Frage an die Rechtswissenschaftler:
Gibts bei Folierungen von Plastikbombern wie meiner irgendwelche Grenzen oder Verbote die eingehalten werden sollten, oder ist alles erlaubt was gefällt (zb. Riffelblech, Holzdesign, Spiegelfolie, Neonfarben, reflekierende Folien…)?
Vom ÖAMTC kriegt man keine intelligente Antwort, nur „wenns den Verkehr nicht behindert…“, wie wenn ein Motorradl den Verkehr behindern würde…
tausendundeinen Dank