um 45 zu schnell im ortsgebiet

ist mir vor ein paar tagen passiert
hat mich aber keine polizei erwischt, sondern ein herr hat mich angesprochen (autofahrer ander ampel) dass er es gesehen hat und ich von ihm hören werde - was kann der typ machen und waelche Strafe erwartet mich?

er keine anderen zeugen hat steht aussage gegen aussage…meiner meinung nach dürft dann nicht viel bzw. goa nix gehn, wär ja furchtbar wenn jeder jeden einfach so anzeigen könnt …

lg
themo

kann jemanden anzeigen, ein privater kann so etwas nicht, wer ja zu schön wenn jeder jeden anzeigen!würd mir dad nicht den kopf zerbrechen, und wie will er überhaupt wissen das du um 45km/h zu schnell gefahren ist, kann mir nicht vorstellen das er einen geeichten tacho im auto eingebaut hat!

mfg

Anzeigen darf jeder was und wo er will und nachdem i zahlen hab dürfen nachdem i an alten Knacker in am 3l V6 überholt hab nachdem er mit 30 unterwegs war (i habn höchstens mit 65 gnommen) hat er mi anzeigt was mi 300 Schilling kostet hat…

also beim Strafamt steht dann Aussage gegen Aussage (solang sich keine weiteren Zeugen melden) und nachdem der Herr ka geeichtes Radargerät is kann er keine genaue Angabe zur Geschwindigkeit machen (er kann aba sehr wohl sagen: „i bin mit 50 gfahren und er hat mi sauschnell überholt“)

und wenns dir (auf welche Art auch immer) nachweisen können dast mit 30 km/h plus im Ortsgebiet unterwegs warst bist dein Schein scho los…

najo damit muas man halt rechnen wenn ma so auflegt in der City oda im Dorf

und ganz ehrlich VERDIENT HASSTAS oda ?

Lg Wene

P.S.: und wennst wirkli jemanden bös bist ausser Dir selbst dass di dawischt haben dann enthalte ich mich jeder weiteren Aussage…

Man kann auch als Privatperson eine Anzeige erstatten!

is, das du des do a nu zuagibst !
I vasteh de net. Woart auf a Anzeige, suach da drei Freind mit de wo du an dem Tog in da KK oda sunst wo woast, und aus.

aber nur ein Polizist ist berechtigt eine Geschwindigkeit ohne geeignete Messmittel (geeichtes Radargerät) zu schätzen, und das auch nur in Österreich.
Also wird er wohl nicht viel machen können.

seine I.P. verfolgen , ausforschen und zu die dümmsten Raser der Welt bringen gg

totlach Wene

dass du mit 45km/h zu schnell warst, ist er auch dran - denn wie will er denn das wissen, ohne dass er genauso flott unterwegs war? schätzen kann man das kaum!
guarini

anzeigen kann dich jeder :0((

PS: Kannst di no erinnern an die Story mit meinem FS Entzug, wo i gar net in Wien war ? I hab mein FS nach einer Woche wieder bekommen, mit einer Entschuldigung vom Verkehrtsamt „Sorry tut uns leid, wurde zu Unrecht entzogen“

Anzeigen kann er Dich. Das war´s auch schon wieder. Ich könnte Dir jetzt ein paar Seiten schreiben warum und wieso. Vergiss´ es ganz einfach und schlaf gut. Nicht einmal wenn es ein Polizist im Dienst gewesen wäre und er die Geschwindigkeit „geschätzt“ hätte, würde ich schlecht schlafen. Es kommt nichts dabei raus.

habe nämlich letzte woche von einem arbeitskollegen gehört, das so etwas nur ein polizist machen kann, wegen dem zu schnell fahren meine ich, dass ich jemanden anzeigen weil er mir eine aufs maul haut das ist mir schon klar?Nur wie kann jemanden deine geschwindigkeit messen, ohne ein geeignetes geräte dazu hat!!!

Ortsgebiet: mehr als 40 km/h
Überland: mehr als 50 km/h

FSG §7 Abs. 3 Zif. 4

lg Harry

…braucht man ein geeichtes Gerät und die Ausbildung dazu, stimmt!

Aber, wenn du jemanden niederführst und es wird von Zeugen bestätigt, dass du viel zu schnell warst, reicht das auch!

Wenn da aber Zweifel aufkommen, wird zur Verhandlung ein Sachverständiger zugezogen und glaube mir, der rechnet dir genau aus, wie schnell du warst!

LG.Harry

Diese Überschreitung muß mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt werden!

Nicht einmal a Kiwara kann was machen wenn er privat unterwegs war, weil er in seinem Privatauto keinen geeichten Tacho hat. Da hast sicher nix zu befürchten. Hatte schon ein ähnliches Problem.

muß aber nicht - liegt im ermessen der Streckenleitung ( MUSS - nur bei gefährlichem Verhalten) - is mir vorige Saison passiert, 130 km/h bei einer 70 er Beschränkung, habe nur „einige“ Euros bezahlt.Gendarm war sehr nett.

Grüsse Werner

ÜBERRASCHEN :-)))))

weggenommen werden, sondern es kann maximal die Lenkberechtigung entzogen werden ;-)!

najo, irgendwo musst jo Dein Nickname her hom. Übrigens, was heißt den " FSG § 7 "

Grüsse Werner