Batterie auf Werksgarantie?

Hallo!!

Ich weiß zwar nicht ob ich in diesem Teil des Forums richtig bin mit meiner Frage, werde sie aber trotzdem einfach mal hier posten.

Also ein Freund von mir hat folgendes Problem…letztes Jahr(2004) hat er sich eine neue Suzuki Bandit gekauft, von der jetzt allerdings über den Winter die Batterie kaputt ging. Da ja neue Motorräder 2 Jahre Werksgarantie haben, wollte ich fragen, ob zu dieser Garantie auch die Batterie zählt (lt. Händler nicht), beziehungsweise hat man beim Kauf einer Batterie doch normalerweise auch ein oder zwei Jahre Garantie. Also sollte nicht zumindest der Hersteller der Batterie „verantwortlich“ sein, wenn schon nicht Suzuki selbst??

Fragen über Fragen…hoffe es kann mir jemand von euch einen Tipp geben… oder darauf pfeiffen und einfach eine neue kaufen??

LG

Meist in Serviceheft, Handbuch oder Rechnung stehen die Garantiebedingungen und alles was darin nicht ausgeschlossen, oder ev. verkürzte Garantie hat, fällt unter klaren Garantiefall.
Die (meist) 5 Jahresgarantie auf Kfz-Batterien geben oft nur die großen Batteriefirmen (Banner etc.), aber nicht die Erstausrüster.

Würd dem Händler aber auf jeden Fall auf die Nerven gehen.

AL

Die Batterie meines Mottorrades war nach einem Jahr kaputt und habe sie von Harley ST. Pölten ausgetausch bekommen. Würd es ganz einfach mal beim Händler probieren.

LG

Sylvia

ist mir im Winter die Batt. gegangen (innerhalb der japanischen 3-Jahres Werksgarantie) und diese wurde mir anstandslos ausgetauscht !

Was bei Autos gilt, sollte auch bei Motorrädern gelten !

Gruß, Günter

…das sie nur geladen werden muß?
eine batterie, die nach 2 jahren def. ist, ist eigentlich sehr selten.

fg
hausmasta