Was darf ich als Staatsbürger von diesem Text in einem Straferkenntnis halten?
Da der Meldungsleger durch den Diensteid zur Angabe der Wahrheit verpflichtet
ist, ein Beschuldigter im Verwaltungsstrafvervahren hingegen - ohne hiefür von Strafe bedroht zu sein - auch Angaben machen kannn, die nicht oder nicht ganz den Tatsachen entsprechen, war den schlüssigen Angaben des Meldungslegers letzthin
mehr Wahrheitsgehalt beizumessen als Ihren Angaben, zudem von Ihnen keine geeigneten Tatsachenvorbringen bzw. keine geeigneten Beweismittel vorgebracht werden konnten.
lg
brennus
als beschuldigter im strafverfahren darfst du sanktionslos lügen, dass sich die balken biegen (=eine wertvolle errungenschaft der moderneren strafrechtspflege - früher wärst halt gefoltert worden damit die wahrheit herauskommt), ein meldungsleger oder zeuge darf das nicht…
wenn sich der irrt und du die wahrheit sagst, hast bei der beweiswürdigung trotzdem schlechte karten…
einzige chance: du hast auch glaubwürdige zeugen - meisten ein problem, weiß man eh…
lg piotr
ja, genauso kommts in dem Schrieb auch rüber.
Dabei kann der Herr Meldungsleger - es geht hier
um einen Überholvorgang angeblich bei Gegenverkehr -
diesen gar nicht von Anfang an gesehen haben, da
er sich noch hinter einer nicht einsehbaren Kurve
befunden hat.
Sch…kleister!
lg
brennus
es wird wenigstens nicht allzu teuer…
nebenbei:
- im fall einer berufung kommen zwar schlimmstenfalls 20% berufungskosten dazu, aber mehr kanns nicht werden und dauern tuts auch, bis es fällig wird…
lg piotr
des beamten auch dann mehr glauben wenn du tatsächlich die wahrheit sagst…
lg
steveman
Dafür wollen sie auch noch 290 Eier von mir!
„grummel“
lg
brennus
Der Beamte (ich denke, es geht um einen Solchen) hat keinerlei Vorteil daraus, die Unwahrheit zu sagen, weshalb angenommen wird, dass er die Wahrheit von sich gibt.
Du allerdings hättest unter Umständen einen Vorteil daraus, die Unwahrheit zu sagen (Strafmilderung, Straffreiheit), weshalb im Falle widersprüchlicher Aussagen, der des Beamten mehr geglaubt wird.
Ausserdem kannst du scheinbar keinerlei stichhaltige Beweise für die Richtigkeit deiner Aussage beibringen, die die Annahme zulassen, dass du die Wahrheit gesagt hättest.
Ist halt so, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, manche sogar gleicher. Im römischen Recht gilt zwar „in dubio pro reo“ (im Zweifel entscheidet das Gericht für den Angeklagten), doch die von dir zitierte Textstelle lässt einen Zweifel gar nicht erst zu.
LHG, Schlucki
so, dass bei uns immer noch du beweisen musst das du unschuldig bist und nicht umgekehrt. bin nicht begeistert darüber und habe übrigens einen gewaltigen wickel mit so einem herren mit kappe der in kürze vor gericht geht.
serwas, das is aber ein mächtiger betrag, was wirft man dir vor (falls du es sagen willst) ?
lg
steveman
war denn da genau? Hast a bissi vor aner unübersichtlichen Kurve überholt und der nächste, der Dir entgegengekommen ist war a Kieberer?
und aus ;-))
wie meinen?
sag hast du post bekommen, i hab an RSA brief den hams vom 10 hieb nach mödling gschickt und wollen dafür 12 euro gebühr. sans jetzt deppat worden?
lg
steve
Situation: lange (ca 1km) S-Kurve, voll einsehbar
habe mit dem Käfig einen Schleicher (ca. 60 km/h)
überholt. Auf gleicher Höhe mit ihm erhöht dieser
Koffer das Tempo-da hats halt etwas länger gedauert.
Als ich gerade beim Einordnen bin, kommt mit der
Graurock aus einer für ihn nicht einsehbaren Rechtskurve entgegen. Das was er noch gesehen hat,
legt er als Überholen bei Gegenverkehr und
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus.
lg
brennus
und heißt das er keine cops maglol
bravo onkel ;o)
grüße chemo
… und genau das stehen wir durch bis zu einer
UVS Entscheidung - was wahr ist, muß wahr bleiben
s. meine Antwort an Steveman betr. Situation
lg
brennus
Siehe meine Antwort an Steveman.
Nur ein profilierungsgeiler Graurock
lg
brennus
…mh ist aber bedenklich, denn er kann aus seiner position nicht das ganze manöver gesehen haben und ist daher gar nicht in der lage die gesamtsituation zu beurteilen. ich würde mit rechtsanwalt auffahren…
lg
steve
na übersetz ma des bitte genau…
lg
steve
Alles wird gut fggg!
lg Harry
nana, ich schwitze nicht. habe hatte gestern einen zettel im postkastl ich möge mir ein in wien 1100 aufgegebenes (wahrscheinlich weil ich dirt nimmer wohne und die meinen nachsendeauftrag gesehen haben) RSA-schreiben holen und dafür 11,40 euronen gebühr entrichten.
überlege gerade ob ich die annahme aufgrund der hohen kosten verweigern soll. werde das ziemlich sicher tun.
lg
steve
no txt
lg
brennus