Helmpflicht auf Motorrädern nach ECE

Hallo Leute,
bin quasi ein „Neuer“ und muss daher mal mit einer evtl schon öfter behandelten Frage nerven, deren Beantwortung mir durch eine schlichte Suche nicht gelungen ist.

Beim Mittagessen haben heute Kollegen und ich diskutiert, ob es nach wie vor Plicht ist, Helme nach dieser ECE Prüfnorm zu tragen, oder ob „Pickelhauben“ auch wieder erlaubt sind.

Wie ist eure Meinung? Wie ist die Gesetzeslage?
Das geprüfte Helme sinnvoller sind, ist mir klar. Es geht ums Grundsätzliche.

Grüße MArtin

Hm,

ob es da nun sozusagen Pflicht ist, nen genormten Helm zu tragen, aber hier mal ein Absatz aus der StVO:
§ 21a StVO zur Helmpflicht

Nach § 21a Absatz 2 StVO müssen „die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen.“ So weit so gut. Eigentlich eine ganz klare Regelung. Man muß im Prinzip nur noch wissen, was denn ein „amtlich genehmigter“ Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ist. Die Antwort ist nicht ganz einfach, sie ergibt sich jedenfalls nicht aus der StVO. Der versierte Bürger/ Motorradfahrer (m/w) wird jedoch interessiert nachforschen und dann alsbald auf die Verwaltungsvorschrift zu § 21a StVO stoßen. Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a Absatz 2 StVO lautet wörtlich:

„Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind.“

Sollte man eigentlich im eigenen Interesse machen, denn im Falle eines Falles kann dir die Versicherung die zahlung verweigern, wenn du mit einem nicht ECE konformen Helm unterwegs bist und nen Unfall hast.

HF.

Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, es kommt auch darauf an, „wo“ Du welchen Helm tragen willst (hähä, natürlich auf’m Kopp, logo ) .

Generell, „Pickelhauben“ sind europaweit nicht nur wegen ihrem geschichtlichen Hintergrund völlig unchick, genauso wie Bauarbeiter-, Bergsteiger- und die immer noch beliebten Wehrmachtshelme.
Also praktisch alle Helme, die nicht zum Motorbiken gefertigt wurden.

Für den §21a der StVO ist eine Ausnahmeregelung in Kraft.

In Deutschland dürfen, halbwegs legal, zur Zeit auch noch Helme getragen werden, die in Urzeiten nach der DIN-Norm 4848 gefertigt wurden.
Diese Norm stammt aus dem Jahr 1970.
Daher wird in Deutschland noch so manche altertümliche Plastikhaube geduldet.
(Diese Ausnahme resultiert aus bürokratischen Hindernissen, die eine „Harmonisierung“ deutschen- und EU-Rechts verhindert, einfach ausgedrückt.)
Bei Nichtgefallen seitens der Ordnungsmacht wirst Du maximal mit einer mündlichen Verwarnung versehen und dem Hinweis, sich endlich einen zeitgemäßen Kopfschutz überzuziehen.
Erfahren aus mehreren Gesprächen mit Angehörigen des Vereins der grünen Kellenschwenker.

Wo die Ordnungshüter in D gemeinhin autoritärer agieren, ist bei Kopfschmuck in Form einer „Braincap“ oder ähnlicher Derivate aus der Trinkschalenabteilung, etwa wie die bei Historicfans so beliebten „Cromwell“-Mützjen.
Bei Verwendung solcher Helmattrappen und Unfällen mit Kopfverletzungen werden auch die Versicherungen bockig, da geht 's ziemlich sicher vor den Kadi. Die verweigern dann Schadensersatzforderungen.

Die Sachlage verkompliziert sich noch etwas, wenn Du ausserhalb der Grenzen von Deutschland unterwegs bist.

Scheinbar entdeckt gerade Italien seit einiger Zeit die Werte preussischer Tugenden für sich und versucht, den Einwohnern und Besuchern des Landes ihre Disziplinlosigkeiten auszutreiben.
Durch strikte Kontrolle von so manchen Ver- und Geboten.

Im Strassenverkehr achten die Carabinieri verstärkt auf die Einhaltung der ece-Norm(en).
Manche Helme die in D zulässig sind oder schlicht geduldet werden, bekommen in I die rote Karte, der (Bei)Fahrer natürlich gleich mit.
Fahrer haften übrigens für den Beifahrer.

Gerüchte sprechen von Knollen in Höhe von 68 Eurösjen,- und jetzt kommt’s,- das Bike wird für 30 Tage aus dem Verkehr gezogen.

Beispiel:
Der „the rat“-Helm von Detlev Louis in der älteren Version ohne die ece-Normung verpflichtet zum 1-monatigen Absteigen, die neuere Ausführung bleibt unbeanstandet.
Zu unterscheiden am eingenähten „e“-Zeichen.
(Wobei ich von diesem Helm nicht weiss, welcher „e“-Norm er eigentlich entspricht.)

Übrigens hat der ADAC auf seiner HP in meinen Augen einen ziemlichen Kappes veröffentlicht.

Zitat:
„Die italienische Polizei achtet sehr genau darauf, dass der Helm der überall in den EU-Ländern vorgeschriebenen DIN-Norm entspricht.“

Seit wann ist eine „DIN“-Norm in EU-Ländern Vorschrift ??
Das ist eine rein deutsche Normierung und juckt keinen ausländischen Polizisten.

Ich bin in dem Glauben, daß sich die Damen und Herren Ordnungshüter an den ece-Vorgaben seit 1990 orientieren (also ab „ece 22 - 02“).

Ein weiterer mir bekannter Sonderfall ist der Kopfschutz beim organisierten Motorsport im DMSB.

Zitat aus der HP vom „automobilclub münchen“:
Für den Sporteinsatz sind die Versionen ECE 22-04 und -05 uneingeschränkt gültig, von der Version ECE 22-03 nur noch die Helme, die auf der DMSB – Liste aufgeführt sind.

Hupps,…wurde etwas länger, das Posting.



Heftige Sache, da wird der Italien-Urlaub länger als gedacht !!

HF.

Hallo zusammen,
bin neu hier und hab da mal ne frage zu diesen Braincaps
mich hat vor kurzer Zeit ein Bull… ähm… netter polizist mit meinem Motorrad angehalten und mich darauf aufmerksam gemacht das dieses Braincap (was ich mir erst 2 Stunden vorher gekauft habe) nicht zulässig wäre und ich ein Bußgeld von 15 Euro zahlen sollte.
Da ich das Motorrad gerade von meinem Vater bekommen habe und ich sehr unsicher wahr bezahlte ich die 15 Euro. Danach fuhr ich zum Händler und wollte den „„Helm““ umtauschen.
Der Verkäufer meinte aber das ich diesen Helm hier in Deutschland tragen dürfe auch ohne ECE-Norm.
Daraufhin bin ich zu dem netten Polizist und habe im diese Sache erklärt aber er bestand auf sein Recht und meinte das diese Helme hier verboten wären. Ich hatte das gefühl das seine Kollegen nix dazu sagen wollten und jeder sehr unsicher wahr etwas zu diesem Thema zu sagen. Es geht mir schon gar nicht mehr um die 15 Euro sondern ums prinzip. das so eine schale nicht „„Sicher““ ist weiß ich ja selber , das habe ich auch schon hundertmal im Netz gelesen. Ich frage mich nur hat der Dorfbu… wirklich Recht??? oder versucht er sich aufzuplustern und seine „„Macht““ zu zeigen ?
Stimmt das und was kann ich jetzt machen.
Habe schon alles im Netz durschsucht …
und bin zwar nur auf diesen Link aufmerksam geworden.

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aber das ist doch kein Gesetz ???
das ist doch nur ein Gutachten…!!!
oder sehe ich das falsch ???

Bitte helft mir …

Thx im vorraus und
Gruß fum Plateleje

Hallo Plateleje oder so…


mal abgesehen davon daß deine Braincap eher was für brainless user ist…

Darf dir der Polizist keine Strafe dafür geben.
Laut deutscher Rechsprechung darfst du mit allem, was einem Helm auch nur ähnlich sieht herumfahren…und wenns ein Kochtopf mit angebrachtem Kinnriemen ist…!!

Allerdings ist das ganze nicht so ganz trivial.

Prinzipiell sind zwar nach §21a der STVO Helme die nicht „amtlich geprüft“ sind verboten…jedoch durften diese bis dez. 1992 weiter verwendet werden.

Wortlaut
[quote]
Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 3, die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden.
[/quote]


…aber dieser Passus mit dem datum wurde später in einer Änderungsverordnung gestrichen und man hat vergessen eine neue Nachfrist für die „althelme“ zu setzen (Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481) )

Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind.

Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.



Da haben sich die Herren Paragraphenreiter selber ein Ei gelegt…

Hallo Oelfinger,
wegen meinem Namen … ich bin aus dem Kölner Eck da bedeutet das Fliesenleger (Plattenleger)
Naja vielen Dank schon mal für deine schnelle Antwort
aber diesen § habe ich dem Polizisten auch vorgelegt und er hat davon nix wissen wollen und hat sich immer wieder auf ein neues „„Gesetz““ und dieses sogenannte Gutachten berufen das anscheinend keiner kennt ausser er. der lässt sich davon nicht abbringen.
habe aber auch keine Lust mit dem Motorrad und dem helm unsicher durch die gegend zu fahren und darauf zu warten das der Bu…e wieder irgendwo steht und mich anhält
das beste kommt ja noch der hat mir auf der Wache gedroht falls er mich mit dem Helm sieht er mich anzeigen würde. ich soll doch direkt mit dem Helm an der Wache vorbeifahren das ginge schneller. :Legende_2
Also wie gesagt ich lese zwar überall das ich diese dinger fahren darf aber er sagt :1848 !!!

Was mach ich denn jetzt , das ist doch nicht normal :Legende_4

Gruß de Plateleje

Wenn du magst, fahr zu dem hin … (O;
Zu 95% wird er den Anzeigeblock stecken lassen. (Er weiß, dass er damit nicht durchkommt. Genauso wie z.B. eine Auspuffbeschlagnahmung ohne Einwilligung des Eigentümers unzulässig ist.)
Sicher juckt es die „Regelungswütigen“ hierzulande etwas, wenn sich solch ein „Helmlanarchismus“ in Deutschland breit machen konnte (EU sei dank?), aber wie schon Ölfinger gesagt hat, irgendwie und irgendwo hat man sich da ein Ei gelegt bzw. mußte eine Kröte schlucken.

Laut meinen Informationen kann man sich wirklich fast alles aufs Ei setzten, es muß nur „geeignet“ sein … (Dehnbarer Begriff.) Aber alles, was „irgendeine“ Motorrad-Prüfnorm hat, (Egal aus welchem Land und aus welcher Zeit) ist schon mal top-tauglich - für die Bullerei … (~;

Gruß



Ah…das erklärt den Nick, wieder was gelernt…

Also…du kannst dem Polizisten schwarz auf weiss mit § und schlachmichtot alles erklären und er verneint??

Dann soll er doch bitte Ross und Reiter nennen!!!

Dann soll ER doch mal schwarz auf weiss beibringen, daß es anders ist.

Persönlich würd ich zwar nich wegen 15 Öre nen Rallo machen…
Aber wenn das ne kleine Gemeinde ist, und du Gefahr läufts dem netten Menschen des öfteren über den Weg zu laufen, dann würd ich das schon versuchen zu klären!!!

Vielen Dank für Eure Hilfe :thanks:
Werd mal schauen was ich mache und werde Euch auf dem laufendem halten was es mit dem „„netten““ :cop: und mir gegeben hat … :00000016


de Plateleje

Hallo zusammen …

nach langem hin und her mit Anwalt,Polizei und Zeitschrift mopped
ist folgendes herausgekommen :

[image]http://www.freundschaftsbund.de/bilder1/diverse/Helmartikel[/image]

also darf die Polizei doch abkassieren


Gruß de Plateleje

Tja, durch Deine gerichtsbelegte Hartnäckigkeit hast Du Dir jetzt sämtliche braincapbetopfte Poserkistenwundrutscher zum Feind gemacht.
Jetzt gibt’s keine Nachsicht und Ausreden mehr bei Kontrollen, endlich hat die Ordnungsmacht eine definierte Handhabe.