neuer auspuff - zugelassen?

hier der gesetzestext

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:
die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und
der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.



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FRAGE:
Will auf den letzten Satz hinaus. Wenn ich einen Topf draufhabe von dem ich von der Herrstellerfirma ein EG-Gutachten mithabe, hat er dann:
a) automatisch eine e-nummer am topf?
b) entspricht dieser Wisch einer „EU-Genehmigungsbroschüre“ wie im Gesetzestext?

hier der auszug der webpage des produktes:

Der Auspuff ist E- homologiert, d.h. mit EG/ABE: Getestet und geprüft von offiziellen, europäischen Testinstitutionen (TÜV, DEKRA, TNO, etc.). Der Auspuff ist innerhalb der EU zum Gebrauch auf öffentlichen Strassen zugelassen.


Kann ich nun davon ausgehn, daß er auch in Österreich erlaubt ist?


bitte keine mutmaßungen - brauche fakten :o)

lg, leon

EG-ABE bedeutet Europäische Betriebserlaubniss,
also Österreich inbegriffen

hast mir super weitergeholfen!

lg und schönen restlichen abend, leon