Probekennzeichen?

Hallo, weiß jemand wo man sich Probekennzeichen ausborgen kann bzw. gibt es Kennzeichen auf befristete Tage?

Versicherung notext :slight_smile:

Blaue Nummer einer Werkstatt? n.t. .

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[url=http://www.arboe.at/probefahrt-kennzeich+M54a708de802.html]http://www.arboe.at/probefahrt-kennzeich+M54a708de802.html[/url]



Probefahrt : KFG §§ 45, 46
Ein Motorrad mit einem Probefahrtkennzeichen (blau) darf auch von einem Kaufinteressenten gelenkt werden. Die Probefahrt eines Kaufinteressenten kann auch gleichzeitig der Überstellung oder Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen. (Vor der Probefahrt den Selbstbehalt der Kasko-Versicherung beachten!)
Der Bewilligungsinhaber hat einen genauen Nachweis über die Verwendung des Probefahrtkennzeichens zu führen.


Überstellungskennzeichen (grün) werden nur gegen Erlag einer kostendeckenden Benützungsgebühr und einer angemessenen Sicherstellung (Kaution) zeitlich befristet, höchsten jedoch 3 Wochen, ausgegeben. (Überstellungsfahrtschein)

MfG, Heinz

für die Tipps, werd mal in eine Werkstatt schauen und fragen ob man sichausborgen kann.

in der werkstatt deines vertrauens

Seas!
Kommt drauf an wofür du die Taferl brauchst.
Probefahrtkennzeichen dürfen nur im Sinne des §45 KFG verwendet werden. Jede andere Art der Verwendung ist verboten und strafbar.
Ich meine damit, der Charakter einer Probefahrt muss gegeben sein.
„Befristete Taferl“ gibt es in diesem Sinne nicht. Es gibt sog. Überstellungskennzeichen (grün), die aber nur für bestimmte Zwecke ausgegeben werden (wichtige Gründe). Den Zeitraum der Verwendung kannst du selbst bestimmen. Je länger, desto teurer!
 
Dann gibt es noch die blauen Taferln mit einer roten Jahreszahl (zeigt das Jahr der Gültigkeit an). Meist sind sie auf 1 Jahr befristet (gern bei Ausländern und Asylwerbern!!).
Letztere beiden sind BH-Angelegenheiten und mittels Antrag auszustellen.
 
Aber wie gesagt, es kommt darauf an, wofür du die Kennzeichen benötigst, dann kann man mehr dazu sagen.
 
Linke Hand zum Gruss
 
RRBueller

hab da mal ne frage: wie siehts denn aus wenn man mi blauen kennzeichen die eigetlich so breit sind also fürn auto halt fährt?? is das ein problem? gibts auch extra für motorräder blaue taferl also in der form?? zweizeilig?

MFG
saffy

selbstverfreilich gibts 2 zeilige blaue kennzeichen :wink:

Seas !
Ein- oder zweizeilig spielt keine Rolle, hängt vom jeweiligen Händler ab, welche Kennzeichen er beantragt hat. Reine Motorradhändler haben sicherlich zweizeilige Kz.
 
Dem Probefahrkennzeichen und dem Gesetzgeber ist es egal auf welchen KFZ  es montiert ist. Bei einzeiligen Taferln musst du eben mehr auf die Besfestigung achten.
 
Das ist ja der Vorteil der blauen Taferln, sie gelten für alle Fahrzeugarten, wenn die bereits erwähnten Punkte gemäß § 45 KfG erfüllt sind.
 
Schönen Saisonstart
 
RRBueller
 

Achso? Das heißt wenn jmd ein blaues Taferl 1zeilig f. Autos hat kann er dieses auch auf ein Motorrad montieren und es ist legal?
Und was ist jetzt wenn dieser besagte jmd ein Motorrad privat verkauft, dürfte ICH - als Käufer - diese blauen Taferl dann zur Probefahrt benutzen?

Hintergrund der Geschichte: Ich bin - wie man es an den Postings sieht - neu hier. Drum mal ein dickes Hallo! Und ich hab mir vergangenen Samstag ein Motorrad (Bandit 600 um 3.500€) angeschaut. Der Besitzer meinte es wäre alles top bei dem Bike drum auch so teuer. Meine mitgebrachten Fachmänner (ein Biker und ein Mechaniker) waren da jedoch anderer Meinung und der Biker meinte eben da müsse man mal 140 oder so fahren bzw. die Gänge ein bisschen ausdrehen können um zu schauen ob die Mofette schlängelt oder dgl. Und der Besitzer meinte nur dass zwar blaue Taferl hätte - mit denen hat er das Bike immer bewegt, er hatte es nie angemeldet - aber er diese nicht hergibt weil er die eigentlich nicht auf’s Motorrad kleben darf. Und sowieso keine Fremden Personen damit fahren lassen darf… Stimmt das oder wusste derjenige sehr wohl dass das Bike nicht top ist und hat uns das Probefahren deshalb untersagt?!

Lasse von dem Bike zwar die Finger - weil so wies aussieht ist der Rahmen nachträglich geschweißt worden. Und das auch noch schlecht. Mich würde jedoch interessieren - evtl. für die Zukunft - ob das jetzt legal gewesen wäre oder nicht (also wenn WIR mit SEINEN blauen Taferl fahren würden). Danke!

Das würd mich jetzt auch mal interessieren, da ich ja selbst 2 paar blaue taferl habe über die ich frei verfügen kann. Ist es denn nun so dass ich die einzeiligen einfach auf die vom Moppal kleben kann?

Seas Mighty !
 
Also zuerst einmal ein „Dere hier im Forum“ !!!
Zweitens, von einem geschweissten Rahmen, der eigentlich nicht von Erfinder so erdacht wurde, würde ich auch die Finger lassen. Der Preis resultiert vielleicht aus den vielen Schweissarbeiten. hehehehehe,…
 
Drittens nun zu deiner Frage.
Blaue KZ dürfen nur von dem Probefahrtkennzeichenhalter (=eingetragener Zulassungsbesitzer oder Firma) weiter gegeben werden. D.h. die Weitergabe an Dritte zum Verleih ist strafbar, damit will ich sagen, dass dem besagten Verkäufer der Bandit auch die KZ gehören müssten.
In diesem Fall darf er sie zum Zwecke der Probefahrt am Motorrad montieren und dir das Bike samt Taferln überlassen.
Die Geschichte mit der ganzjährigen Verwendung ohne Anmeldung seiner Bandit ist illegal.
 
Eine Probefahrt um eine Kaufentscheidung (wie in deinem Fall) zu treffen ist absolut korrekt und da kann dir bei einer Kontrolle bei ausgefüllten Fahrtenbuch nichts passieren. Dieser Fall und noch ein paar mehr stehen definitiv im § 45 KFG- Probefahrt. Diese Probefahrt kann bis zu 72 Stunden ausgedehnt werden !
Das zu testende Fahrzeug muss allerdings auch in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein.
Leichte und schwere Mängel sind dabei erlaubt, Mängel, die eine Gefahr für Lenker und andere Verkehrsteilnehmer darstellen sind nicht erlaubt –>in letzerem Fall dürfte dann eine Probefahrt nicht stattfinden!!! (zBsp. Blinker ausgefallen…Probefahrt ja…Gewebe am Hinterreifen sichtbar…Probefahrt NEIN !)
 
Es könnte aber auch sein, dass Besasgter eine Einschränkung für den Verwendungsbereich „seiner“ Probekennzeichen hat. Dies würde man am unteren Ende des Probefahrtsscheines (auch Zulassungsschein) bei den Anmerkungen lesen können.
 
Kurz gesagt, alle Fahrten sind legal, wenn sie in die aufgezählten Kategorien des Gesetzestextes fallen.
 
So hoffe dir damit geholfen zu haben, falls noch Fragen offen sind…einfach in die Tasten hauen !!!
 
Unfallfreie Saison 2008
 
RRBueller 

Da gebe ich doch ein gar freundliches DERE zurück! :wink:

Danke f. die Info die Taferl betreffend. Es wären seine eigenen gewesen. Wobei ich mir das Bike jedoch absolut auf gar keinem Fall kaufen werde, da mir davon dringlichst abgeraten wurde… OK, war nicht schwer mich zu überzeugen dass es nicht das ist was ich suche :wink:

Aber ich hab ja eh schon zwei andere im Auge: 99er Honda CB1000 (genial geilst das ding) und a 01er Honda Hornet 600.
Wobei ich im Moment eher zu der CB1000 tendiere… Morgen wird die Hornet gefahren, ma schaun wies dann ausschaut ^^

Man sieht sich auf der Straße.

Seas Mighty !
 
Bezüglich deines kleinen Entscheidungsproblems mit den beiden Bikes kann ich dir nur folgendes mitgeben:
 
HUBRAUM KANN DURCH NICHTS ERSETZT WERDEN, AUSSER DURCH NOCH MEHR HUBRAUM !!!
 
In diesem Sinne…
 
RRBueller
 
 

Fehlendes Hubraum wird mit Wahnsinn ersetzt :grin:

Außerdem war ich heute nicht fahrtüchtig… Woraus ich schließe dass mich die Hornet ned wirklich zaht - tuts auch nicht…
DESHALB werde ich mir am Montag wohl selbst ein Geburtstagsgeschenk machen und mir die 1000er einverleiben… Hoffe das Wetter spielt einigermaßen mit nächste Woche…

hahahahaha…ja das ist dann die Kehrseite der Medaille !!!
 
Bleibt mir nur noch „Happy Birthday“ zu wünschen übrig und viel Glück für die kommende Woche !!!
 
Linke Hand zum Gruss
 
RRBueller