HILFEEEEE brauche rat!

heute morgen minus 2 grad schneefall und die frisur hält. … meine zumindest, der laster dens auf der tangente umghaut hat hat weniger ghalten.

ich hör das im radio, zieh auf der schneefahrbahn die handbremse und dreh mit einem gekonnten u-turn um, richtung heimwärt.

daheim angekommen läutets an der tür und es steht der herr postminister drausen, eingschribener brief!!

absender MA irgendwas, Wiener Praterstadion, 1020 Wien

ich denk ma shit, mich hat da hansi krankl zum nächsten WM qualifikationsmatch in den teamkader einberufen!!!

… war dann aber leider ned so, die parksheriffs wolln 35 euronen von mir.

und nun das problem: ich war dort zu 100% ned. weder ich, noch mein auto weils sich das ohne mich nie von mir entfernen tut.
ich weis ned einmal wo die gassn is und war wie gsagt sicher ned dort!

was kann ich da machen? einspruch erheben, einzahlen, den parksheriff brillen kaufen?

bin für jeden tipp der hilft dankbar, blöde meldungen bitte ned, die hab ich selbst auf lager :wink:

dongge schon mal

… nachweisen (Fahrtenbuch, Garagenticketr, Zeugen, Rechnung, die zu diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort ausgestellt worden ist, …), dass du dort zum besagten Zeitpunkt wirklich nicht gewesen sein kannst? Wenn ja, Einspruch erheben. Wenn nein, einzahlen und ärgern.

LHG, Schlucki

steht da irgendwie drauf, was für a Auto? Normalerweise schreibens ja drauf Auto soundso, Farbe soundso… oder net?
Bzw kannst nachweisen daß du dort net warst?
oder warst vielleicht in einem Anfall geistiger Umnachtung doch dort?
LG eva

ad 1) kennzeichen steht drauf, auto oder farbe ned!

ad 2) ich hab gsagt blöde meldungen sollst dir sparen!!! :wink:

ich war entweder noch in der firma oder am heimweg, der liegt auf der südautobahn, Tangente und wien 22, also um ein eck vom 1. bez. weg!

ärgern schön und gut, nur was kann ich dafür das da so a komischer parkwächter einen sch… aufschreibt!!! steht auch nur das kennzeichen und kein auto bzw. farbe drauf!

lg rudi

darüber gelesen, theoretisch sollt ein auszug der zeiterfassung als beweis eigentlich reichen…

… doch mal beim ÖAMTC oder ARBÖ (Mitgliedschaft vorausgesetzt). Die können da sicher Auskunft geben. Die zuständige Magistratsabteilung wird dir auch Auskunft geben können.

LHG, Schlucki

also wennst die strasse nicht kennst, woher weißt du dann, daß du nicht doch dort warst? ha!?

… erwischt! :slight_smile:

lg
peter, dessen berufswunsch aus reiner bösartigkeit schon immer parkwächter war!




p.s. 1020 ist übrigens der 2. bezierk, ned der 1.!

:wink:

für die meldung herr parkwächter!

na is brieferl is aus dem 2, gekommen, geparkt hätt ich angeblich im ersten.

also doch ned erwischt :wink:

lg

werds mal versuchen :wink:

lg rudi

mal schaun was damit geht.

soda, ich fahr jezn hoffentlich ohne strafzettel nach kärnten :wink:

daß du gut runterkommst, fahr vorsichtig

das gleiche problem schon mal. An einspruch musst auf alle fälle machen. Und dabei wäre es hilfreich, wennst beweise anbietest (zeugen, die bestätigen können, wo du zum tatzeitpunkt mit der karre warst)
und schreib ihnen auf jeden fall nochmal marke bj. und farbe dazu, der parksheriff sollte das ja mitnotiert haben.
viel glück

ps: ich bin damals davongekommen, es kann also funktionieren…

so ich fahr jetzt endgültig weg, wer dir winken wenn i bei deiner firma vorbeifahr gg

daß du da vorbeikommst? vielleicht liegt ja schon wieder ein lkw

daß du ein brieferl aus dem 2. bekommst, wennst im 1. straffällig geworden sein sollst! :wink:

ich wünsche dir, daß sich das „mißverständnis“ zu deinen gunsten aufklärt!

lg
peter

brieferl kommen alle aus dem zweiten, weil sie dort ihr büro haben.
ist’s eine lenkerauskunft, oder eine anonymverfügung, oder was steht auf dem wisch drauf … und vor allem, was wird dir angelastet, und was ausser deinem kennzeichen steht noch drauf …

lg,

Servus

wirst zwar heut nicht mehr lesen, aber trotzdem:

Wenn Du eine Stempelkarte oder ähnliches in der Fa. hast, dann kopie an die Behörde und dass Du unmöglich in der Zeit X die Strecke von der Fa. zu dem bewussten Ort Y für den Zeitpunkt Z (Zeit auf der Sheriffmeldung) zurückgelegt haben kannst.
Hatte ich auch mal - Verfahren wurde eingestellt:-)

Ohne Zeitauswertung von der Firma. Vielleicht kann Dir da Dein Chef die Uhrzeit bestätigen und zur Behörde faxen/posten/mailen/… hilft genausoviel.

Grüsse Werner

vor ein paar Jahren. Hätte beinahe gezahlt (wegen
Schnellfahren). Dann lese ich Donnerstag 11.30, Wagramer
Straße. War an diesem Tag aber seit 8 Uhr früh bis abends in der
Firma. Daraufhin habe ich angerufen, die haben mich nach
meinem Fahrzeug gefragt und schon war der Irrtum aufgeklärt
und alles erledigt!

hast eh schon jede Menge erhalten, also is´ jetzt Zeit für ein Spasserl: für ein leckeres Tiramisu geh ich dir als absolut glaubwürdiger Zeuge gg

LG & viel Erfolg bei der Sache,
Peter