Zulassungsschein - 06.06.2005 15:45

Hallo!

Frage an die Spezialisten.

Ich habe eine 1994 Harley und im Zulassungsschein sind Standgasgeräusch 101 DB und Fahrtgeräusch 0 DB eingetragen.

Bei jeder Konrolle der Polizei und beim Prüfer immer die gleiche blöde Diskussion.

Beamter: zu laut!

ich: laut ja, aber das ist ja subjektiv. was heißt zu laut?

Beamter: Entspricht nicht den Geräuschvorschriften.

ich: Welchen Geräuschvorschriften aus welchem Jahr?
In meinem Zulassungsschein sind 101 DB und keine Angabe also 0 DB bei Fahrtgeräusch eingetragen. und 101 DB Standgas sind nunmal laut. Aber deshalb doch nicht gesetzeswiedrig wenn im Zulassungsschein eingetragen oder?

Beamter: Typenschein vorweisen

ich: Muss ich doch nicht mitführen. Hab ich nicht mit.

Beamter: Auspuff hat keine E Prüfnummer.

ich: Ist ja auch eine 1994 und vor dem Oktober 1994 zugelassen und einzeltypisiert.

Beamter: ???


von meinem Freund.
Der hat eine Moto Guzzi LeMans 1 und die ist auch lauter als alle Harleys die jetzt auf den Markt kommen.
Wenn ich hinter dem nachfahre höre ich nicht einmal mehr meine Thundercat schnurren.

Die Beamten sind doch alle samt dämlich dass es ärger nicht mehr geht.
Kann dir leider nicht helfen, aber ich kann meinen Spezl ja mal fragen wie er so reagiert bei solchen aufdringelichen Kapplständern.

mfg
Horst

als ich noch meine mega scharfe und hyper geile rotax gs500 gefahren bin auch mal heim escortiert da habe ich denen dann den typenschein zeigen muessen und gut wars. iss eigentlich ein witz, verpflichtet ist man dazu natuerlich nicht.

du findest sicher einen platz auf dem dampfer wo du den typenschein unterbringst, oder?

-christian

das so a gute idee, den typenschein im (am) mopperl zu verstauen?? also falls da die dann geklaut wird freuen sich die diebe aber aufs heftigste!
a kopie lass i mir nu einreden, dass ma eingsteckt hat, aber des original??!!
lg nt

E-Prüfzeichen? Hä?
zu laut? Um wieviel denn?

Wenigstens beginnt die Diskussion dann nicht mit „da war ma jetzt aber schon ein bisserl schnell…“.

Habe die Baujahre 85, 86 und 89.
Was gehn mich diese Gesetze an???

dB statt PS!

eine kopie.

ich hab bei meiner rotax den original typenschein mitgehabt, hat ausser dem herrl eh keiner ankicken koennen.

der typ dem mein vater das moped verkauft hat, hat den (also meinen vater) tierisch zur sau gemacht hat, weil die scheinbar nicht anspringt. dem hab ichs dann gezeigt, worauf ders dann noch einen halben tag versucht hat :wink:

mein vater hat die mopette uebrigens ohne mein wissen verkauft, er hat den platz fuer die rodeln gebraucht :wink: !!

-christian

Und weil ich nie zu schnell war habns mich dann nach hin und her immer fahrn lassn.

NOCH!!

Aber die Prüfer beim Pickerl gehn ma am Sack!!!

:-))

sie gehn uns wegen zu lauter Topfe und nicht konformen Anbauteilen am O… obwohl die oft besser sind als der originale Mist der da oft verbaut wird. (orig. Harley Bremsen Z.B.) währendessen fahrn hunderte Rostlauben ausm Ausland durch Österreich.

fast täglich liest man Postings von gestohlenen Motorradln.
Und mittlerweile wird ja alles gestohlen,
Rennböckl, Nakerde, Enduros, Supermoto, nur Harleys o.ä. wird ned soo oft gfladert, wahrscheinlich weils zu schwer sind um sie schnell wegzuheben.

Was ich damit sagen will ist, dass die Exekutive mehr Energie in wiederfinden von gestohlende Bikes stecken sollte, als diejenigen abzukassieren die ihr Radl noch haben.
Sollns doch amal eine R1 in Wien abstellen mit einem Peilsender drauf, oder halt auf die Lauer legen.
Aber da stehens lieber in der KK und belästigen uns in unserer Freizeitbeschäftigung.

mfg
Horst

… schon auf die erste Kontrolle mit meiner MC 50 II. Die hat im Typenschein 71 Phon eingetragen (1971 war das noch so). Wie das gemessen wird, will ich dann sehen. ;o))))

LHG, Schlucki

musst oder net! nimm doch einfach den typenschein mit und zeig den dem kapplständer! dann sparst dir die diskussion!

mfgmax

trau mich mal, als neuling, eine weitere blöde frage zu stellen:

was hats mit der zulassung vor oktober 94 auf sich?

meine ist nämlich auch noch vor dem zeitpunkt zugelassen worden. gilt da ein anderes regelwerk? hatte diesbezüglich NOCH keine diskussionen mit der rennleitung. würde dann aber gerne richtig agumentieren, wenns mal soweit ist.
bei meiner sind übrigens 98db im zulassungsschein eingetragen. typenschein (bzw. die einzelgenehmigung) würde ich übrigens auch nicht mitnehmen!

ich kann kein problem erkennen. wenn er sagt sie ist zu laut, lautet meine antwort sofort um wieviel. bitte ihn um eine genaue angabe um wieveil sie zu laut ist und frag ihn wie er das misst.
entweder hat er ein messgerät mit oder er soll scheissen gehen. 101db sind MÖRDERLAUT. was glaubt der?

wozu einen typenschein mitnehmen. im typenschein stehen genauso 101db drinnen wie in de rzulassung. beim fahrgeräusch könnten sie statt 0 auch ‚nicht ermittelt‘ eintragen.

lg
steve

Sehe ich auch so.

Blöd is halt nur dass im Typenschein eine andere Auspuffanlage mit Nummer drin steht. Ich aber eine andere Auspuffanlage ohne Nummer fahre.

Aber den Typenschein hab ich eh ned mit (wozu auch :-)) und vielleicht reichts, mit Hinweis auf den Zulassungsschein, auch so zum weiterfahren.

sch… könnens mich sowieso tragn. Nur die Diskutiererei geht mir am Nerv.


verstehe… naja im prinzip isses wurscht, weil den typinger hat kein mensch mit. udn wenn ihm was ned passt soll er halt messen. und wenn er kein messgerät hat, hat er halt pech gehabt…

so seheh ich das. bei 101db zu behaupten die ist zu laut und dich zur überprüfung zu schicken ist gefährlich, für ihn. weil wenns okay ist verklag ich den bis ins jahr 3000. und ned vergessen, 101 db ist DOPPELT so laut wie 87 db.

ja die diskussionen sind mühsam…

hab da was ähnliches. die behörde hat vergessen beim hinterreifen einzutragen das ich wahlweise statt 180 auch 190 fahren darf… im typinger stehts aber drin…

lg
steve

Laut is laut und gut isses.

eigentlich pervers. 101 DB Standgas!!!

Das haben ja viele ned amoi Fahrgeräusch. :-)))

…grenzgenialen Beiträgen wundert´s mi net, dass a bissl a gestörtes Verhältnis zur Rennleitung habts.
Punkt 1: Vor Ort muss überhaupt nicht gemessen werden - wenn der Verdacht betsteht dass des Ding zu laut is, dann gehts auf zur Prüfhalle und dort wird von einem Sachverständigen gemessen.
Entweder ist dann dort des Rohr aus dem Typenschein - mit Nummer - drauf, oder es ist bei der dB Zahl des Taferl weg - so einfach is des.
Punkt 2: Den Typenschein muss niemand mitführen. Es ist nur von Vorteil für den der ein einzelgenehmigtes Ding fährt, wenn er wenigstens a Kopie mit hat - dann können einige Dinge gleich geklärt werden und ma spart si den Weg zur Prüfhalle.

LG,
achie

P.S.: Bin die Beiträge nur überflogen, aber bei a paar „tollen“ Ratschlägen gibst sicher glei vor Ort des Blech ab…

aber was is wenn mich der Kapplträger zur Überprüfung schickt und dort dann rauskommt dass alles OK ist?

Hab ich dann Anspruch auf Entschädigung? Beschwerde mit Erfolg?

Es kann ja nicht sein dass mich die Kappln jedesmal auf Verdacht zur Prüfstelle schickn. A Verdacht is ja gleich mal ausgesprochn.

Das wäre ja Schickane wenn ich jedes mal bei der Prüfstelle antanzen muss wenn einer mein Gesicht nicht mag oder nur neidig auf mein schönes Radl is.

…aus schikane passiert hast schon anspruch auf „gerechtigkeit“ - dann wärs a klassischer amtsmissbrauch
nur werst da do schwer tun mit da begründung - a uniformierter is ka sachverständiger - deswegen darf er si a irren bei sochen sachen - und bei an 100bB Topf is a verdacht aber schon sowas von gerechtfertigt…
…also würd i irgendwie versuchen des schon vor ort zu klären - und da san die „krafthosentypen“ sicher eher am holzweg mit ihren aussagen - sowas geht nämlich ziemlich sicher nach hinten los - ausser du erwischt an echten vollidioten - oder an der si net ärgern mag - aber derartige aussagen motivieren normalerweise den faulsten beamten mal seine befugnisse auszutesten…