BJ 90 statt 96 was kann ich tun ?

Hallo Leute,

Ich hab mir am Wochenende eine YZ 250 von Privat gekauft.
Das Ding schaut zwar aus wie die Sau, ist jedoch Motorisch in einem guten Zustand.
Eigentlich kein Problem, einfach neue Plastics drauf und geht schon.
Allerdings hat sich bei der Überprüfung der Fahrgestell-Nummer herausgestellt, daß das Baujahr nicht stimmt.

Gekauft habe ich nähmlich lt. Kaufvertrag ein BJ 96 und leider ist es BJ 90 !!!
Jetzt überlege ich gerade die weiteren Schritte.
Was kann ein BJ 90 noch Wert sein ?
Bezahlt hab ich € 820.-.
Wären € 500.- O.K. ?

Bitte um rasche Postings, damit ich die Sache rasch erledigen kann.

Danke im Voraus.
mfG
Zondas

wäre der Vertrag ungültig, da es sich bei deiner Kaufentscheidung um einen Motivirtum handelt.

Lg Oscar

Irrtum und somit der Vertrag ungültig. Aber wie schon gesagt, Baujahr <-> Erstanmeldung.

LG Daniel

das wäre das wichtigste, sonst fährst du ohne Versicherungsschutz, ausserdem könnte das Bike gestohlen sein usw. Also bevor du dir wegen dem Bj sorgen machst solltest du herausfinden, ob das Bike überhaupt wirklich dir gehört…

Im Kaufvertrag steht BJ 96 und das Motorrad wurde nie angemeldet, da es eine Vollcross ist.

Laut Hersteller wurde das Motorrad 89 gebaut und 90 verkauft .

Vielleicht will ich den Kauf auch nicht rückgängig machen, sondern nur Geld zurück ?

Denn wie gesagt motorisch ist es O.K.

lG
Zondas

Das ist eine Vollcross !!!
Keine Anmeldung, keine Versicherung , kein Typenschein.

wenn dich der Verkäufer bewusst getäuscht hat und dadurch einen höheren Preis erzielt hat, nenne ich das Betrug.
Ich würd mal mit dem reden und eine Wertminderung verlangen. Wie schaut es mit Vorbesitzern aus ?Theoretisch kann natürlich der letzte Verkäufer selbst auch im Irrtum gewesen sein.
Ansonsten empfehle ich eine Rechtsberatung beim ÖAMTC oder beim Amtstag des Bezirksgerichtes.
lG -007

Hallo,

Wieviel Wetminderung kann ich velangen ?
Und der Kerl ist Motorrad-Mechaniker in einem renomiertem Betrieb, wo auch das Bike stand.
Er hätte das BJ auch beim Hersteller erfragen können !!!

mfG
Zondas

den realistischen Preis kann ich dir nichts sagen, vermutlich wird Bj. 90 nicht mehr in der Liste aufscheinen. Und ich nehme an, bei einem Renngerät gilt sowieso nur freie Preisvereinbarung.
Wie fand die Verkaufsanbahnung statt ? War es ausdrücklich als Privatverkauf deklariert ? Sonst hättest du evt. Ansprüche gegen den Händler.
Ist im Vertrag 96 wirklich eindeutig so zu lesen oder kann man sich auf eine schlampig geschriebene 0 herausreden ?
Ich würde den Verkäufer auf jeden Fall auf seinen „Irrtum“ aufmerksam machen, dann hörst ja, was er sagt.
lG -007

Nein das 96 ist deutlich zu lesen !
Ich hab den VK noch nicht erreicht.

Danke trotzdem

MFG
Zondas

wenn es für das Ding keinen Typenschein gibt, wie weist der Verkäufer nach, dass er überhaupt der rechtmäßige Eigentümer ist ? Theoretisch kann das Motorrad ja auch gestohlen sein.
lG -007

erfolgt bei Vollcross über den Kaufvertrag.
Wie bei einem Fernseher oder ähnlichen Artikeln.

und woraus kann ich dann erkennen, dass er das Ding nicht geklaut hat ? Hat er den Kaufvertrag noch, den er mit dem Vorbesitzer gemacht hat ?

Ist das nicht normal so bei Wettbewerbsmaschinen ?
Ich lese immer wieder extra angeführt ohne Typenschein, da Vollcross usw…

Muß so ein Ding jetzt einen TS haben oder nicht ?

aber irgendein Besitznachweis wäre schon fein gewesen - Vertrauen ist gut, Kontrolle besser. Also ich kann dir wirklich nur empfehlen, lass dich beraten (ÖAMTC, Rechtsschutz - sofern vorhanden oder sonst eine kostenlose Rechtsberatungsstelle wie beim Amtstag der Bezirksgerichte, Arbeiterkammer oder Verein für Konsumentinformation).
Und besorg dir über das tatsächliche Bj. einen schriftlichen Nachweis - damit argumentiert es sich leichter.
lG -007

Hallo,

Erstmal danke für die Beratung.

Ich hab den VK jetzt erreicht und ihm die Problematik geschildert.
Er war auch sehr erstaunt darüber und hat mir sofort angeboten das Motorrad zurückzubringen und mir den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Also im Klartext ausser Spesen nix gewesen.

mfG
Zondas

freut mich für dich und spricht für den Verkäufer
lG -007