Unfall in Italien - wer hat Erfahrung und kann helfen?

Guten Tag Gemeinde!

Ich bin neu im Forum und kenne mich leider noch nicht so gut aus.
(Also bitte verzeiht wenn ich was falsch mache)

Ich bin auf der Suche nach Leuten die mir aus Erfahrung vielleicht mit ein paar Tips helfen können.

Im August 03 hatte ich einen Unfall mit meinem Bike in Italien. Fast neue BMW R1150RT Totalschaden und leichter Körperschaden. Die Schuldfrage war eindeutig und wurde auch von der Versicherung/Verursacher nie angezweifelt.

Jetzt nach über einem Jahr mit teils böswilliger Verzögerung hat die Versicherung den Schaden reguliert, jedoch völlig unzureichend.
So weigert sich die Versicherung z.B. das Unfallgutachten von fast 800 Euro zu bezahlen, ebenso gibt es keinen Zins- bzw. Nutzungsausfall, keine Entschädigung für die Ferienwohnung (Unfall geschah am 1. Urlaubstag und ich mußte den Urlaub dann abbrechen) sowie keine Erstattung für nachweisbare Telefon und Portokosten.
Der Hammer ist meine Schutzbekleidung. Die mußte ich an eine deutsche Versicherung (sollte im Auftrag der italienischen Versicherung den Schaden regulieren) einsenden. Jetzt erstatten sie mir aber nur einen lächerlichen Teilbetrag (ein Teil überhaupt nicht) und auf meine mehrmalige Aufforderung mir meine Sachen zurück zu geben heißt es jetzt, die Kleidung wäre schon entsorgt worden. Ich betrachte die Sachen aber nach wie vor als mein Eigentum (Restwert!?) und kann nicht glauben das die Versicherung das machen durfte?
Mein Anwalt zeigt leider nur wenig Interesse mir weiterzuhelfen und ich fühle mich hier mächtig über den Tisch gezogen. Kann ich eine Anzeige wegen Unterschlagung gegen die Versicherung machen?

Gibt es im Forum jemanden der ähnliche Erfahrung gemacht hat? Oder gibt es vielleicht einen Rechtsanwalt mit Herz für Motorradfahrer der mir einen Tip geben kann? Ich wäre für jede ehrlich gemeinte Hilfe sehr dankbar.

Gruß

Ansgar

Servus,
falls die schleppende Abwicklung wirklich mit Deinem Anwalt zusammenhängt, dann wechsle die Kanzlei. Dein neuer Anwalt fordert die Unterlagen beim alten ab und weiter geht’s.
Mit dem neuen Advokaten kannst Du natürlich auch gleich die Nachlässigkeiten des alten Paragraphenjockeys besprechen.
Der sagt Dir dann auch, ob und wie derjenige für unnötig entstandene Kosten etc. haftbar zu machen wäre.

Ansonsten wende Dich an die Verkehrsopferhilfe in Hamburg, Tel: 040/30 18 00.
Das ist ein Verein der deutschen Autohaftpflichtversicherer, der bei Problemen mit der Schadensregulierung innerhalb der EU weiterhilft.

Hi Ansgar!

Ich kann Dir nur zum Thema Anwalt raten: ist das Vertrauensverhältnis zerstört, so wie es aus Deinen Zeilen rauszulesen ist, dann kannst Du dem jederzeit das Mandat kündigen. Eine Rechnung wird er trotzdem stellen, da kommst Du nur schwer drum herum. Dir bleibt dann der Weg zur zuständigen Anwaltskammer und einer Beschwerde dort. Finanziell wird Dir das mit grosser Wahrscheinlichkeit nichts bringen. Eventuell hat der betreffende Anwalt dann standesrechtlich einige Probleme wegen Deiner Beschwerde …

Andererseits brauchst Du ganz offensichtlicht einen engagierteren Anwalt - also wechsel Deinen Interessenvertreter. Solltest Du keinen besseren Anwalt kennen, dann lass Dir vom ADAC einen in Verkehrsrecht erfahrenen Mann in Deiner Region empfehlen, am besten einen mit Erfahrung bei Regulierung in Italien.

Viel Erfolg wünscht Dir

Volker

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« Jurisprudenz »


hallo Ansgar,

… eigentlich wollte ich heute gar nixx posten - ABER:

Zuerst kann ich DIR mal eine gute Kanzlei empfehlen: www.kanzlei-poppe.de - die hängen
sich richtig rein. Kannst alternativ auch beim ADAC - da Auslandsunfall anfragen, ob Dir
dort jemand genannt (nicht empfohlen) werden kann. MOTORRAD nannte im Fall von
Joachim Scheffler immer wieder Jürgen Lachner aus Hanau (www.fleischmann-und-partner.de)
Scheint mir auch sehr engagiert pro Biker.

Den EIGENEN Erfahrungen von Volker mit der BSE-Orange ist nixx hinzuzufügen, außer daß er einfach
nicht so richtig schnell die Kurve beim Durchblick bekommt. In jedem Fall weiter so, dann wird das noch
was mit dem Verständnis durch vollumfängliches Begreifen. Aber er übt halt immer noch …

Ansonsten guckst DU:



DO IT YOURSELF

Versicherungen müssen nach einem Verkehrsunfall Reparaturkosten
ohne Abzug des Restwerts bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
erstatten.

Allerdings dürfen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert
nicht übersteigen, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied.
(Az: VI ZR 393/02)

Wer ein Bike beschädigt, muss die Nettokosten für eine fachgerechte
Reparatur ersetzen, auch wenn der Geschädigte auf die Reparatur
verzichtet. Hat der Geschädigte das Mopped selbst repariert, besteht
der Anspruch unabhängig davon, ob die eigenhändige Reparatur
fachgerecht war.

Quelle: MOTORRAD 5/2004 [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon7.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon7.gif[/image]

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Was muss die Versicherung zahlen?

Ist eine Kombi nach einem unverschuldeten Unfall hinüber, ist Ersatz
fällig und nicht nur zum Zeitwert. Nach dem Schadenersatzrecht ist
ein Geschädigter so zu stellen, als habe das schädigende Ereignis
nicht stattgefunden (§249 Abs.1 BGB).

Aus einem Unfall soll aber auch kein Vorteil gezogen werden. In manchen
Fällen, beispielsweise beim Ersatz einer alten durch eine neue Auspuffanlage,
ist ein Abzug „neu für alt“ anzurechnen, die so genannte Vorteilsausgleichung.
Voraussetzung für diesen Abzug ist aber, dass eine messbare Vermögens-
vermehrung eingetreten sein muss, der Geschädigte also wirtschaftlich nach
dem Unfall besser gestellt ist.

Anders ist es bei Schutzkleidung, die ausschließlich der Sicherheit dient.
Wird diese beschädigt und ausgetauscht, tritt keine Vermögensvermehrung
ein (AG Lahnstein, Urteil v. 31.08.199. Bei Motorradfahrern ist dies der Helm,
Handschuhe, Stiefel und Kombi.

Der Grund ist einfach. Sinn und Zweck ist nur der Schutz. Dieser und nicht die
Bekleidung selbst muss wieder hergestellt werden. Das Amtsgericht Bad Schwartau
(DAR 1999, 45 hat entschieden, dass für einen dreieinhalb Jahre alten Motorradhelm
und eine zwei Jahre alte Motorradjacke kein Abzug neu für alt vorzunehmen ist, da
kein kontinuierlicher Wertverlust durch das Alter eintritt. Durch den Ersatz kommt es
deshalb auch nicht zu einer Vermögensvermehrung.

Etwas anderes gilt bei sonstigen Kleidungsstücken, etwa einer Jeans. Hier handelt
es sich um ein der Abnutzung und Mode unterworfenes Kleidungsstück, für das nur
der Zeitwert zu ersetzen ist.

Quelle: Ralph Andreß, Rechtsanwälte Herrmann, Gass & Kollegen in Heilbronn (www.kanzleihga.de)
aus der Zeitschrift Motorrad, Ausgabe 17/2004, Seite 63. [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon7.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon7.gif[/image]

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… eins noch, für die erlittenen Körperschäden - solltest DU auf KEINEN Fall irgendeine Form
von Erklärung unterschreiben, die spätere Schmerzensgelder durch Folgeschäden ausschließt !!!
Also keine EINMALZAHLUNG z.B. aus derzeitigem Geldmangel gegen einen Folgeschadenverzicht
akzeptieren. DU weißt ja nie was noch kommt oder kommen könnte.

Herzlichen Info-Gruss
chris-XX

PS. … und das die Versicherungen untereinander abwickeln ist Usus - das heißt TEILUNGSABKOMMEN.

[image]http://img74.exs.cx/img74/3950/mad.jpg[/image]


« Dolce Vita ??? »

… fällt mir ja gerade erst auf: ITALIEN. Also kurz vor Neapal sozusagen !!! [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon10.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon10.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon10.gif[/image]
Lieber Ansgar, lass Dich halt nicht so leicht aus dem Konzept bringen und
juristische Anfragen kosten hier nixx:

www.heise.de - www.jurathek.de - www.123recht.net - www.recht.de - www.online-recht.de

Herzlichen Gruss
chris-XX

PS. … SCHEISSE, was bin ich heute faul. MEGA-FAUL sogar. Kein Bock auf Stretch irgendwie. Niente. [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon6.gif[/image] [image]http://forum.motorradonline.de/images/icon/icon6.gif[/image]