21 und trotzdem Leichtmotorrad?

Was stimmt denn nun wirklich?
Wenn ich den A Schein mit 21 mache muss ich trotzdem 2 jahre mein Maschinchen drosseln?

Diese Begrenzung gilt bis 2 Jahr nach dem Führerschein, nicht nach dem Geburtstag!

Die Regelung gilt wie folgt:

Hast Du den Schein mit vollendetem 21. Lebensjahr ausgestellt bekommen, mußt Du nichts mehr drosseln und bist auch nicht an die 34 PS Beschränkung gebunden.

Machst Du den Schein unter 21 dann tritt die von Dir angesprochene Frist in Kraft.

lg Varabär

sämtliche 2 Jahresfristen, ob Leistungsbegrenzung beim Moped od. die Tonnageregelung bei C/E (außer Berufskraftfahrer) gelten nur, wenn das 21. Lebensjahr zum Ausstellungsdatum der angestrebten Führerscheinklasse noch nicht vollendet ist, nach dem 21. Geburtstag kannst Du gleich den „großen“ Schein haben.

lg Varabär

GEILO!!!

Ich dachte ab 20 darf man dann was schnelles fahren! :frowning:
Muss ich noch dann noch ein Jahr länger warten!

Ich dachte ab 20 darf man dann was schnelles fahren! :frowning:
Muss ich noch dann noch ein Jahr länger warten!

Wann hast du den Schein gemacht??

Wennst den schon mit 18 gemacht hast, dann darfst auch mit 20 fahren!

musst du nicht!!

wenn das nämlich so wäre würde keine Fahrschule alle über 21 mit da großen fahren lassen!!

sobald du 21 bist, kannst alles fahren was du willst!

ganz einfach!!

Hab selber mit 21 den Schein gemacht und durfte gleich alle Maschinen fahren.

Hier die Information/en:
[url=http://www.fahrschulen.at/fsklassen.php]http://www.fahrschulen.at/fsklassen.php[/url]

LG

wenn du 20 und ein dreiviertel jahr bist und den führerschein bekommst dann musst du trotzdem noch 2 jahre warten bis du alles fahren darfst!

erst ab dem 21.lebensjahr darfst du sofern du schon 21 bist wennst den schein bekommst alles sofort fahren!
so und nicht anders ist das!

und der spooky und der boni auch…

ich hab vergangenes jahr den A-schein gemacht. bin über 21 und darf alles auf 2 rädern fahren was ich will!

NEU hinzugekommen ist:

du musst innerhalb einer frist von bis zu einem jahr nach deiner führerscheinprüfung ein absolviertes fahrsicherheitstraining nachweisen! kostet 134,50 und wird von deiner fahrschule bzw.ÖAMTC angeboten.
das ganze nennt sich mehrphasenausbildung und ist gesetzlich vorgeschrieben!

tust du es nicht, bekommst eine letzte nachfrist gesetzt und zusätzlich eine probezeit aufgebrummt!!!
machst du noch immer nicht was man dir vorschreibt, wird dir der schein wieder weggenommen.

liebe grüße
flyingbine

aber es ist so.

ich (bj80) hab ihn 2001 gemacht also mit 21 und nix mit beschränkung

ist wohl noch nix mit „hochdrehen“ g

;o)

aber aufs genaue datum achten! nicht dass du ein monat zu früh dran bist :wink:

is a bissal blöd…
wennst ihn einen tag vor deinem 21. geburtstag machst musst 2 jahre leichtmotorräder fahrn. einen tag nach dem 21. darfst scho alle fahrn.

is a bissal a sehr deppate lösung aber ändern kannmas a ned…

mfg georg