Schnittpunkt zweier Fahrbahnränder (spriche Ecke)

Jetzt muss ich hier mal meinem Ärger Luft machen. Hab gestern gleich zwei Anonymverfügung á 42 EUR bekommen, weil ich nicht 5m vom Schnittpunkt zweier Fahrbahnränder weggestanden bin!! Und das an zwei Tagen hintereinander. Hat jemand von Euch schon mal einen Strafzettel deswegen bekommen? Und Einspruch erhoben? Ich find das ist die totale Schikane. Kein gutes Ende der Saison!!

Bis ich diese Strafzettel bekommen habe, hab ich noch nicht mal gewußt, dass diese Regelung existiert (auch in der Fahrschule nie davon gehört) und ich möchste mal wissen, was das für einen Sinn hat, wenn ich niemanden behindere. Aber über Sinn und Unsinn der StVo darf man wahrscheinlich sowieso nicht nachdenken!

… des Gesetzes schützt vor Strafe nicht.

Hast wohl in der Fahrschule nicht aufgepasst, denn das Thema findet sich unter Halte- und Parkverbote sicher in den Unterlagen.

Bei Interesse: Ich habe die StVo in der aktuellen Fassung als pdf-File und kann es dir zusenden.

LHG, Schlucki

und hob ich auch schon.

Gruß AL

…hast du dich schon geärgert, daß du bei einer Kreuzung nicht in den Querverkehr sehen konntest, weil einer zu dicht bei der Kreuzung stand??

MANCHE Regeln der StVO haben nämlich doch einen Sinn … sorry for you.

Lernt man ja schon in der Fahrschule!
5m vor dem Schnittpunkt zweier Straßen (sprich Kreuzung) ist absolutes Halte- und Parkverbot!

lg, chris

bitte schicken unter

CBR900RRY001@hotmail.com

mfg
tom

an dkozik@networld.at. Fühl mich eh schon als reuiger Sünder. Nur bei der Kreuzung war ich echt kein Hindernis und so groß ist meine Maschine ja dann auch nicht…

… gilt für alle KfZ.

Bei Motorrädern, Rollern und Mopeds ist sie nicht wirklich sinnvoll, bei PKW, Klein-LKW und LKW aber schon.

LHG, Schlucki

Über Sinn und Unsinn, kann man streiten. Die StVO machen aber nicht die grünen Mänchen oder Weiblein sondern 183 Gescheite, welche im Parlament sitzen. 2 Mal falsch Parken ergibt je ein Organmandat in der Höhe von € 21.-. Nicht andere verantwortlich machen, sondern richtig Parken.


mfg vfrcop

hab ich auch schon mal wegen dem gleichen Delikt ein Ticket erhalten.
Leider zu Recht.
Dagegen Einspruch zu erheben, macht wenig Sinn, außer du kannst beweisen, dass du weiter als 5m weggestanden bist. Wird im Normalfall schwer sein, dies zu beweisen, daher vergiss den Einspruch und bezahle, denn durch einen eingelegten Einspruch wird nur die Strafe noch höher.

LG, Günter

ma schon in der Fahrschule!
Ist verboten ==> Strafbar ==> gerechtfertigt

steht das mit der unwisenheit nicht mal sinngemäß in der stvo…

Es ist was anderes ob man etwas nicht weiß, oda ob man einfach in der fahrshcule nicht aufgepasst hat :wink:

Ciao
Alex

Schikane noch hat sich das ein übereifriger Polizist aufgrund kraft autoritärer Willkür ausgedacht, obwohl 42 Teuronen schon etwas happig sind, ist das Gesetz:

§ 24. StVo: Halte- und Parkverbote.
d) im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder,
siehe auch
c) auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, 5 m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus der Sicht des ankommenden Verkehrs

LG - Berni

Regelung nur begrüssen, für dich in diesem Moment wahrscheinlich nicht nachvollziehbar, aber ich habe Tag für Tag meine liebe Not mit im Parkverbot abgestellten Fahrzeugen!
Und wenn man dann höflichst diese Leute ersucht ihre Fahrzeuge wo anders abzustellen, wird man auch noch angeschnauzt!
Ich hoffe, Du siehst das ganze jetzt von einem anderen Standpunkt aus!

lg. Mandy!

fg
tom

fg
tom

Okay, okay, ich habs verstanden. Hab in der Fahrschule wohl nicht richtig aufgepasst. Werde reumütig und ohne mit der Wimper zu zucken meine gerechtfertigte Strafe zahlen (aber ärgern tuts mich trotzdem) und als Buße die StVo auswendig lernen. Einverstanden?

… dort wo ich gestanden bin, habe ich absolut niemand behindert. Bin ein seeeehr rücksichtsvoller Mensch, lasse alte Menschen, Kinder, Frauen mit Kinderwägen auch dort über die Strasse wo kein Übergang ist, lasse sogar Autos vor mir die Spur wechseln und auch sonst schaue ich drauf, dass ich niemanden behindere. Meine Strafzettel habe ich mir in einer Einbahn eingehandelt, nach deren Ende man nur nach links abbiegen kann, ich stand rechts. Weiters kommt von rechts eine weitere Einbahnstraße. Ich habe niemandem die Sicht geraubt, Fußgänger konnten auch ohne weiteres die Straße queren usw. In gekennzeichnete Halte- und Parkverbote würd ich mich nie stellen, denn die haben ja durchaus ihren Sinn. Aber in Zukunft werde ich wohl auch die 5m- Regel nicht nur vor Zebrastreifen ganz genau beachten!!

… für dieses Mal wollen wir nicht weiter auf dir ´rum hacken grins

und das mit der StVO werden wir überprüfen.
du kannst dich dann ja nach dem Auswendiglernen einem öffentlichen hearing im chat stellen lach

zur Selbstdiagnose:

[url=http://www.oeamtc.at/fuehrerschein/onlinetest/]http://www.oeamtc.at/fuehrerschein/onlinetest/[/url]


und als Trost: du bist nicht der Einzige, der Straftickets kriegt …: