sich beim Motortausch nicht um typengleiche Motoren handelt (gleicher Hubraum und gleiche Leistungsdaten), muss vor der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung eine Typisierung des Kfz durchgeführt werden.


in meinem fall also:
 
eingetragen: 4TV-XXXXX (also die gesamte nummer)
=> ich muss diese (neue) nummer von der versicherung (gratis) in typenschein/zulassungsschein eintragen lassen!
entweder beim anmelden oder wenn das motorrad angemeldet ist einen neuen zulassungsschein holen!
 
würde im fahrzeugschein nur die typennummer (4TV) stehen könnte ich ohne weiteres jeden motor mit der typennummer 4TV verbauen und müsste auch nichts melden/eintragen lassen!
so ist es bei meinen restlichen motorrädern, auch bei älteren als das um das es sich dreht! aber yamaha hat sich anscheinend im gegensatz zu honda oder suzuki dazu entschieden die gesamte nummer in den typenschein zu schreiben…
 
eine typisierung müsste ich nur durchführen wenn ich einen motor eines anderen typs einbaue (also beginn der motornummer NICHT mit 4TV)
 
 
 
soweit habe ich es aus dem ganzen rausgelesen :wink:
kaufvertrag organisier ich grade nachträglich für den treibling damit die mir keine probleme machen wegen geklaut oder so…