reifen unter 4mm - teilschuld bei unfall ?!

hallo leute,
einmal eine vierradfrage: hatte gestern einen kleinen blechkontakt mit einer dame, die das umgedrehte, weiße dreieck mit rotem rand wohl falsch interpretiert hat (vorrang NEHMEN statt GEBEN oder so ;-); die frage an die profis unter euch sicher kein problem:
können mir die jetzt eine teilschuld anhängen, weil die hinterreifen nicht mehr ganz 4mm haben, dh. nicht mehr als winterreifen gelten (hab vorderradler, deswegen die mit mehr profil nach vorne, eh klar)?
danke, flo

Schneefahrbahn? Nass?
Teilschuld meiner Meinung nach nur, wenn ein Sachverständiger!! nachweist, daß der Unfall bei 4mm Profil sicher verhindert werden hätte können.

3lg
Harald

hat sich überhaupt irgendjemand dafür intressiert wie tief dein reifenprofil war ? wenn ja wie tief drunter wars denn ?
war beim blechschaden (mal annahme) überhaupt eine pol. aufnahme ?

fact ist das ein winterreifen unter 4mm nicht mehr als solcher angesehen wird und dir natürlich ein sachverständiger einen erhöhten bremsweg nachrechnen wird unabhängig wo jetzt deine antriebsräder sind. wenn dadurch eine wesentliche änderung oder gar vermeiden der unfallsituation möglich wäre wird’s dunkel

die meiste bremswirkung wird sowieso von den vorderrädern übernommen… kan mir net vorstellen dass ein sach verständiger da was negatives attestieren würde

Ciao
Alex

aber manchmal kommen wahre wunder raus aus den berechnungen und wer will da schon was dagegenhalten ?

gruß

Servus

Schliesse mich da Roland an:
Habt Ihr bei der Aufnahme die Reifen kontrolliert?

Ich würde bei anderer Versicherungsmeinung um mein Recht streiten. Winterreifen haben andere Gummimischung (unter 15 Grad besser)- hast ja gehabt. Die Bremswirkung der Hinterräder ist max. 10 % - dient nur der Stabilisierung, also echte Bremswirkung NULL.
Wenn anderes Urteil, dann soll er das vormachen mit Bremswegverkürzung.

Werner grüsst

danke leute für die antworten;
glaube ja auch nicht, dass was rauskommt, das scheint mir jetzt ziemlich wasserdicht. die dame war aber gleich hysterisch und hat die kieberer verlangt, die haben dann aber eh festgestellt dass klarer fall von vorrang nehmen, und haben die reifen nicht angeschaut. nur hat mir die frau so rechtsanwaltsgeil ausgeschaut, und mein vater hatte zudem unlängst einen ähnlichen fall: nette dame nimmt ihm den vorrang (rechtsregel), schiebt ihn in den graben, meint zuerst, ER wäre zu schnell gewesen (sie war in SEINER tür), dann, SIE wäre von der sonne geblendet worden (die stand ihr im rücken!). nicht nur deswegen bissi misstrauisch.

…dann können sie nichts mehr machen…

Im Prinzip glaube ich aber, dass das sowieso hinfällig ist…

die Uniformierten da waren und eine Vorrangverletzung attestiert haben is die Frage mit den Hinterreifen ziemlich wurscht.


Allerdings merkt man das wenige Profil schon. Ich hatte in den letzten Tagen ja ausgiebig Gelegenheit meine Winterreifen hinsichtlich ihrer Schneetraktion zu testen und habe festgestellt, dass sie im Neuzustand schon besser gehalten haben als jetzt (2,5 Jahre alt, unter 4 mm). Allerdings is des nur beim Beschleunigen so. Beim Bremsen wär mir nix aufgefallen. Aber das muss nix heissen. Bin a notorischer Frühbremser. :slight_smile:

Ganz so klar ist eine Vorrangtafel offensichtlich nicht, sonst würde ich nicht seit fast einem Jahr auf meine Kohle warten :wink:

Die Versicherungen versuchen mit allen Mitteln Dir eine Teilschuld reinzustecken.

Bei der Begutachtung des Schadens (durch die gegnerische Versicherung) wird der Zustand der Reifen immer (!) penibel genau dokumentiert. Sollten die Reifen also weniger als 4mm Profil haben, dann sind sie vom Gesetz her Sommerreifen (-> also Teilschuld).

Ich würde also so schnell wie möglich passende Reifen (passend in Dimension, Verdreckungsgrad und Verschleiß) aufziehen!

nur ein verkehrsunfall mit sachschaden (also ohne verletzten personen) war, dann werden durch die exekutive im unfallprotokoll nur die personaldaten der beteiligten personen, nähere unfallumstände, strassen- lichtverhältnisse festgehalten, aber keine einzelheiten bezüglich deiner bereifung.

hoffe gehelft zu haben,

lg,

so fälle häufen sich, einem bekannten fährt eine tussi mit einem riesigen geländewagen quer über die motorhaube, weil sie auf der rechten strassenseite einen parkplatz gesehen hat, aber auf der ganz linken spur war. die hat sich dann zuerst im auto eingesperrt und telefoniert mit einem ihrer kunden. mein bekannter hat den unfallbericht aufgenommen, rettung und polizei gerufen, und der tussi eine anzeige wegen fahrerflucht und unterlassener hilfeleistuhng angehängt.


würde mir keine sorgen machen, wenn nicht aufgenommen wurde dass du reifen mit weniger als 4mm profil drauf hattest, kann sich die tussi bei einer „vorrang geben“ tafel brausen gehen.

lg
e.