Rennleitung geblitzt worden... Wer hat Rat???

Hi Biker.

Bin letzte Woche auf meiner CBR 1100XX außerorts (bei erlaubten 100 km/h) mit garantiert 41 km/h drüber geblitzt worden. Hab nur noch den roten Blitz gesehen… Mist! Angehalten wurde ich nicht. Aber der A… geht mir jetzt natürlich auf Grundeis. Ich hatte meine Lederkombi an, unter meinem Helm eine Sturmhaube. Wie ist das jetzt mit der Erkennung des Fahrers? Muß man sich da schuldig bekennen, jemanden im Anhörungsbogen eintragen??? Also BITTE BITTE wer kann Ratschläge geben um seinen Führerschein zu behalten…???

Wenn se dich nicht angehalten haben…kommt da wahrscheinlich auch nix…

Wenn doch…dann sagst du einfach du wärst nicht gefahren…

Gemach, gemach! Das wird für die Behörde schwierig, Dich zu belangen, wenn Dein Gesicht auf einem Frontphoto nicht erkennbar ist und Du Dich nicht äußerst. Du hast das Recht, Angaben zur Sache zu verweigern. Aber das wird Dir Dein pfiffiger Rechtsanwalt genau erläutern. Schlimmstenfalls gibt es eine Fahrtenbuchauflage für 6 Monate. Und dagegen legst Du zunächst Rechtsmittel ein, das Du zurücknimmst so etwa Ende September. Und dann führst Du das Fahrtenbuch über den Winter. Und alles ist gut… :353

[image]Banque en Ligne 2022 - Le guide étape par étape pour choisir facilement

Falsche Abstandsmessungen: Nüchtern aber total blau!


« Vorsicht Falle »


Hunderte von Autofahrern mussten Bußgelder zahlen oder sogar ihren Führerschein abgeben,
obwohl die Polizei den Abstand falsch gemessen hat. Doch die Behörden weigern sich, die
fehlerhaften Bescheide zurückzunehmen.

Autor: Jörg Lefèvre
SR | 24.05.2005 | 21.55 Uhr

Ein Autofahrerschicksal

Der tägliche Wahnsinn auf unseren Straßen und Autobahnen: Da wird gerast, gedrängelt und
genötigt. Die Polizei schützt die Autofahrer, und das ist gut so. Wenn denn alles mit rechten
Dingen zugeht. Bei Familie S. aus Fuldatal war das leider anders. Dem 45-jährigen Familienvater
sollte in einem Strafverfahren der Führerschein entzogen werden - für mindestens sechs Monate.
Das hätte ihn wohl den Job gekostet. Ein Fiasko für die Familie, erinnert sich Thomas S.: Es
habe ihn sehr beschäftigt, was mit seiner Familie passieren würde, wenn er durch einen
Führerscheinentzug seinen Job verlieren würde. In dieser Zeit habe er wirklich zwischen
allen Stühlen gesessen und das hätte ihm sehr zu schaffen gemacht.


Die Abstandsmessung

Thomas S. ist Distriktleiter bei einem großen Pharmakonzern. Rund 60.000 km fährt er im Jahr.
Im März 2004 stoppte ihn die Polizei auf der Autobahn. Der Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs
und Nötigung. Weil er bei Tempo 150 zu dicht auf den Vordermann aufgefahren sei. Den Abstand hatte
die Polizei durch Hinterherfahren und Aufzeichnung auf Videoband ermittelt.

Aufgezeichnet wird mit einem System, das 50 Halbbilder pro Sekunde erstellt. Die Anzahl der
Bilder zwischen zwei Fahrzeugen ergibt dann den Abstand zueinander. Bei der Auswertung muss
das Abspielgerät ebenfalls 50 Halbbilder pro Sekunde anzeigen, damit die Auswertung stimmt.


Fehlerhafte Videoauswertung

Doch bei der Polizeidirektion Hannover hatte man irgendwann einen neuen Videorekorder angeschafft.
Ein günstiges Konsumergerät aus dem Kaufhaus - die Polizei muss sparen. Das Gerät zeigte aber
nur 25 Bilder pro Sekunde an. Und damit nur den halben Abstand. So war es auch bei Thomas S. Der
errechnete Abstand war eindeutig falsch. Das fand der Unfallforscher Johannes Priester aus Saarbrücken
heraus. Dem hatte Thomas S. das Videoband zur Überprüfung geschickt. Die Polizeidirektion Hannover
gab den Fehler zunächst nur widerwillig zu, erinnert sich der Unfallforscher: „Ich habe damals, Ende
Juli 2004, mehrfach mit der Polizei telefoniert, und erst im letzten Gespräch wurde dann seitens der
Polizei eingesehen, dass hier ein Messfehler vorliegt.“


Der Fehler im System

Kein Einzelfall, wie unsere Recherchen ergaben. Das fehlerhafte Auswertungsverfahren wurde bei
der Polizei Hannover jahrelang angewendet, gibt der Leiter des Zentralen Verkehrsdiensts Hannover,
Polizeioberrat Ulrich Knappe, zu: „Es geht hier um Verfahren, die zwischen 2001 und 2004 betrieben
worden sind, und im Mai 2004 war das letzte Verfahren, das wir diesbezüglich eingeleitet hatten. Da
ist im Juli 2004 im Rahmen einer Begutachtung festgestellt worden, dass hier ein Fehler vorliegt,
was natürlich daraufhin hier ein Stopp dieser Auswerttechnik nach sich zog.“

Warum aber wurde dieser Fehler nicht früher bemerkt? Erklärungsversuche von Polizeimeister
Mathias Belitzki, vom Zentralen Verkehrsdienst Hannover: „Ja, es ist sehr unglücklich. Ich denke,
wenn wir mehr Informationen über die Bedienungsanleitung gehabt hätten, dann wäre dieser Fehler
vielleicht nicht passiert. In der Bedienungsanleitung gibt es leider dazu gar keinen Hinweis.“

Letztlich also nur ein bedauerliches Versehen? Einfach Pech für die betroffenen Autofahrer?
Mathias Belitzki, Polizeimeister beim Zentralen Verkehrsdienst Hannover: „Ja, ein wenig Leid
tun sie mir schon. Als Polizist muss ich sagen, mir wär es schon recht, wenn eine Aufarbeitung
durch die Bußgeldstellen und Staatsanwaltschaften erfolgen würde. Die sind allerdings Herr des
Verfahrens und haben dann natürlich weiter zu entscheiden, wie so ein Vorgang bearbeitet wird.“


Was bedeutet das für die betroffenen Autofahrer?

Ein schöner Trost für die Betroffenen, die zu Unrecht Bußgeld bezahlt und Punkte in Flensburg
kassiert haben. Aber: Welche Wiederaufnahmemöglichkeiten gibt es? Dazu könne man nichts
sagen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Man sei mit diesen Fällen noch nicht
befasst. Dafür müssten die Bußgeldbehörden erst einmal die Akten übersenden.

plusminus fährt zur Staatsanwaltschaft nach Hildesheim. Diese hat die Anklage gegen Thomas S.
vertreten. Informationen über jahrelange Messfehler der Polizei habe man nicht bekommen, heißt
es dort. Von sich aus könne man auch nichts tun.


Die Polizei wusste schon früher davon

Eine juristische Einbahnstraße für die Betroffenen. Und: Während der Die Sache mit der Bagatellgrenze[/b]

Wie aber geht es für die Betroffenen nun weiter? Gibt es Geld zurück? Werden die zu Unrecht
eingetragenen Punkte wieder gelöscht? Wie sieht es mit Schadensersatz bei zu Unrecht ergangenen
Fahrverboten aus? Dazu nochmal der Hannoveraner Stadtkämmerer Stephan Weil: „Wir werden
überall da, wo wir das rechtlich können, eine Wiederaufnahme veranlassen. Das ist nicht in allen
Fällen möglich, sondern nur da, wo wir entweder ein Bußgeld von mehr als 250 Euro haben oder
eben ein Fahrverbot.“

Da die meisten Fälle unter dieser Schwelle lagen, werden diese Betroffenen vermutlich in die
Röhre schauen. Auf hoher See und vor Gericht ist man manchmal eben doch in Gottes Hand.

Dieser Text gibt den Fernseh-Beitrag aus Plusminus vom 24.05.2005 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
__________________________________________________

[image]http://img239.exs.cx/img239/7717/pleite1rl.jpg[/image]

Sanierung des Haushaltsdefizits ???

… was mich dazu wundert, ist die Tatsache, daß Messungen auch und vor allem dort vorgenommen
werden, wo nicht immer ein unmittelbarer Gefahrenschwerpunkt besteht. Und was mich zusätzlich
irritiert, ist ebenfalls der z.T. gefährliche Zustand mancher Strecken, sei es nun durch Schlaglöcher,
Fahrrinnen, Bitumen und Rollsplit - aber dafür ist die Polizei ja nicht zuständig, also braucht SIE das
ja nicht zu interessieren. Insbesondere den Punkt der Vorteilsbeschreibung des Messgerätes: „Kein
aufmerksamer Messbetrieb nötig“ - halte ich aber doch für sehr fragwürdig. Egal, der Staat ist Pleite
und neue Einnahmequellen müssen eben erschlossen werden, wenn sonst schon nixx mehr geht!

Nichts desto trotz bin ich für ein vorausschauendes, rücksichtsvolles und verantwortungsbewußtes
Miteinander aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr, auf Nummer Sicher für ALLE sozusagen.
Ich bin ebenso der Ansicht, daß Alkohol am Steuer, Medikamente, Drogen, Handys sowie gefährliche
Raserei aber auch und gerade mängelbehaftete Kfz. und sonstige Ablenkung am Steuer etc. durchaus
verkehrsgefährdende Risiken beinhalten, die es zu unterbinden gilt, denn da sprechen die Unfallzahlen
letztlich eine klare Sprache in absoluten Zahlen - und es sich nicht die MOTORRADFAHRER, die die
meisten Unfälle auf Deutschlands Straßen für sich verbuchen müssen!

Have a nice day!
chris-XX

Ergänzungsinfo!


Nachtrag: Hier in der Plauderecke habe ich im Beitrag » Wegelagerei bereits einige Informationen gepostet. [image]http://img116.exs.cx/img116/2742/besserwessi5ij.gif[/image]

Alleine nur mit dem Frontfoto kommen die so schnell nicht auf dich.Und von einen vorbeifliegenden Motorrad aus dem blitzenden Auto heraus die Nummer abzulesen,sollte als durchaus schwierig gelten.Bleibt nur,die 3 Monate abzuwarten.Die Chancen,dat nix passieren wird,stehen aber deutlichst hoch!

schönes WE

franx