Habe Morgen, den 1.3.05 meine Verhandlung

wegen Unfall vom 20.09.2003(!), wo ich im Ortsgebiet von einem PKW überholt wurde und dann zum Ausweichen gezwungen wurde und somit zu Sturz kam!

Leider hab ich keine Zeugen und der ARSCH streitet alles ab, immerhin geht es um ca.€5000; und bin schon gespannt wie der Richter das ganze sieht!

Wünscht mir viel Glück und ich werd Euch am laufenden halten!


lg. Mandy!

Und ich wünsch Dir einen Richter der auch Biker ist !

Ride in pride !

Viel Glück!

das alles zu deiner Zufriedenheit ausgeht.
Wird schon gut werden, Mandy.

lg
Gerhard

Also dass war die absolute Frechheit, denn ich musste mir vom „Hrn. Richter“ Fragen gefallen lassen die jeder Logik entbehren, wie z.B.: mit welcher Bremse ich die Notbremsung gemacht habe, worauf ich antwortete, mit der vorderen!
Darauf der „Richter“: Dann ist ja der Sturz unvermeidlich gewesen und warum ich nicht mit der hinteren gebremst hätte!

Dann musste ich erst einmal dem „Richter“ erklären dass der Wirkungsgrad der Vorder-gegenüber der Hinterbremse wesentlich höher sei!

Also rausgekommen ist noch nichts, aber dem Richter hat mal ein Motorradfahrer als Baby seinen Schnuller gestohlen, anders kann ich mir sein Verhalten mir gegenüber nicht erklären!

ein sehr enttäuschter MM!

lg. Mandy!

mal etwas ähnliches gesehen. Der Leiter vom Unfallkommando hat gemeint das nimmt er gar nicht auf weil das kein Verkehrsunfall ist. Verkehrsunfall wäre es nur wenn sie sich berührt hätten. Wenn es keine Berührung gab ist es lediglich ein Fahrfehler. Der zu Sturz gekommen Motorradfahrer musste alles selber zahlen.

Unfug steht, berufen, und mit Sachverständigen den Richter „bügeln“.

3lg
Harald

verständlich. Aber in meinem Fall handelt es sich um Nötigung mit Körperverletzung, da ich vom Unfallgegner zu einem Ausweichmanöver genötigt wurde, da scheint mir die Sachlage doch etwas anders zu liegen!

lg. Mandy!

thx!!! notxt!

mille Grazie!!! notxt!

Na dann schaun ma mal…! notxt!

… in dem anderen Fall auch so. Der Biker wollte an einer Kreuzung geradeaus fahren. Der entgegenkommende PKW sah den Biker zu spät und fuhr soweit in seine Spur hinein sodaß der Biker entweder ihm frontal reinfahren oder aber ausweichen konnte. Er entschied sich natürlich für das ausweichen und kam dabei zu Sturz. Wenn er ihm reingefahren wäre hätte es der Beamte als Verkehrunfall gewertet, er hätte den Schaden ersetzt bekommen, hätte aber wahrscheinlich ärgere Verletzungen gehabt als die Abschürfungen die er sich beim ausweichen zuzog. Ohne Feindberührung blieb er auf den Kosten sitzen.

der hat sich konsequent im Hintergrund gehalten, denn eigentlich hätte doch, meines Wissens, der Sachverständige den Sachverhalt der Bremsen klarlegen müssen denn meine Meinung darf doch hier gar nicht herangezogen werden, deshalb verstehe ich nicht warum der Richter mir diese Frage stellte und nicht dem Sachverständigem!

lg. Mandy!

sich sowieso keiner mehr aus, und es liegt nur am Richter und Anwalt wie der Fall entschieden wird!

lg. Mandy!

garnix heissen. Warte mal die Ausfertigung des Urteils ab und dann könn ma immer noch kollektiv über die Justiz herfallen.


Übrigens find ich, dass die Frage des Richters von bemerkenswerter Sachkenntnis zeigt. Die meisten anderen wissen garnix über die Unterschiede der beiden Bremsen.
Und dass a Richter a Arsch ist gehört praktisch zum Berufsbild.

warum hast ihn dann nicht angesprochen, darauf? So:„Entschuldigung Herr Sachverständiger, ich bin mir da nicht sicher, aber wieviel % Bremswirkung hat welche Bremse beim Motorrad normalerweise?“ Hab ich schon mal gemacht.

Na mal das Urteil abwarten.

3lg
Harald

gabe es gerade ein ähnliches urteil: ein kind lief unmittelbar vor einem motorrad auf die strasse. der fahrer bremst und verreisst das radl und kommt zu sturz. pech gehabt, darf sich den schaden selber zahlen.

mit dem auto ist mir das wurscht, da kracht es eben, mit dem motorrad is es eher blöd.

lg
e.

aber ich kann mir nicht vorstellen, daß er dann wirklich auf dem Schaden sitzen bleibt :frowning:

Merde…

Vielleicht kann man mit einem guten Anwalt da etwas geradebiegen, aber grundsätzlich verliert man bei einem Unfall immer egal ob schuldig oder nicht.

So schauts aus…

und da bin ich froh das i an rechtsschutz hab weil sowas ohne anwalt kannst vergessn dann kann sie der richter der oarsch sei deppade frage mit der bremns was wos i wohin steckn .

vü glück druck die daumen

bremsleuchte

aber wenns do um 5.000 eier geht und i verlier a no obwohl i nix dafür kann dann musst amok rennan und dem autofahrer poar auflegn damit ma was für was ma zahlt

lg
bremsleuchte