Kleinmotorrad und nach 10 jahren.....

Hallo erstmal!

Nun meine frage ist eigentlich recht einfach aber doch schwer rauszufinden,nun zu meinem Problem.

Ich habe mit 16 einen KM Führerschein gemacht und natürlich auch wegen dem umstieg auf die Grossen ohne einen neuen Schein machen zu müssen aber alls ich 18 wurde hies es aufeinmal geht nicht mehr obwohl es mir gesagt wurde damals (ich weiss ist schon länger her) mit 18 dachte ich mir die können mich mal ich bezahle nicht schonwieder für das selbe nur das ich Motorrad fahren darf,jetzt reut es mich.

Ich habe mal bei mir auf der BH nachgefragt und sie sagten mir es geht nicht, kann das den wirklich sein oder habe ich irgendwie anspruch darauf da ich ja alles eigentlich schon hintermir habe oder gibt es eine andere möglichkeit ausser denn schein nochmal zumachen und wieder 1000€ zubezahlen?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen oder hatt das selber schon mitgemacht danke.

wird schon recht haben.
Ich schätz amal, du bist Jahrgang 1974 oder so.
Bei den 1976ern wars definitiv so, dass die den AK nicht auf A bzw AL umschreiben lassen konnten, sondern den ganzen Tanz nochmal machen mussten. UND dann auch noch die praktische Prüfung, damit man mit mehr als 27PS fahren darf.

ne bin 79er G aber komisch ist habe auch einen stempel im Führerschein bei A allerdings mit beschränkung auf 50ccm :frowning: nun und was noch komisch ist alle wo 78er sind die haben ihn noch umgeschrieben bekommen kann das sein?

eigentlich net.

A Freund von mir is 76er, bei dem wars schon nimmer drin.

Nur so nebenbei…
Also ich kenn eine Person Jahrgang 78 mit KM-Schein der hat im Jahr 2002 oder 2003 den Führerschein umschreiben können!!
Ich glaube das hängt von der BH ab wo man hingeht bzw vom Bearbeiter am Schalter :-0
 
Ich (Jahrgang 76) widerum hatte die größten Probleme meinen AL im Jahr 2002 auf A umschreiben zu lassen, mußte mir von einen anderen BH die Gesetzesblätter holen und damit zu meiner zuständigen BH gehen, dort habe ich einen riesen Wirbel gemacht und dann ist es erst gegangen :slight_smile:

ich nehm mal an du bist aus deutschland ?
weil in oesterreich gabs vor ewigkeiten den AJ schein …
da hat man aber mit 18 nix umschreiben lassen muessen :wink:

Mindestalter:

[ul][]18 Jahre (vollendet) für die Klasse A, eingeschränkt auf die Vorstufe A
[
]21 Jahre (vollendet) für die Klasse A (ohne Vorstufe A)
[/ul]

[ul][]Zwischen 16 und 24 (vollendeten) Jahren ist beim Lenken eines Motorfahrrades (Klasse L1e) ein Mopedausweis erforderlich.
[
]Ab der Vollendung des 15. Lebensjahres hat die Fahrschule oder der zur Ausstellung von Mopedausweisen ermächtigte Verein von Kraftfahrzeugbesitzern bei Vorliegen der Voraussetzungen und Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten den Mopedausweis auszustellen.
[*]Ein Mopedausweis ist nicht erforderlich, wenn der Lenker im Besitz einer Lenkberechtigung (Führerschein) ist.
[/ul]
Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ist nur mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse oder Unterklasse, in die das Kraftfahrzeug fällt, zulässig. Es ist daher bei Strafe und Zwangsmaßnahme verboten, ein Kraftfahrzeug ohne entsprechend gültigen Führerschein zu lenken. (Die Beschränkung der Vorstufe A auf Leichtmotorräder ist zu beachten!)
Vorstufe A beschränkt die Lenkberechtigung für die Klasse A auf das Lenken von Leichtmotorrädern. - Stufenführerschein für Motorleistung bis 25 kW (34 PS) - Vor dem vollendeten 21. Lebensjahr darf ein Führerschein für die Vorstufe der Klasse A nur befristet auf 2 Jahre ausgestellt werden. Die Vorstufe A darf auch ab 21 erworben werden.
Die Aufhebung der Einschränkung der Lenkberechtigung für die Klasse A auf die Vorstufe A gilt ebenfalls als Ersterteilung für die Klasse A und unterliegt den Bestimmungen über den Probeführerschein, es sei denn, die Probezeit ist auf Grund der Erteilung einer Lenkberechtigung für eine andere Klasse bereits abgelaufen.
Umtausch und Berechtigungsumfang für die Lenkberechtigung AL (alt) und AK :

[ul][]Für den Führerschein der Gruppe AL (alt) wird eine Lenkberechtigung für die Klasse A erteilt.
[
]Personen, denen eine Lenkberechtigung für die Vorstufe A auf Grund einer Lenkberechtigung der Gruppe AL erteilt wurde, ist auf Antrag die Lenkberechtigung für die Klasse A zu erteilen. In den Führerschein sind alle bisherigen Befristungen, Beschränkungen, Auflagen und dergleichen einzutragen.
[/ul]

  • Für den Führerschein der Gruppe AK (Kleinmotorräder bis 50 ccm Hubraum und Höchstleistung von 5 kW) wird wegen Entfall dieser Fahrzeuggruppe, in die Rubrik der Vorstufe der Klasse A des Führerscheines ein Zahlencode eingetragen.

Eine vorgezogene Lenkberechtigung L17 (Vollendung des 16. Lebensjahres - Beginn der Ausbildung) gibt es nur für die Klasse B! Ab 1. März 2006 darf ein Bewerber um eine vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B die theoretische und praktische Ausbildung für die Klasse A in einer Fahrschule mit dem vollendeten 16. Lebensjahr beginnen. Die praktische Fahrprüfung für die Klasse A darf erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden. (Mindestalter - vorläufiger Führerschein)
Klasse B erweitert auf Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm bei einer Motorleistung bis 11 kW (15 PS).
Der Lenker muss

[ul][]seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B sein,
[
]sich nicht mehr in Probezeit befinden und
[*]praktischen Unterricht (6 Stunden Fahrübungen) im Lenken derartiger Krafträder nachweisen.
[/ul]
Die erweiterte Lenkberechtigung ist auf Antrag im B-Führerschein einzutragen (Zahlencode 111) und gilt nur für den Verkehr in Österreich und in jenen Staaten die diese Berechtigung anerkannt haben.
Dzt. nur Italien (I) und Luxemburg (L)!
Der Antragsteller hat den Antrag bei einer Führerscheinbehörde seiner Wahl einzubringen.

Also was ich mich noch erinnere war der Führerschein den man umschreiben konnte die Klasse AJ. Danach kam (so wie ich hatte) der AK. Ich durfte den Motorradkurs und den allgemeinen STVO Kurs in der Fahrschule schwänzen, den Rest aber nochmal machen. Was bei mir mit LKW und Hänger sowieso schon wurscht war.
 
Also hattest AJ oder AK?
 
sincerly…
 

ises schon so, dass wenn du B hast und a nachmachst, du die allgemeine theorie nicht mehr machen musst, sondern nur mehr A-spezifisch. erspart viel zeit und lernen.

Allso erstmal danke an alle ich werde mich jetzt mal direct an die BH nochmals wenden,denn ich finde es eigentlich eine frecheit das ich nochmal 1000€ bezahlen soll nur das ich das bekomme was ich ja eigentlich schon einmal gemacht habe :face_with_diagonal_mouth: naja mal schauen ich werde es hier wieder neiderschreiben was rausgekommen ist morgen.

Hallo,

Ich bin auch ein 73er, der Mai 1990 den AJ gemacht hat.
Ein Umschreiben mit 18 Jahren war nicht notwendig, sonder man hat sich am 18 Geburtstag gleich auf eine 1100er gesetzt (war nur ein Eintrag im FS: beschränkt auf 50ccm bis XXXX).
Ich muß einer der Letzten gewesen sein die den AJ gemacht haben.
Ein Freund von mir hat zwei Monate später mit dem Schein angefangen und bei ihm war das nicht mehr möglich.

Über die Sinnhaftigkeit lässt sich streiten; ich bind froh das andere Regelungen folgten;

Früher soll es ja wirklich so Deppen gegeben haben die dann direkt von einer RV50 auf eine GSX1100F umgestigen sind nur um des Radl gleich unter dem nächsten Opel zu versenken (…hmmm… war damals ned meine beste Idee… das GSX-Sonderangebot von einen Freund zu kaufen…)!!!

LG
Flup

naja mir gings eigentlich ums Geld :wink: aber ist ja egal jetzt muss 2 theorie Stunden absolvieren und 12 fahrstunden machen und natürlich Prüfung kostenpunkt 1038€ eigentlich eine Frechheit meiner Meinung nach aber was will man machen.

Ich selber will mir max. eine 750er zulegen am anfang wollte zuerst mal nur eine 250er gg aber hatt man mier gleich wieder ausgeredet naja ich weiss nicht ob das so schlimm ist eine kleinere zu fahren,aber ich denke sie werden schon recht haben aus erfahrung.

Danke an alle für die Hilfe mfg