Macht Anzeige Sinn?

Frage an die Rechtsexperten:
Meine Maschine steht derzeit mit einer Plane abgedeckt und wunderbar eingeschneit auf der Straße.
Ich komm letztens heim und muß feststellen, daß sie umgeworfen wurde.
Die Indizien (Schneeräumgrenze, zerrissene Plane) deuten darauf hin, daß es ein Schneepflug war. Hab aber keine weiteren Beweise
Macht es Sinn Anzeige zu erstatten oder hab ich eh keine Chance auf Schadenersatz?

lg
Ice

schon der Meinung, dass es Sinn macht, etwas zu unternehmen. Ein Schneepflug ist auch ein in Bewegung befindliches Fahrzeug, d.h. es liegt ein Verkehrsunfall (evt. sogar mit Fahrerflucht) vor. An sich müsste sich über die Straßenmeisterei in Erfahrung bringen lassen, welches Räumfahrzeug eingesetzt war (sofern du halt die Zeit weißt, wann es passiert ist).
Ich würde die Situation (Abstellort des Motorrades, Schäden) dokumentieren und mal bei der zuständigen MA vorstellig werden.
Außerdem auf jeden Fall Rechtsberatung (Versichrung, ÖAMTC) einholen und Polizei (Unfallsaufnahme) kontaktieren.
Außer Zeitaufwand kostet das dich ja nichts und ist wohl einen Versuch wert. Die Sache wäre ein reiner Haftpflichtfall und LKW haben eh kein Bonus/Malus.
lG -007

ein bisserl geschlafen hab - das ganze ist letztes WE pasiert und die Hälfte der Beweise (Schneepflugspur) ist schon weggeschmolzen :-/

du kannst ja nichts verlieren. Bei den Räumdiensten haben sie sicher Aufzeichnungen, wer wann welche Tour gefahren ist.
Nicht vergessen: Fotos machen, Zeugen sichern.
lG -007

… ohne einen zeugen der in deinem sinne aussagt und gesehen hat das es der schneepflug war, keine chance…

hatte das gleich einemal mit den mistküblern und bin fest auf die seife gestiegen obwohl ich sogar bewiesenkonnte das es die mistkübler waren… nur wer genau… und wann genau wusste ich nicht. keine chance…

lg
steve

mal bei der Rechtschutz nachfragen - wozu hab ich die?

zumindest mal meine ARBÖ Rechtsschutz bemühen…

machen… mehr wie das es nix bringt kann ned passieren, vielleicht wissens ja einenkniff. würde es dir wünschen.
lg
steve

sonst hättest sehr gute möglichkeiten gehabt! wenn bei uns jemand kommt(ich fahre auch ab und zu mit an pfluag) der kann in normalfall schon was ausrichten! sag vieleicht das du auf urlaub wahrst oder so was? mir fällt sonst auch nix ein!
aber fahrerflucht wie einer geschrieben hat is sowas nit, denn erstens bleibt er normal stehen wenn er es überreißt(is ja eher kein einzelfall daß an pfluagfahrer so was ähnliches passiert) und zweitens kann man sowas nicht leicht nachweisen und is a wurscht weils an der sache für dich nix ändert! wichtig is da pfluag war da und du nit!! lg fourty

100 %ig sicher sein daß das Fahrerflucht ist!!! Astreiner geht´s ja gar nimmer!!

des is so, wenn du mit so an pfluag dahinnsaust und wann´s schneit und wann des motorradl eigschneibt is, dann kann´s wirklich sein das des der fahrer nit merkt das er da bei an motorradl gstreift hat! weil da brauchts ja nit viel das des bike „mit´n“ schnee umfällt! und wenn er gar nit weiß das er gschmissen hat dann kann er auch davor nicht flüchten! aber nicht falsch verstehen, wenn´s so is dann kann man hingehn und sagen was los is(bin nit blau-äugig aber er weiß vieleicht wirklich nix) und dann würd ich mich narrisch für iceman75 freuen wenn er € sehen würde! lg fourty

Völlig unabhängig davon ob man was merkt oder nicht bleibt es Fahrerflucht (§4 Stvo).

des is logisch! LG 40

geht schon…oder - was nämlich der Wahrheit entspricht - ich seh die Maschine nur, wenn ich explizit einen anderen Weg aus meiner Wohnung nehm - was ich üblicherweise nicht tu, weil er länger ist…

Träum einfach weiter lol!

Fahrerflucht ist, stimmt leider. Es gibt halt nur den Unterschied zwischen böswillig und unabsichtlich - das würde dann auch einenUnterschied im Strafausmaß machen…

find ich super wenn ich dich unterhalten kann! aber rechtlich gesehen hast sicher recht(hast wahrscheindlich immer) aber wenn´s so lauffen würde währen alle 14 Schneepflugfahrer die ich kenne schon eingesperrt oder sie hätten auf die hoaken gsch…
denn wenn so was passiert(ein sachschaden) dann is halt so das normalerweise der geschädigte kommt und sagt was los is, dann wird der pflugfahrer ins büro gholt es kommt zur „einvernahme“ und wenn des der mäglichkeit entspricht das er des radl dawischt hat dann der vers. gemeldet und aus! lg fourty

auf urlaub - und ob es wirklich ein pfluag (sic!)
wahr (sic!) weiß er auch nicht!

bremsa!

widersprechen.

Er hat sicher recht, dass es schwierig wird.

Aber wennst keine Anzeige machst, wirst nie herausfinden, ob du was bekommen hättest.

Ich würds zumindest versuchen.

wenns schon in bezug auf den verursacher nix bringt schützt dich die anzeige auf alle fälle vor möglichen folgeproblemen …

beispiel … mir wurde vor jahren mein k-rad von einem unbek. umgefahren … pickerl war eigentl. fällig und des radl war soweit ok … allerdings bevor es randsteinkontakt hatte!!! … ich hatte kein geld für die rep. und auch keinen privaten abstellplatz … die folge waren probleme mit unsren ordnungshütern da ich mein offensichtlich nicht verkehrstaugliches k-rad auf öffentl. grund mit abgelaufener plakette stehn hatte … nur die anzeige gegen unbek. hat mich vor „verfolgung“ wegen des abgelaufenen pickerls bewahrt …
ansonsten hätt ich a feine anzeige ausgfasst …


grüsse th