Haftung bei Probefahrten???

Hallo, bin gerade dabei mein Bike zu verkaufen und wollte nun wissen, wer haftet wenn ich mein Bike fuer eine Probefahrt zur Verfuegung stelle und sich der Interessente einbaut. Seinen Schaden und den Schaden an meinem Bike? Hafte ich oder er??? Bitte um schnelle Antwort! Danke Alex

Normalerweise haftet der Interessent - er kauft die geschrottete Maschine dann rueckwirkend zum angeschriebenen Preis. Wird eigentlich auch immer vor der Probefahrt so ausgemacht.

Aber: Wenn er sich einbaut, weil das Motorrad technisch nicht in Ordnung war (Kette gerissen, Kolbenreiber etc.) wird es sicher spannend, auch wegen eventueller Schadenersatzforderungen.

lG
Joerg

Danke fuer die schnelle Antwort, dass ging ja prompt. Habs mir eh gedacht, aber ich setz trotzdem einen Schrieb auf, dass ich sicher gehen kann, dass er zahlt!

Danke nochmal,
Alex

öfter Thema im Forum.
Bei einem Beitrag habe ich folgenden Text gefunden:


Erklärung





Hiermit erkläre ich, …………………, geboren am ……………, wohnhaft in……………., Inhaber des Führerscheins Nr. ………………, ausgestellt von der …………………., am……………………., das im Eigentum von Nicole Rauch, stehende Kraftrad Marke Honda, Modell CBR 100F , Farbe rot/weiß
, aufgrund meiner Kaufabsicht zwecks Probefahrt
heute am ………………. um ……………………. Übernommen
zu haben.
Der Kilometerstand des obgenannten Kraftrades beträgt vor Antritt der Probefahrt ……… KM. Das Kraftrad verfügt über keine offensichtlichen Mängel (hier offensichtliche Mängel anführen wenn vorhanden !!).
Das Kraftrad ist Haftpflichtversichert. Es gilt als vereinbart, dass ich für sämtliche Schäden am Kraftrad, die aufgrund unsachgemäßer Verwendung und/oder aufgrund meines Verschuldens entstanden sind hafte.
Bei schwerem Schaden oder Totalschaden wird das Motorrad zur Gänze in bar bezahlt und gilt als gekauft.
Ich erkläre weiters unter keinerlei physischen als auch psychischen Beeinträchtigung zu stehen.
Das Kraftrad samt Zulassungsschein wird längstens innerhalb einer Stunde(od. nach Vereinbarung) dem Eigentümer wieder übergeben.



Einfach vom möglichen Küufer unterschreiben lassen, dann sollte alles in Ordnung gehen.

lg

Jürgen

An dieser Haftungserklärung gibt’s einiges auszusetzen, nämlich:

Es gilt als vereinbart, dass ich für sämtliche Schäden am Kraftrad, die aufgrund unsachgemäßer Verwendung und/oder aufgrund meines Verschuldens entstanden sind hafte.

1. Unsachgemäße Verwendung anzuführen ist überflüssig, da bei einer solchen automatisch ein Verschulden vorliegt.

2. Das Verschulden sollte man nicht erwähnen sondern statt dessen „von mir verursacht“ schreiben. Für verschuldeten Schaden haftet man ja sowieso, ohne eine Erklärung abgeben zu müssen. Aber nicht jeder Schaden ist verschuldet, man denke nur an den Fall einer notwendigen Vollpbremsung, die mit einem Sturz endet…

Die Klausel sollte daher lauten:

Es gilt als vereinbart, dass ich für sämtliche von mir verursachten Schäden am Kraftrad hafte.

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